Satoshi Test: Wie wählt man die gleiche "Absender"-Adresse aus?

Die Bitbox wählt sowieso irgendeine der Adressen aus, aber es muss ja die gleiche sein.
Wie löst man dieses Problem?

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Indem du „Coin Control“ aktivierst oder eine andere Wallet benutzt, die das standardmäßig kann, wie zum Beispiel Sparrow Wallet.

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Vielen Dank für die Antwort​:fire::+1:

Gibts eigentlich irgendwo eine Beschreibung wie man mit Sparrow arbeiten kann ?
Wie würde es denn genau mit Sparrow gehen , nicht eine andere sondern die gleiche Adresse als Wechseladresse zu wählen ?

Du könntest die UTXO komplett manuell ausgeben.

Du hast eine UTXO auf Adresse A in Höhe von 3 BTC. Du möchtest 1 BTC an die externe Adresse M senden. Also erstellst du folgende Transaktion:

1 BTC an M
2,99 BTC an A
0,01 Gebühren

So gäbe es „kein“ Wechselgeld, welches von den Change Adressen genommen wird, weil die UTXO komplett „ausgegeben“ wird und kein Rest übrig bleibt.

Mit Bitcoin hat man immer die volle Kontrolle und kann sich zusammenbasteln, was man braucht :slight_smile:

Sorry, liegt sicher an mir, aber ich bekomm das nicht hin.
Ich öffne ein Wallet( ein Konto )
Verbinde HW Wallet.
Wähle in „Adresses“ die Adresse von der gesendet werden soll
Wähle in „UTXOS“ den UTXO von em gesendet werden soll.
Wähle „Send“, füge dort die Adresse ein zu der die Coins gesendet werden sollen.
Wähle ein frei gestaltbares Label.
Gebe in „Amount“ die Anzahl der zu versendenen Coins ein.
Gebe in „Fee“ die Fee ein.
Mir wird das Sendungs-Anschauungschema angezeigt wenn die Parameter stimmig sind.
Ich tippe auf ChangeAdress im Schema.
Mir wird Coincontrol als Schema angezeigt.
Hier kann man die ChangeAdresse per „Pfeil nach unten“ ändern.
Jedoch bekomme ich dort nicht meine gewünschte Adresse ausgewählt ( Adresse von der gesendet werden soll ). Es wird immer nur auf die nächste Changeadresse geändert.

Wahrscheinlich brauch ich dafür eine detailierte Anleitung.
Also so relaixt ist das alles nicht.

Du musst eine Transaktion erstellen, die deinen UTXO vollständig ausgibt, so dass keine Change Adresse notwendig ist. So wie im Beispiel von GBC oben.

Angenommen du wählst einen UTXO aus, der gesendet werden soll und der Adresse A zugeordnet ist. Du möchtest eine kleine Transaktion an Adresse E durchführen, wobei der Restbetrag des UTXOs wieder zurück auf Adresse A landen soll.

Dann sieht die Transaktion folgendermaßen aus:

Adresse A ─────┬───── Adresse E
               ├───── Adresse A
               └───── Fee

Du hast also eine Ausgangsadresse A, und musst zwei Empfangsadressen eintragen:

  1. Adresse E → hier trägst du den gewünschten kleinen Betrag ein
  2. Adresse A → hier trägst du den kompletten Rest des UTXOs abzgl. Fee ein

Da ich das in Sparrow noch nicht gemacht habe, weiß ich nicht wie man zwei Empfangsadressen einträgt. Außerdem weiß ich nicht, ob man die Gebühr selbst vom 2. Betrag abziehen muss, oder ob man diese nachher separat einstellt. In letzterem Fall wäre dann interessant, von welchem Betrag Sparrow die Fees abzieht, von 1 oder 2.

Aus jeden Fall hast du keine Change Adresse. Change Adressen werden über einen anderen Ableitungspfad abgeleitet als „normale“ Empfangsadressen. Deshalb wirst du die Ausgangsadresse da nicht finden.

Aber mal ne andere blöde Frage dazu…

Warum sollte man das eigentlich tun müssen?

Wenn man nachweisen möchte, dass einem eine Adresse A gehört, kann man eine ganz normale Transaktion von Adresse A zu Adresse E durchführen, wobei der Rest des UTXOs (das „Wechselgeld“) automatisch auf irgendeiner Change Adresse landet.

Die Adresse A ist dann erst mal leer. Aber man kann sie ja trotzdem weiterhin als Empfangsadresse für eine Börse verwenden.

Was ist also der Use Case, für den man die komplizierte Geschichte von oben brauchen sollte?

Für den „Satoshi-Test“ ist das alles nicht notwendig!

Ich muss zugegeben, als Hodler hab ich mich noe soweit mit der technischen Thematik beschäftigt. Jetzt sibd wir an einem Punkt, an dem ein gewisses technisches Wissen (leider?) notwendig wird.

Danke für die Frage und die einfachen Antworten.

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Aber mal ganz ehrlich, bei all dem Rotz der letzten Monate und Jahre, die vorrangig in der EU beschlossen wurden, macht das Bitcoin für den (europäischen) Max Mustermann nicht gerade zugänglicher - genau dieses Ziel wird aber wohl auch „von oben“ verfolgt.

Bei all dem Gewürge um das Thema Bitcoin senden, einzahlen, auszahlen etc., kann ich es mir kaum noch vorstellen, wie sich Bitcoin jemals in der breiten Masse verbreiten soll.

Auch, wenn ich vor allem aus ökonimischer Sicht nach wie mehr oder vllt. sogar mehr denn je von Bitcoin überzeugt bin, im privten Umfeld mache ich dafür schon lange keine „Werbung“ mehr oder spreche gerne darüber…

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Die EU macht es halt wie immer. Und wird mal wieder abgehängt.

Alles wurde deutlich schwieriger gemacht. Wie es jetzt ist, kann man es kaum dem Durchschnittsinvestor klar machen.

Das ist gewollt. Und unendlich dumm.

Also wer es nicht schafft, 100 Sats an eine Börsen-Adresse zu schicken, wird sich mit Bitcoin und Börsen im Speziellen schwer tun. :sweat_smile:

Ich sehe da kein großes technisches Problem.

Das mag sein aber der normale Bürger ist schon abgeschreckt wenn du UTXO sagst…

Ich habe vielleicht auch einfach diesen Satoshi-Test noch nicht ganz umrissen. Habe gerade nochmal in den Blocktrainer-Artikel reingelesen, aber kann das nicht ganz nachvollziehen.

Wenn man vor der Börsen-Auszahlung auf eine Adresse, durch eine Transaktion von dieser Adresse an die Börse beweisen muss, dass man Kontrolle darüber hat, ist das überhaupt kein Problem. Diese Anforderung gibt es schon seit Jahren bei manchen Anbietern. Von UTXOs muss man nichts wissen.

Andersherum macht es überhaupt keinen Sinn, vor der Einzahlung auf eine Börse, durch eine Transaktion von einer Adresse zu beweisen, dass man Kontrolle darüber hat. Genau das macht man ja mit der eigentlichen Einzahlung. Also warum sollte das jemand fordern?

Die in diesem Thread beschriebene Schwierigkeit besteht nur beim zweiten, unsinnigen Fall.

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Eben. Ich bin aber sicher, das viele Lösungen dafür bieten werden. Wurde ja auch schon grob angesprochen.

Ich frage mich. Wie lange werden die Bürokraten aus Brüssel dieses mal brauchen um zu realisieren, das MiCa mal wieder der größte Murks ist.

Realistisch denke ich, das wir über 3 4 5 Jahre keine Erleichterungen im Kryptohandel sehen werden.

Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Lösungen für was denn?

Den Satoshitest elegant zu umgehen. Wenn ich es nicht missverstanden habe, hat Rene irgendwo erwähnt das die BT Partner Lösungen erarbeiten.

Danke, jetzt hab ich das wohl technisch verstanden. Später mal testen.

Weil es beim Satoshi Test (absurderweise) dann wegen ToFR darauf hinausläuft, dass man 2 Mal hintereinander von der gleichen Adresse versenden muß.
Es ergibt keinen Sinn, aber es wird so praktiziert werden, die meisten Börsen werden das wahrscheinlich wegen ToFR so fordern.
Wer also nicht zweimal von der gleichen „Absende“-Adresse transferiert wird von der Börse gekündigt.
War das also wirklich eine dumme Frage?

Auf Peer2Peer Börsen wäre der Satoshi Test nicht nötig, oder täusche ich mich da?

Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Hast du einen Referenz dazu?

Ich habe mir wie gesagt den Blocktrainer Artikel durchgelesen, kann die Aussagen bzw. Schlussfolgerungen bzgl. Satoshi-Test aber nicht ganz nachvollziehen. Dort steht doch zur grundlegenden Anforderung der ToFR erst einmal nur:

Konkret schreibt die ToFR vor, dass CASPs bei jeder Transaktion die Identität des Absenders und des Empfängers überprüfen und zahlreiche Daten erheben müssen. Dazu gehören Name, Adresse, Geburtsdatum und Kontodetails.

Angenommen wird, dass der Inhaber der Private Keys auch der Inhaber der Coins auf der zugehörigen Adresse ist. Darüber kann man sich unabhängig streiten; in diesem Thread geht es nicht darum.

Jetzt gibt es wie oben schon gesagt zwei Arten von Transaktionen zwischen Börsen-Adresse und Kunden-Adresse, für welche die Börse die Inhaber der Wallet sicherstellen muss:

  1. Einzahlung von Kunden-Adresse zu Börsen-Adresse
  2. Auszahlung von Börsen-Adresse zu Kunden-Adresse

Bei 1) ist das trivial festzustellen. Wenn jemand Coins von einer Adresse an die Börse transferiert, hat er offensichtlich auch den Private Key. Es gibt hier keine Notwendigkeit für einen Satoshi-Test.
Wenn einzelne Anbieter das trotzdem fordern, sollte man an den Anbietern zweifeln, nicht an der Regulierung. In der Regulierung steht doch sicher nicht, dass man zwei Mal transferieren muss. Was sollte das bringen?

Bei 2) ist es schon seit Jahren so, dass viele Anbieter vor der Auszahlung einen Satoshi-Test oder eine Signatur mithilfe des Private Keys als Nachweis fordern.

Was hat sich also geändert?