Haltefrist, FIFO, Exchange vs wallet

Hi,

folgendes Szenario. Ich kaufe zum Zeitpunkt A BTC auf einer exchange und transferiere sie an irgendeinem Punkt auf cold storage. Ich gehe hier davon aus, dass der genaue Zeitpunkt dieses Transfers für die Steuersituation nicht von Relevanz ist. Falls doch, bitte melden. Diese BTC halte ich nun über ein Jahr und kann sie somit steuerfrei verkaufen. Zum Zeitpunkt B kaufe ich nun erneut BTC auf derselben exchange. Diese halte ich nicht länger als ein Jahr, sie sind folglich noch nicht steuerfrei und ich befinde mich nun an Zeitpunkt C. Nun möchte ich BTC verkaufen (rein hypothetisch natürlich). Was gilt nun gemäß FIFO, wenn ich auf der exchange einen Verkauf tätige?

Möglichkeit 1: Praktisch liegen auf der exchange nur die BTC aus dem Kauf zu Zeitpunkt B. Beim Verkauf greife ich folglich auch auf diese UTXOs zu und muss potentielle Gewinne, da noch nicht außerhalb der 1-Jahres-Haltefrist, versteuern.

Möglichkeit 2: Meine Verwahrstellen (cold storage + exchange) werden virtuell als ein Depot zusammengefasst und, obwohl ich beim Verkauf praktisch über die UTXOs aus Kauf B verfüge, tätige ich einen virtuellen Verkauf der Coins aus dem Kauf zu Zeitpunkt A. Möchte ich das verhindern, müsste ich also zunächst die Coins aus Kauf A wieder von cold storage aus auf die exchange transferieren.

edit:

V̵e̵r̵g̵i̵s̵s̵ ̵b̵e̵i̵m̵ ̵S̵t̵e̵u̵e̵r̵t̵h̵e̵m̵a̵ ̵d̵i̵e̵ ̵U̵T̵X̵O̵s̵ ̵A̵l̵l̵e̵ ̵g̵e̵k̵a̵u̵f̵t̵e̵n̵ ̵B̵T̵C̵s̵ ̵w̵i̵r̵f̵s̵t̵ ̵d̵u̵ ̵i̵n̵ ̵e̵i̵n̵e̵n̵ ̵T̵o̵p̵f̵.̵ ̵W̵e̵n̵n̵ ̵d̵u̵ ̵a̵u̵s̵ ̵d̵i̵e̵s̵e̵m̵ ̵T̵o̵p̵f̵ ̵a̵n̵ ̵i̵r̵g̵e̵n̵d̵e̵i̵n̵e̵m̵ ̵Z̵e̵i̵t̵p̵u̵n̵k̵t̵ ̵B̵T̵C̵s̵ ̵v̵e̵r̵ä̵u̵ß̵e̵r̵s̵t̵,̵ ̵d̵i̵e̵ ̵d̵u̵ ̵n̵i̵c̵h̵t̵ ̵m̵i̵n̵d̵.̵ ̵1̵ ̵J̵a̵h̵r̵ ̵g̵e̵h̵a̵l̵t̵e̵n̵ ̵h̵a̵s̵t̵,̵ ̵m̵u̵s̵s̵t̵ ̵d̵u̵ ̵i̵n̵ ̵D̵e̵u̵t̵s̵c̵h̵l̵a̵n̵d̵ ̵d̵e̵n̵ ̵G̵e̵w̵i̵n̵n̵ ̵a̵u̵s̵ ̵d̵i̵e̵s̵e̵r̵ ̵M̵e̵n̵g̵e̵ ̵B̵T̵C̵s̵ ̵v̵e̵r̵s̵t̵e̵u̵e̵r̵n̵…̵

Wenn du dich weiter einlesen möchtest, haben wir hier einen tollen Steuer-Thread

Vereinfacht gesagt, alle BTCs die ich besitze Minus diese, die ich in einem Jahr gekauft habe sind gleich welche die ich Steuerfrei verkaufen kann.

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Mit anderen Worten gilt also Möglichkeit 2, richtig? Ich bilde mir ein, das Beispiel auch im verlinkten Steuerthread gefunden zu haben, dort nur mit dem Beispiel mehrerer exchanges.

Hallo @sparx

Bezüglich den UTXOs und das diese technisch steuerlich keine Relevanz haben folge ich persönlich Piets @piet Einschätzung.
ABER die Aussage alles in einen Topf werfen ist hier zweideutig.

  • bezüglich UTXOs auf einer Wallet; „JA stimmt“
  • bezüglich einer Gesamtbetrachtung über alles Wallets & Börsen: „Nein“

Aus dem Schreiben des BMF S.17 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token-bmf-schreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=3)

bb) Verwendungsreihenfolge
61
Für die Bestimmung der Verwendungsreihenfolge der veräußerten Einheiten einer virtuellen
Währung und sonstigen Token gilt der Grundsatz der Einzelbetrachtung (vgl. Randnummer
51). Ist eine Einzelbetrachtung nicht möglich, gelten für die Zwecke der Haltefrist die zuerst
angeschafften Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token als veräußert und ist
für die Wertermittlung die Durchschnittsmethode anzuwenden (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1993, X R 49/90, BStBl II 1994 S. 591). Aus Vereinfachungsgründen kann für die
Zwecke der Wertermittlung unterstellt werden, dass die zuerst angeschafften Token zuerst
veräußert wurden (First in First out, FiFo).

62
Es gilt eine walletbezogene Betrachtung. Die gewählte Methode ist bis zur vollständigen
Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger
Token in dieser Wallet beizubehalten. Nach einer vollständigen Veräußerung der Einheiten
einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger Token in dieser Wallet und
anschließendem Neuerwerb von Einheiten dieser virtuellen Währung oder dieser sonstigen
Token kann die Methode gewechselt werden. Beim Halten von Einheiten mehrerer virtueller
Währungen oder mehrerer Arten sonstiger Token besteht für jede virtuelle Währung und jede
Art sonstiger Token in einer Wallet ein gesondertes Wahlrecht.

→ Also auf jeden Fall nach Wallets / Depots / Börsen trennen. Was du trennen kannst, musst du trennen. Demnach gilt für den Verkauf zum Zeitpunkt C des gekauften Bestands B, der immernoch auf der Börse ist, nicht die Steuerfreiheit der Coins von Zeitpunkt A, die auf deiner Coldwallet liegen)

Grüße
Frank

edit:
M̵o̵m̵e̵n̵t̵;̵ ̵D̵a̵ ̵g̵e̵h̵e̵ ̵i̵c̵h̵ ̵n̵i̵c̵h̵t̵ ̵m̵i̵t̵.̵ ̵ ̵L̵i̵f̵o̵ ̵k̵a̵n̵n̵ ̵m̵a̵n̵ ̵m̵e̵i̵n̵e̵s̵ ̵E̵r̵a̵c̵h̵t̵e̵n̵s̵ ̵z̵w̵a̵r̵ ̵v̵e̵r̵s̵u̵c̵h̵e̵n̵ ̵m̵i̵t̵ ̵s̵e̵i̵n̵e̵m̵ ̵S̵t̵e̵u̵e̵r̵b̵e̵r̵a̵t̵e̵r̵ ̵d̵u̵r̵c̵h̵z̵u̵s̵e̵t̵z̵e̵n̵ ̵a̵b̵e̵r̵ ̵s̵t̵a̵n̵d̵a̵r̵d̵m̵ä̵ß̵i̵g̵ ̵g̵i̵l̵t̵ ̵F̵i̵f̵o̵.̵.̵ ̵ ̵S̵e̵h̵r̵ ̵w̵o̵h̵l̵ ̵k̵a̵n̵n̵ ̵i̵c̵h̵ ̵a̵u̵f̵ ̵B̵ö̵r̵s̵e̵ ̵X̵ ̵s̵a̵g̵e̵n̵ ̵w̵i̵r̵ ̵0̵,̵1̵ ̵B̵T̵C̵ ̵g̵e̵s̵t̵e̵r̵n̵ ̵g̵e̵k̵a̵u̵f̵t̵ ̵h̵a̵b̵e̵n̵ ̵u̵n̵d̵ ̵h̵e̵u̵t̵e̵ ̵m̵i̵t̵ ̵G̵e̵w̵i̵n̵n̵ ̵s̵t̵e̵u̵e̵r̵f̵r̵e̵i̵ ̵v̵e̵r̵ä̵u̵ß̵e̵r̵n̵,̵ ̵̵̵w̵e̵n̵n̵̵̵ ̵i̵c̵h̵ ̵z̵u̵s̵ä̵t̵z̵l̵i̵c̵h̵ ̵m̵i̵n̵d̵.̵ ̵0̵,̵1̵ ̵B̵T̵C̵ ̵ü̵b̵e̵r̵ ̵e̵i̵n̵ ̵J̵a̵h̵r̵ ̵l̵a̵n̵g̵ ̵b̵e̵s̵i̵t̵z̵e̵,̵ ̵g̵a̵n̵z̵ ̵e̵g̵a̵l̵ ̵a̵u̵f̵ ̵w̵e̵l̵c̵h̵e̵r̵ ̵B̵ö̵r̵s̵e̵,̵ ̵S̵t̵i̵c̵k̵ ̵o̵d̵e̵r̵ ̵s̵o̵n̵s̵t̵ ̵w̵a̵s̵.̵

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Nunja, man kann LIFO ja mit Wallet Trennung erreichen, indem man die zuerst erworbenen BTC erstmal auf eine andere Wallet schiebt. Somit wären nur noch die zuletzt erworbenen BTC auf der Wallet übrig, die man dann veräußern könnte.

Sicher ist das umständlich. Aber grundsätzlich möglich. Aber FIFO ist normalerweise vorteilhafter wegen Steuerfreiheit. Sehe grundsätzlich nichts was gegen Wallettrennung spricht, im Aktienumfeld ist Depottrennung ja auch üblich. Ohne Wallettrennung alles in einen Topf würde ich nicht empfehlen, da es sehr unflexibel ist.

Disclaimer: Bin auch kein Steuerberater, ist nur meine Meinung.

Dem BMF-Schreiben folgend gilt Wallettrennung und die Pflicht zu unterscheiden, wann immer du eine Unterscheidung machen kannst. Das liegt hier so wie ich es verstehe vor - zwei Wallets (1x Börse, 1x Coldstarage). Es ist sozusagen eine Buchführung und Bestandsermittlung möglich.

Bei Aktiendepots gilt gleiches analog. Ja ich kann umschichten zwischen Depots, aber es gelten bei Verkauf immer die Gegebenheiten Verkaufskurs minus Einkaufskurs + Gebühren = Gewinn/Verlust. Da ist es unerheblich bei Verkauf der Aktie A aus Depot A, ob ich in einem Depot B die gleiche Aktie A halte und evtl. teurer gekauft habe, was bei Verkauf zu weniger Gewinn und Steuer führen würde. Will ich vom Steuervorteil des Depot A profitieren, muss ich aus Depot A verkaufen.

Beim Kryptofall von eben, heißt das dann von der Coldwallet zur Börse senden und diesen Bestand verkaufen. Für Rechtssicherheit: Ich bin kein Steuerberater, daher besser beim Profi nachhaken.

Was du mit deinen Wallets erreichen kannst, ist dem Finanzamt ziemlich egal. Hier gilt standardmäßig die FIFO-Methode. Wenn du steuerlich nach der LIFO-Methode arbeiten willst, musst du dies über deinen Steuerberater beim Finanzamt erzielen.

Kann ich nicht nachvollziehen. Für mich ist das absolut übersichtlich und unkompliziert…

Ich auch nicht :joy:

So lese ich das BMF-Schreiben nicht. Bin aber auch kein Jurist und muss da x-mal drüberlesen, um Infos aus solchen Texten ziehen zu können.

Keine Ahnung inwiefern man das jetzt vernünftig mit der Steuerbarkeit von Bitcoin vergleichen kann. Es ist doch völlig unerheblich aus welchem Depot man in dem Beispiel verkauft, denn man zahlt immer einen gewissen Prozentsatz Steuern auf seine Gewinne…

Du verstehst mich nicht. Nimm an du hast 2 Wallets

Auf Wallet A ist 1 älterer und ein neuerer BTC drauf (insgesamt 2 BTC)
Auf Wallet B ist nichts.

  1. du verschiebst 1 BTC von A nach B. FIFO bedeutet dass der alte BTC nun auf B ist, der neuere weiterhin auf A

  2. danach verschiebst du 1 BTC von A auf Exchange. Damit ist der neuere BTC auf Exchange

  3. du verkaufst auf der Börse 1 BTC. Damit ist der neuere BTC nun verkauft

Ich habe im gesamten Prozess bloß FIFO mit Wallettrennung angewendet. Bei jeder Wallet gehen die ältesten BTC immer zuerst raus.

Ich hab auch nur behauptet dass es nicht flexibel ist :slight_smile:

Das stimmt.
Ich verstehe auch jetzt noch nicht, worauf du hinauswillst. Die Wallettrennung ist dafür da, um die Übersicht zu bewahren? Heißt: ich kann bei jeder Wallet ganz einfach anhand des Eingangs der Transaktion sehen, wann diese zweifelsfrei steuerfrei werden?

Mein Beispiel mit dem Wallet A und B sollte zeigen, dass man kein LIFO braucht, da man mit FIFO und Wallettrennung und etwas zusätzlichem Aufwand ohne Probleme LIFO „simulieren“ kann. Mit FIFO und Wallettrennung kann man also vereinfacht gesagt jeden beliebigen Coin verkaufen, den man will, egal wie alt oder neu er ist, man muss eben nur wie in meinem Beispiel mit Wallet A und B vorher die Coins trennen, um die gewünschten Coins für den Verkauf auf einer Wallet zu isolieren.

Ohne Wallettrennung kann man das nicht, da man hier immer gezwungen ist, den ältesten Coin zu verkaufen. Logisch, man hat ja dann nur einen Topf, wo immer alles drin ist, ohne die Möglichkeit, jemals etwas trennen zu können. Daher ist es unflexibler (auch wenn es einfacher und übersichtlicher und leichter nachzuvollziehen ist).

Aber wie gesagt das ist für die meisten Leute eh egal. Die meisten wollen eh immer die ältesten Coins verkaufen. Aber es ist gut zu wissen, dass man die Flexibilität bei der Wallettrennung eben hat, auch wenn sie vielleicht aufwendig ist, und mit zusätzlichen Transaktionskosten verbunden ist.

Ich lese es tendenziell auch eher so. Man kann zwar pro Wallet und Währung wählen, ob man Einzelbetrachtung oder FIFO macht, muss aber eben pro Wallet wählen und das auch so beibehalten, bis der Bestand einmal komplett verkauft ist. Ich bin aber auch kein Steuerberater und letztlich besteht wahrscheinlich immer noch Interpretationsspielraum. Kann auch sein, dass das Finanzamt die globale FIFO-Methode akzeptiert bzw. man es per Steuerberater durchkriegt, aber dass das erlaubt ist, lese ich zumindest nicht eindeutig aus dem Schreiben heraus.

Im Entwurf des Schreibens aus '21 stand z.B. in 45 noch:

Die einmal gewählte Methode – FiFo-Methode oder Einzelbetrachtung – ist auf jede einzelne
Wallet anzuwenden und bis zur vollständigen Veräußerung der Einheiten einer virtuellen
Währung in dieser Wallet beizubehalten.

Also ich pflege ja alles bei cointracking.info ein und benutze dort auch den Steuer-Report. Da wird nicht unterschieden, wo welche Coins liegen.
Einfach FIFO und fertig.

Edit: die Wallet/Exchange-Einzelbetrachtung ist mir völlig neu. Ich muss mich da jetzt auch nochmal tiefer einlesen.

Also ich liege wohl falsch mit meinen Annahmen.
Tatsächlich soll man jede Wallet/Exchange als eigenes Depot sehen…?
Habe bei Cointracking nun beim Steuerreport auch die Funktion der Depottrennung gefunden. Hier kommen bei mir für das Jahr 2023 nun auch zwei verschiedene Werte raus, die ich versteuern soll, da ich eben BTC minimal als Zahlungsmittel benutzt habe… aber eben steuerfreie BTC auf der Hardwarewallet liegen habe. Ich dachte immer das wäre dann kein Problem.

Ich lese mich da nun auch nochmals genauer ein und editiere oben auch noch meine Posts, sodass niemand komplett verwirrt ist. Danke euch @FrankE @einbaumhatzweige

Hallo Piet,

heisst das nun, dass nur Möglichkeit 1 anzuwenden ist?

„Möglichkeit 1: Praktisch liegen auf der exchange nur die BTC aus dem Kauf zu Zeitpunkt B. Beim Verkauf greife ich folglich auch auf diese UTXOs zu und muss potentielle Gewinne, da noch nicht außerhalb der 1-Jahres-Haltefrist, versteuern.“

Ich habe nämlich den selben Fall, dass ich auf Börse X seit drei Jahren Bitcoin DCA mache und immer wieder offline nahm und mich nun frage, ob die Bitcoins dort, die letzten vor zwei Monaten verkauft, steuerfrei verkaufen kann? Oder ob ich die Bitcoins, die ich offline nahm, wieder zurück überweißen muss, obwohl diese nun mit anderen Bitcoins von anderen Börsen vermischt auf der Hardware Wallet sind?

Genau so ist’s, bis auf dass die technischen UTXOs egal sind. Aus steuerlicher Brille gelten bei Anwendung von FIFO immer die ältesten Bestände innerhalb dieser Wallet (nach Erwerbsdatum! nicht nach Zugangsdatum!) als zuerst verkauft.

Bsp:

  • du kaufst auf Börse 1 am 01.07.22 0,25 Coins und sendest sie am 15.11.22 auf deine Wallet
  • du kaufst auf Börse 2 am 23.08.22 0,5 Coins und sendest sie am gleichen Tag auf deine Wallet
  • auf der Wallet liegen nun Stand 15.11.22 0,75 Coins
  • du sendest am 01.08.23 von deiner Wallet 0,3 Coins zu einer Börse und verkaufst diese
    → zur steuerlichen Ermittlung gelten nun nicht das jeweilige Datum der Eingangstransaktionen auf deine Wallet. Vielmehr die ursprünglichen Anschaffungsdaten der Coins.
    (Vorsicht: würden auf der Börse an die Du die 0,3 BTC sendest noch ältere Bestände liegen, wären diese nach FIFO die zuerst verkauften. Ich nehme also an das zum Zeitpunkt des Zugangs auf der Börse kein BTC-Bestand dort liegt.)

Bei Verkauf von 0,3 gilt nach deutschem Steuerrecht:

  • die 0,25 BTC, gekauft auf Börse 1, sind die ältesten in deiner Wallet und zum Veräußerungszeitpunkt über 1 Jahr und 1 Tag gehalten und daher steuerfrei.
  • 0,05 BTC, gekauft auf Börse 2, sind noch innerhalb der Jahresfrist und entsprechend der Erlös nach persönlichem Einkommenssteuersatz zu versteuern (insofern du keine andere Verluste aus privatem Veräußerungsgeschäften, Anlage SO EkSt-Steuererklärung gegenrechnen kannst)

Die auf der Börse sind noch innerhalb der Jahresfrist, also Gewinne steuerpflichtig. Was funktioniert ist, „offline“ Altbestände auf die Börse zu schicken, das sind die mit dem älteren Anschaffungdatum. Die sind au der Haltefrist. Bei einem Verkauf von der Börse werden steuerrechtlich die ältesten Coins zuerst verkauft.

Um dir anderen Ärger zu ersparen zwei Anregungen:

  • nutze CoinControl um technisch gesehen von deiner Wallet UTXOs an die Börse zu senden, die du auch dort gekauft hattest. Das bewahrt dich davor Herkunftsbelege für den ursprünglichen Kauf auf anderen Börsen einreichen zu müssen oder gar vor schlimmerem wie Account-Sperrungen etc.
    Selbst wenn die UTXOs die du an die Börse sendest jünger als ein Jahr sind ist das unkritisch, denn steuerlich werden innerhalb der Wallet streng nach FIFO gehandelt und fiktiv der Coin mit dem ältesten Anschaffungsdatum entnommen (wichtig ist also dass diese aus der Haltefrist wären)
  • um den Überblick zu behalten und zu dokumentieren, nutze die Kommentarfunktion in deiner Walletsoftware (BitBoxApp, Sparrow…)
  • führe steuerlich Buch und dokumentiere ebenso akribisch, ich nutze Cointracking dafür

Also ich finde die Argumentation juristisch wenig überzeugend. Bitcoin gelten bekanntlich wie Gold steuerrechtlich noch als Wirtschaftsgut, an wie vielen Orten man das Gold lagert oder ob man lediglich XETRA-Gold mit einem Auslieferungsanspruch hat, ist völlig irrelevant, die Summe des Bistzes ist der Bestand. Das man die individuelle Wallet der Börse und gegebenenfalls zwei über die Bitbox gesteuerte Wallets getrennt getrennt beurteilen will, erscheint mir konstruiert, damit eine Prüfung praktikabler ist, zumal die BTC ja nicht einmal in der Wallet liegen, sondern diese nur die Schlüssel verwahrt. Ich denke, man will sich bis zur Abschaffung der einjährigen Haltefrist vorübergehend mit wilden Konstruktionen behelfen.

Ich verstehe nicht was für einen Mehrwert eine verpflichtende Depottrenung hat. Eine Depottrennung kann potentiell unendlich kompliziert werden. Wohingegen FIFO über alle Depots hinweg immer den gleichen (geringen) Aufwand hat, egal wie häufig man etwas zwischen Depots hin und her schiebt.

Deutschland will wohl einfach Bürokratieweltmeister bleiben. Die armen Finanzamtmitarbeiter :joy:

Wieso, Aktien-Depots haben auch eineindeutige Nummern und sind individuell zu betrachten. Und ich gehe mit; theoretisch wären BTC-Bestände sogar auf UTXO-Ebene direkt unterscheidbar. Man macht es nicht, nicht aus Boshaftigkeit, sondern weil das einfach nicht auf dem Schirm des Gesetzgebers 2009 ff war - wenn selbst Internet Neuland ist…

Selbst zwischen verschiedenen Coins müsstest du dann wieder unterscheiden (Account-based wie ETH, UTXO-based wie BTC). Bei Gold und Silber müsstest du nummerierte Barren dann anders behandeln wie nicht nummerierte Münzen.

Du siehst wohin das führt, vieles im Rechtssystem ist der Natur der Sache nach abstrahiert um hunderte Konstellationen pragmatisch verdaubar zu machen.