FIFO und Einjahresfrist quer über Cold Wallet und Kryptobörse hinweg?

You know, keine Steuerberatung. M.E. gibt es Grund zur Korrektur deiner Annahme. In dem von Dir geschilderten Fall der Einzahlung älterer Coins auf eine andere eigene Wallet mit jüngeren Coins, würden nach FIFO-Prinzip die älteren steuerfreien Coins veräußert werden.

FIFO bezieht sich nicht auf den Zugangszeitpunkt der Coins in einer Wallet, sondern auf deren Anschaffungsdatum. Und dieses wird sozusagen auch bei Übertragung auf eine Wallet mit jüngeren Coins für den übertragenen Bestand „fiktiv vererbt“.

Eine Analogie:
Die in der zweiten Wallet später angeschafften/erworbenen! (wichtig: nicht notwendigerweise gleichbedeutend mit „erhaltenen Coins“!, wie etwa bei einer Erbschaft, Schenkung, Senden von eigener Wallet zu eigener Wallet) bekommen quasi ältere Geschwister, die zu ihnen ins neuere Haus (in die neuere Wallet) ziehen. Wenn wer wieder aus dem ausziehen muss, dann sind es steuerrechtlich, die älteren Geschwister. Es sind nicht die jüngeren, auch wenn die länger im neuen Haus (neue Wallet) wohnten. Der Bezugspunkt ist also nicht das Einzugsdatum ins neuere Haus, sondern das „ursprüngliche Geburtsdatum“ der Coins.

Nachzulesen unter der Ziffer 61 hier, wo auch im Schreiben des BMF zu lesen ist Zwecke der Wertermittlung unterstellt werden, dass die zuerst angeschafften Token zuerst
**veräußert wurden

1 „Gefällt mir“