Das Steuersubjekt hat aber nichts damit zu tun, dass eine Depottrennung mit individueller FIFO-Betrachtung rechtlich durchaus als praktikabel gilt.
Getrennte Konten, anderer Ableitungspfad, anderer Master Private Key, anderer Master Public Key. Es ist durchaus legitim von unterschiedlichen Depots auszugehen (ähnlich wie zwei Wertpapierdepots bei derselben Bank). Für jedes gilt individuell FIFO, nicht über alle deine Aktienbestände in verschiedenen Depots.
@Purist: Ich würde als Laie sagen ja, das zählt als getrennte Wallets, aus oben genannten Gründen. Zu mehr Hintergründen und als Argumentationshilfe inkl. Link aufs BMF-Papier, mehr dazu hier: Haltefrist, FIFO, Exchange vs wallet - #6 von FrankE