Jetzt aber nochmal auf nur aus das nötigste runtergebrochwn zusammengefasst ……
Wenn ich Bison bitcoins aufm ledger habe
Alle reports von Bison aufbewahre und die Eingänge vom ledger der bitcoins von Bison als screenshoot habe also die Transaktions id‘s sollte
Das dich ausreichen oder ?
Cointraking mache ich nicht
….das
brauche ich doch aber nicht wenn ich sowieso die coins mehr als ein Jahr halte weil dann hab ich ja nichts mit den steuern zu tun
Cointraking brauche ich doch nicht dafür um nachzuweisen wo die bitcoins ursprünglich Herkommen oder ?
Also ich nutze es trotzdem. Erstens sicher ist sicher und zweitens, gibt es einem doch schöne Statistiken an die Hand. Und bis zu einem gewissen Grad ist es sogar kostenfrei.
Du kannst den Kontostand auf deiner Auszahlungsadresse auch auf mempool.space oder irgendeinem andern BC Explorer anschauen. Deine BitBox verwaltet nur deinen PK. Was sie sagt ist irrelevant.
Bin jetzt kein Steuerberater, aber Steuersubjekt bist Du nicht Deine Wallet. Also FIFO over all. Aber bei der Besteuerung hat sich unser Staat ja schon so manchen Schwachsinn ausgedacht (z.B. getrennt Verrechnungstöpfe für Aktien und Derivate) - frag also lieber einen StB.
Das Steuersubjekt hat aber nichts damit zu tun, dass eine Depottrennung mit individueller FIFO-Betrachtung rechtlich durchaus als praktikabel gilt.
Getrennte Konten, anderer Ableitungspfad, anderer Master Private Key, anderer Master Public Key. Es ist durchaus legitim von unterschiedlichen Depots auszugehen (ähnlich wie zwei Wertpapierdepots bei derselben Bank). Für jedes gilt individuell FIFO, nicht über alle deine Aktienbestände in verschiedenen Depots.
@Purist: Ich würde als Laie sagen ja, das zählt als getrennte Wallets, aus oben genannten Gründen. Zu mehr Hintergründen und als Argumentationshilfe inkl. Link aufs BMF-Papier, mehr dazu hier: Haltefrist, FIFO, Exchange vs wallet - #6 von FrankE