Steuern nur auf realisierte Gewinne?

hat sie :wink: wenn du sieh korrekt fütterst. Guck dir das mal an.
wie du die einzelnen transaktionen einpflegst sagt dir cointrecking.
du brauchst dazu allerdings alle daten von allen börsen und wallets die du hattest um eine lückenleere historie zu haben. nur dann kannst du dem fianzamt beweisen das alles rechtens ist.
ob du die daten alle auftreiben kannst ist eine andere frage aber die software kann sie auf jedenfall verarbeiten

Das ist so alles nicht ganz 100%ig richtig.

Wenn @Manfred seine BTC wirklich „ein paar Jahre bis Jahrezehnte“ halten wird, muss er überhaupt nichts seiner Steuererklärung beilegen, denn dann sind seine BTC steuerfrei.

Demzufolge muss man den Verkauf dem Finanzamt auch nicht mitteilen.

@Manfred
Du brauchst dem FA Deine Adresse nicht geben. Behalte Deine Kontoauszüge (als Beweis, dass Du Euro an Bison/Bitwala geschickt hast) und mach’ vielleicht noch Screenshots von der Bedienoberfläche von Bison und Bitwala.
Das wird als Beweis reichen.

Um den Kaufzeitpunkt 100%ig beweisen zu können, dient die Transaktion der BTC auf Deinen Ledger.

Im zweifel ist es allerdings erst steuerfrei wenn das FA dies so bestätigt. und bevor die mir nen strick drehen teile ich denen alles mit dann bestätigen die das es steuerfrei ist und ich bin fein raus. dann können sie nicht jahre später ankommen und sagen neee das war steuerpflichtig. wenn sich das mit der haltefrist von einem jahr mal ändert könnte das durchaus passieren :wink:

zum jetzigen zeitpunkt ist es natürlich so wie du sagst das ist mir bewusst :wink:

Ja. Aber die Beweispflicht ist nicht proaktiv. Das heißt: Du musst denen das nicht vorlegen und sagen „Bestätigt mal, dass das steuerfrei ist.“
Das wird sowieso niemand machen. Wenn Du etwas einer Steuererklärung beilegst, was nicht zu einem Standard-Formular gehört, wird’s eingescannt und „vergessen“.

Hast Du die Haltefrist eingehalten, sind die Gewinne steuerfrei.

Sollte das FA nachfragen, musst Du’s beweisen können.

Das kannst Du gerne machen. Aber notwendig ist es halt nicht und ich würde an Deiner Stelle auch auf keine Antwort/Bestätigung warten. :slight_smile:

Nein, kann es nicht. Nachträglich kann man keine Gesetze für ungültig erklären. Wenn etwas heute legal ist und in 2 Jahren wird es illegal, kann Dir für heute niemand mehr an die Karre fahren. Nennt sich „Vertrauensschutz“.

Es könnte sein (was ich aber für unwahrscheinlich halte), dass das mit der Haltefrist irgendwann wegfällt, aber bis das Gesetz letztendlich in Kraft tritt, sind alle bis dahin getätigten Käufe/Verkäufe nach dem „alten“ Gesetz zu regeln.

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Bin am Anfang ein wenig blauäugig gewesen. Die Seeds zu allen wallets wo mal Bitcoin drauf waren hab ich nicht mehr. Bison hat anfangs keine segwit Adressen akzeptiert. Hab dann alles auf BRD iOS wallet und von da und den Ledger.Ich dachte immer Kontoauszüge von Bison und Bitwala reichen.Wenn ich dann irgendwann mal vom Ledger zurück zu Bison transferiere, kann ich ja anhand der blockchain beweisen, dass ich über 12 Monate im Besitz der Coins war.

Die Seeds brauchst Du nicht. Die Adressen reichen. Damit kannst Du Dir ja die Transaktionen im Blockchain Explorer anzeigen lassen.

Und wenn die mal zumachen? Datencrash? Oder ein wütender Kunde fackelt die Bude ab?

Unwahrscheinlich, vielleicht, aber nicht unmöglich. Und wenn Du schreibst „Jahrzehnte“…na ja, in 10 Jahren kann sehr, sehr viel passieren.

Lieber die eigenen Kontoauszüge aufbewahren.

Richtig. Aber niemand weiß, ob die Transaktion dem FA ausreicht. Deshalb würde ich soviele Daten sammeln, wie möglich. Speicherplatz ist billig und so ein kleiner Ordner mit Papieren nimmt auch nicht viel Platz weg.

Vielleicht fragt auch niemand, dann hast Du hübsches Anzündpapier für Deinen Kamin. :smiley:

das ließe sich ja nachweisen das zum zum zeitpunkt des verkaufs das gesetzt so war.

das amt fragt ja nur nach wenn ich einen verkauf melde. sonst wissen die ja nichts davon.
deiner aussage zufolge muss ich dem FA nicht mitteilen das ich einen verkauf getätigt habe. Ich glaube nicht das die das lustig finden sollten sie irgendwann davon wind bekommen. ich denke es ist besser mit offenen karten zu spielen

Nein.

Es könnte eine Prüfung erfolgen, falls Dein Name bei einer Exchange auftaucht.

Oder wenn ungewöhnlich hohe Beträge auf Deinem Konto gutgeschrieben werden.

Oder einfach eine „routinemäßige Prüfung“, die zwar aktuell aus zeitlichen Gründen nicht stattfinden kann, aber wer weiß, was in 2, 5 oder 8 Jahren los ist?

AML5D:

Natürlich. Allerdings verheimlicht man nichts oder handelt illegal, wenn man sich nicht proaktiv meldet.

Darauf will ich hinaus. :slight_smile:

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Hier wird genau zu dem thema was gesagt was für mich absolut schlüssig ist.

Kenne ich. Du weißt, dass der Beitrag Steuer-FAQ von mir ist? :eyes:

Es ist aber auch nur seine MEINUNG und vielleicht auch sein RAT.

Noch einmal: Ich find’s gut, wenn Du’s machst. Aber Du musst es nicht. Du bist gesetzlich nicht dazu verpflichtet.

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nein ich kannte nicht mal den beitrag :smiley:

Das stimmt. Nicht nur er rät dazu in vielen artikeln die ich gelesen hab wurde dazu geraten.
gerade bei solch wichtigen Themen find ich es immer wichtig sich nicht nur eine meinung anzuhören.

das ist mir bewusst :wink: Ich bin allerdings überzeugt davon das es besser ist und daher rate ich jedem dies so zu tun. das das kein muss ist kam villeicht etwas zu kurz :see_no_evil:

Du kannst Dir sicher sein, dass ich die FAQ nicht nur aufgrund der Meinung 1 Steuerberaters geschrieben habe. :slight_smile:

So. Thema beendet. Wir drehen uns im Kreis.

hab ich nie behauptet

… heisst das im Kontext des Vertrauensschutzes, dass man uns hier sowas wie in Österreich (Verlängerung der Haltefrist von einem auf zehn Jahre, RÜCKWIRKEND für alle Käufe des letzten Jahres) nicht unterjubeln könnte? Das ist nämlich ehrlich gesagt meine grösste Sorge momentan…

Die Haltefrist verlängert sich nicht, sondern sie fällt weg. :slight_smile:

Theoretisch könnte das in DE auch passieren; jedoch ist es unwahrscheinlich, dass das ohne vorherige Ankündigung passieren würde.

Im Entwurf ist davon rein gar nichts zu lesen, also gehe ich aktuell davon aus, dass in DE (vorerst) nichts geändert wird.

Falls sie’s wirklich „plötzlich“ machen, würde ich klagen und jedem raten, dasselbe zu tun. :slight_smile:

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Ahh, dann hatte ich das falsch verstanden.

Ich hab mich eben mal bei den Österreichern eingelesen. Die unterscheiden zwischen ‚zinstragend‘ und ‚nicht zinstragend‘. Da BTC grunsätzlich nicht zinstragend sein kann, gilt also nur ein Jahr.

Interessant finde ich, dass in deren Texten manchmal von „Krypto-Assets“ und manchmal von BitCoins die Rede ist, als ob diese beiden Begriffe austauschbar wären. Verblüffend unscharf forumliert.

Ich selbst halte zehn-Jahres-Fristen (zum Beispiel beim Staken) bei unklarer Rechtslage und sich so schnell änderen Technologien für absurd - sowohl aus der Perspektive des Gesetzgebers als auch aus der Perspektive dessen, der staked.

Wenn „Experten“ Texte formulieren… :rofl:

Ich auch, aber solange es Gesetz ist und niemand mit einer Klage eine Änderung erwirkt, werden wir uns daran halten müssen. :man_shrugging:

Also stimmt es auch nicht was er etwas weiter oben gesagt hat , das man dem
Finanzamt auch mitteilen muss wen man unter der 600€ freigrenze ist und zb nen Gewinn von 580€ gemacht hat und erst dann steuerfrei ist wenn das GA nochmal extra sagen muss ja das ist steuerfrei oder ?

Es ist - wie Dir in diversen Threads bereits mitgeteilt - eine Freigrenze.

Ein Gesamtgewinn in Höhe von 599 Euro ist vollkommen steuerfrei, ein Gewinn in Höhe von 600 Euro und mehr hingegen ist ab dem ersten Euro steuerpflichtig. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind in der Einkommensteuererklärung in der „Anlage SO“ auf der Rückseite anzugeben. Zur Abgabe dieser „Anlage SO“ sind Sie jedoch nur verpflichtet, wenn Ihr Gesamtgewinn oder der Gesamtgewinn Ihres Ehegatten aus privaten Veräußerungsgeschäften mindestens 600 Euro beträgt.