Steuern nur auf realisierte Gewinne?

Tag zusammen,

folgende Annahme…(frag für nen Freund)

Am 01.11.2020 10.000 Euro in Bitcoin investiert.
Wert der Bitcoin am 01.3.2021 15.000 Euro (fixtiv)

Wenn man sich dann die 10.000 Euro am 01.03. wieder auszahlt, muss man diese dann schon versteuern?
Oder müsste man nur dann versteuern wenn man sich mehr als die 10.599,99 Euro auszahlen lässt?

Leider weiß ich es nicht wie es in Deutschland der Fall ist. In Österreich hat man keinen Freibetrag. I Deutschland sind es glaub ich 600€, ja. Das heißt wenn du deine BTC verkaufst und du einen Gewinn von 599,99€ realisierst musst du keine Steuern zahlen. (10.000 gekauft für 10.599,99 verkauft, keine Steuern) Sollte der Gewinn über die 600€ sein dann fallen Steuern an. (10.000€ gekauft, 11.000 verkauft, dann fallen auf die gesamten 1000€ Steuern an, glaube ich!)
Kann auch sein das der Freibetrag nicht 600€ sondern geringer ist, kenn mich zu wenig aus, sorry.
Ich bin kein Steuerberater oder sonst etwas, also bitte nochmals dich informieren. Kann sein das es auch falsch ist, übernehme also keine Haftung. Nur mein eigener Wissensstand :wink:

Ich habe mal nen Freund gefragt. Der sagt, man solle am besten mal die Suchfunktion bemühen (Lupe rechts oben), dann findet man auch diese FAQ :slight_smile::

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Auch ich bin KEIN Steuerberater und sage nur meine MEINUNG

Steuern sind m.E. erst fällig, wenn man das Geld im Zugriff hat. Das ist der Fall, sobald man darüber verfügen kann. Wenn ihr also bei einem Anbieter eine persönliche IBAN / Kontonummer habt, ist das Geld für euch im Zugriff. Wenn ihr einen Anbieter habt, bei dem ihr Geld einzahlt, der aber das Geld quasi für euch verwaltet (wie bei vielen P2P Kreditanbietern oder auch bei Bitpanda üblich), ist nach meiner Ansicht KEINE Steuer fällig. Diese ist dann erst fällig, wenn man sich das Geld auszahlen lässt.

Kurz gesagt alles was innerhalb eines Jahres verkauft wird, muss versteuert werden. Die Freigrenze von 600€ ist ja bei den Kursen immer schnell erreicht, aber ich bin natürlich auch kein Steuerberater :wink:

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Hallo,
auch ich bin kein Steuerberater, aber mal ein Beispiel dazu:
Sagen wir mal als Privatperson wurde 1 BTC am 01.10.20 für 10.000€ gekauft.
Dann nehmen wir mal es wurde 0,1 BTC am 23.03.21 für einen Kurswert von 50.000€ wieder veräußert.
Dann wäre die Kursdifferenz doch seit Kauf +40.000€ oder? Und wenn nun 0,1 BTC davon wieder zurück überwiesen wurde, ist doch ein Gewinn erzielt worden und der unter einem Jahr geltend gemacht wurde, bzw. was steuerlich betrachtet werden sollte?
Rechnung wäre demnach auf 0,1 BTC runter gebrochen wie folgt:
0,1 BTC wären am 01.10.20 = 1.000€
0,1 BTC wären am 23.03.21 = 5.000€
Gewinn 4.000€ wären kpl. zu versteuern, weil über Freigrenze und würde mit dem persönlichen Steuersatz sagen wir mal 25% also mit 1.000€ versteuert werden.
Ich denke es wäre falsch, sich in der o.g. Rechnung sich z.B. 0,2 BTC wieder zurück zu überweisen, was umgerechnet 10.000€ wären und so zu tun als würde man sich einfach die 10.000€ Ursprungsinvest wieder zurück überweisen.
Nehmen wir auch hier mal an, dass Finanzamt sieht das so sieht wie ich, dann hättet man demnach 8.000€ Gewinn und 2.000€ Steuern hinterzogen.
Das sollte es jedenfalls Wert sein, mal einen Steuerberater zu fragen.

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Ich bin kein steuerberater. Ich habe mich ca. 4 Wochen lang mit dem Thema Steuern beschäftigt gefühlte 1000 Artikel und interviews gelesen und geschaut.

Das ist mein Ergebnis:

Du musst die Coins versteuern die du verkaufst.

Sobald ein Verkauf stattfindet ist dies ein steuerlicher Vorgang, völlig unabhängig von dem investment.

Die coins die du verkaufst haben ja einen Gewinn erzielt und der muss versteuert werden.
Dabei gilt:
Ist der Gewinn kleiner als 600 Euro ist der Gewinn steuerfrei. Der Gewinn muss oder sollte dennoch bei der steuerklärung angegeben werden. Damit dir das Finanzamt dann sagen kann ja ist steuerfrei und du bist auf der sicheren Seite.

Waren die Coins länger als 1 Jahr im Besitz ist der Gewinn steuerfrei. Hier gilt das gleiche wie oben trotzdem angegeben und frei geben lassen.

Manche Ämter sagen: es ist erst steuerfrei wenn wir das frei geben.

Weiterhin gilt:
Jeder verkauf ist ein steuerlicher Vorgang. Dabei spielt die Währung keine Rolle.
Tauschst du zb btc in ETH gilt das als Verkauf und damit ist es ein steuerlicher Vorgang.
Denn du verkaufst btc und erwirbst damit ETH.

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Jeder Verkauf ist ein steuerlicher Vorgang.

Deine Theorie trifft damit nicht zu.

Genau so sieht das ganze aus.

Um sicher zu gehen sollte man alle Verkäufe in der Steuererklärung angeben und vom Finanzamt die Steuerfreiheit Bestätigen lassen dann können die auch nicht im Nachhinein sagen: nee das war nicht steuerfrei.
Wenn das Amt sagt das es versteuert werden muss und man anderer Meinung ist würd ich dann zum Steuerberater gehen der das dann klären kann.

Nun, ich gebe folgendes zu bedenken:
Auch für KESt. gilt das sogenannte Zuflussprinzip (§ 11 Abs. 1 EStG). Es besagt, dass Einnahmen steuerlich dem Kalenderjahr zuzuordnen sind, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Als zugeflossen gilt eine Einnahme, wenn der Steuerpflichtige die wirtschaftliche Verfügungsmacht hierüber erlangt hat.

Wann ist das der Fall?
Es kommt bei der Verfügungsmacht nicht auf die rechtliche Fälligkeit an. Sondern den tatsächlichen Zugriff auf eine Geldleistung. Das bedeutet nach diesem Steueransatz, dass die Steuer fällig ist, wenn Du über ein Konto darüber verfügen kannst, es sich also um so. Nettogeldvermögen (Geldvermögen – Wikipedia) handelt. Ein Nettogeldvermögen in diesem Sinne liegt vor, wenn Du dafür ein Konto, z.B. mit IBAN besitzt; NICHT aber, wenn Du bei dem Dienstleister einen Auszahlungsauftrag abgeben musst und er das Geld erst dann auf Dein Konto transferiert.

Der Zufluss steuerpflichtiger Einnahmen ist also an drei Voraussetzungen geknüpft. Erstens einen tatsächlichen Zugriff, also die Verfügungsgewalt, zweitens das Vorhandensein als Nettogeldvermögen und drittens die Verknüpfung beider Größen mit einem (Buch-)Geldkonto.

Diese Rechtslage ist derzeit allerdings nicht durchgängig anerkannt, man muss hier tatsächlich sein Finanzamt fragen und. ggf. eine schriftlich Auskunft anfordern. Daran ist dann das Finanzamt gebunden.

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besser ist das.

hier wird auch sonst alle erklärt.

ansonsten kann ich nur sagen das ich neulich BTC in ETH getauscht habe und mit den BTC vorher gewinn gemacht habe da sie mehr wert waren als zum kaufzeitpunkt dieser BTC.
mein Cointracking sagte mir das ist ein Realiesirter gewinn und dafür muss ich steuern zahlen.

Was viele nicht wissen gilt das mit den steuern auch für andere dinge die ich privat verkaufe. zb kleinanzeigen etc. wenn ich dort mehr als 600 euro umsatz in einem jahr mache muss ich das versteuern :see_no_evil:

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Das ist so nicht ganz richtig.

Es kommt auf die Mengen und die Art und Weise an, was und wie Du verkaufst.

Wenn Du gebrauchte Gegenstände verkaufst und durch einen glücklichen Umstand damit Gewinn realisiert, ist dieser nicht zwingend zu versteuern.

Siehste - sehe ich nicht so: Beim Tausch von BTC in ETH entsteht nämlich keine Geldleistung. Daher keine Steuern zu diesem(!) Zeitpunkt. Wenn Du die Cryptos irgendwann zu Geld machst, dann aber schon. Das bedeutet: In jedem Fall Steuerstundung ohne das Recht, Verluste anrechnen zu können.

Guck dir mal das verlinkten Video an da wird es so beschrieben Und überall anders auch. Cointracking sagt das auch und das sollte es wissen ist ja extra dafür gebaut.

Am Ende kann uns diese Frage aber nur das Finanzamt erörtern.
Ich für meinen Teil gebe sowas auf jedenfall an da ich keine Lust hab das das Finanzamt irgendwann ankommt und sagt ne da hätten sie aber Steuern zahlen müssen bla bla nachzahlen inklusive Zins bla. Dann ist die kacke aber am dampfen

Das ist gut möglich hab mich damit dann nicht weiter beschäftigt :wink:

Das mag sein, nur sieht das deutsche FA es anders als Du und sofern Du keinen Präzedenzfall schaffst, bleibt der Tausch von Kryptowährungen ein steuerlicher Vorgang, dessen Gewinn zu versteuern ist, also auch beim Tausch von BTC → ETH.

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Ich will meine Bitcoin noch ein paar Jahre bis Jahrzehnte halten. Alle bei Bison und Bitwala gekauft und auf dem Ledger geschoben. Bin am überlegen eine neue Adresse zu erzeugen und die Summe darauf zu transferieren. Die Adresse teile ich dann dem Finanzamt mit. Wenn ich sie in 10-20 Jahren verkaufen sollte müsste die Steuerfreiheit eigentlich anerkannt werden.

mit der adresse kann das finazamt nichts anfangen. Es reicht wenn du mit zb Cointracking oder einem anderen program einen steuerreport erstellst dazu musst du dann dein kauf und verkaufshistorie in die entsprechende softwar Zb Cointracking importieren und wenn du dann einen steuerreport anfertigst steht da drinn wann du was gekauft und verkauft hast. den Report legst du deiner Steuererklärung bei und dann kann das finanzamt was damit anfangen.

cointracking ist es auch egal ob du drei wallets hast oder eine oder 10 adressen, das fast alles zusammen wenn du alle richtig eingetragen hast

Hab in meiner Anfangsphase bestimmt 20 wallets ausprobiert, ich weiß nicht ob eine Software da noch den Durchblick hat.