PocketBitcoin und Steuern

Kraken hat KYC. Und eine dt. Bankverbindung. :thinking:

Es ist völlig egal, wo Du Deine Bitcoin kaufst. Ob in Deutschland, der Schweiz oder Timbuktu. :slight_smile:

Hier muss man unterscheiden zwischen „non KYC“ und „ohne Spuren“ (anonym).

Non KYC ist da weniger problematisch, wenn man die Coins über einen „KYC Weg“ (bspw. SEPA-Überweisung) erworben hat.

Bei ohne Spuren (P2P, Mixer, CoinJoin, TOR, VPN usw.) ist es anders.

Einige halten beides für unproblematisch. Ich sehe es dagegen völlig anders.

Im Forum wurde auch schon x Mal darüber diskutiert:

Die Links verweisen nur auf 1 Beitrag. Es ist ggf. sinnvoll, den gesamten Thread zu lesen.

Insbesondere den ersten, da ich im Anfangsbeitrag zu „Anonymer Kauf, Regulierungen und Verbote“ so ziemlich alles schreibe, was man (meiner Meinung nach) wissen und bedenken sollte. :wink:

Wenn Du noch mehr dazu lesen willst, füttere die Forum-Suche mit „anonym“, „KYC“ und/oder „bisq“

Außerdem könnte noch die Die Steuer-FAQ (READ ONLY) interessant für Dich sein.

Es geht weniger um das „wo sie herkommen“, sondern mehr um das „wie lange hälst Du sie“, denn das ist es, was das FA aus Sicht der Versteuerung wissen muss und was schwierig wird zu beweisen/belegen, wenn man sie aus (anonymen) non-KYC-Quellen hat, da diese in seltenen Fällen einen „vertrauenswürdigen“ Kaufbeleg liefern.

Nein, denke ich nicht. Dein Kontoauszug ist ein glaubwürdiger Kaufbeleg.

P.S.:
Willkommen im Forum.

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