PocketBitcoin und Steuern

Hallo zusammen,

Heute habe ich nach eine Frage zu steuerlichen Dingen bzw. Zum Umtausch von BTC in EURO.

  • ich kaufe Bitcoin über PocketBitcoin als Sparplan direkt auf die Bitbox02
  • PocketBitcoin macht kein echtes KYC sondern nur Sepa-Überweisung (manchmal KYC light genannt)
  • PocketBitcoin nutzt eine Schweizer Kontonummer zum einsammeln meiner Euros
  • ich weiß dass PocketBitcoin an einer Lösung mit deutscher Bankverbindung arbeitet, aber Stand heute gibts die nicht
  • Ich weiß manche Banken verlangen Gebühren für Überweisungen in die Schweiz, darum gehts aber hier nicht.

Fragen:

  1. wie sind eure Erfahrungen mit der Auszahlung von Bitcoin aus nicht-KYC Quellen? Werden die zuverlässig über BSDEX oder Kraken ausgezahlt in Euro? Gab es da bei euch schonmal Rückfragen zur Herkunft, gesperrtes Guthaben oder ähnliches?

  2. wie sieht das deutsche Finanzamt den Einkauf von Bitcoin in der Schweiz? Wie steht das Finanzamt dazu, dass kein KYC beim Kauf der Coins durchgeführt wurde? Könnte mir vorstellen hier will man bei der Auszahlung der BTC in Euro wissen will wo die herkommen. Wenn ich dann mit ner Schweizer Firma komme ist das ja vermutlich schonmal mit einem geschmäckle verbunden.

Warum stelle ich mir und euch diese Fragen:
Ich finde PocketBitcoin einen extrem praktischen und bequemen Weg seine Bitcoin per Dauerauftrag/Sparplan (DCA) direkt auf die BitBox zu bekommen, ohne auch nur den BitBox Stick nach der einmaligen Einrichtung anfassen zu müssen.
Allerdings will ich nicht Monat für Monat mein schwerverdientes, durch ehrliche, legale Arbeit erworbenes Geld in meine „Schweizer“ Bitcoin investieren und dann am Ende feststellen, dass ich diese rechtlich oder Prozessbedingt nicht mehr sauber in Euros auszahlen lassen kann.

Wie sind eure Erfahrungen?

Kraken hat KYC. Und eine dt. Bankverbindung. :thinking:

Es ist völlig egal, wo Du Deine Bitcoin kaufst. Ob in Deutschland, der Schweiz oder Timbuktu. :slight_smile:

Hier muss man unterscheiden zwischen „non KYC“ und „ohne Spuren“ (anonym).

Non KYC ist da weniger problematisch, wenn man die Coins über einen „KYC Weg“ (bspw. SEPA-Überweisung) erworben hat.

Bei ohne Spuren (P2P, Mixer, CoinJoin, TOR, VPN usw.) ist es anders.

Einige halten beides für unproblematisch. Ich sehe es dagegen völlig anders.

Im Forum wurde auch schon x Mal darüber diskutiert:

Die Links verweisen nur auf 1 Beitrag. Es ist ggf. sinnvoll, den gesamten Thread zu lesen.

Insbesondere den ersten, da ich im Anfangsbeitrag zu „Anonymer Kauf, Regulierungen und Verbote“ so ziemlich alles schreibe, was man (meiner Meinung nach) wissen und bedenken sollte. :wink:

Wenn Du noch mehr dazu lesen willst, füttere die Forum-Suche mit „anonym“, „KYC“ und/oder „bisq“

Außerdem könnte noch die Die Steuer-FAQ (READ ONLY) interessant für Dich sein.

Es geht weniger um das „wo sie herkommen“, sondern mehr um das „wie lange hälst Du sie“, denn das ist es, was das FA aus Sicht der Versteuerung wissen muss und was schwierig wird zu beweisen/belegen, wenn man sie aus (anonymen) non-KYC-Quellen hat, da diese in seltenen Fällen einen „vertrauenswürdigen“ Kaufbeleg liefern.

Nein, denke ich nicht. Dein Kontoauszug ist ein glaubwürdiger Kaufbeleg.

P.S.:
Willkommen im Forum.

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