Frage zum letzten Video über einen neuen BMF Steuer Entwurf

Roman hat ein cooles Video über den neuen BMF Steuer Entwurf gemacht. Ich habe die Tabelle aus dem Video angehängt und möchte diesbezüglich eine Frage stellen. Diese 3.630 Euro Steuer bei Staking / Lending soll ich nur dann bezahlen, wenn ich all diese Coins in Summe von 22.000 Euro verkaufe, also eine Veräußerung durchführe? Oder ich muss 3.630 Euro an Finanzamt überweisen unabhängig davon, wo meine Coins bleiben, auch wenn sie einfach auf meinem Wallet liegen. Da es einen Riesenunterschied macht. Wenn ich diese Steuern bei Staking und folgendem HODL nicht bezahlen muss, dann kann mann 10 Jahre aushalten und erst danach diese Coins verkaufen. Es kann sein, dass für alle Antwort auf die Frage selbstverständlich ist, für mich aber nicht.
Danke im Voraus!

Du musst die Rewards versteuern sobald du sie erhalten und über sie verfügen kannst egal ob sie auf dem Wallet liegen oder du sie in Fiat tauscht.

Die Gestakten Coins musst du erst Versteuern wenn du sie Veräußerst. Innerhalb von 10 Jahren.

Vorrausgesetzt Bitcoin Bleibt am leben. Solltest du aber unerwartet Geld brauchen weil du verunfallst und Arbeitsunfähig wirst oder aus irgendeinem anderen Grund gezwungen bist zu verkaufen dann hast du ein Problem. 10 Jhre sind lang…

Hier mal ein Auszug zum Thema Steuern Bei Lending und Staking Ob das schon aktualisiert ist weis ich nicht.
@anon52841224 ?

Es macht auch Sinn sich mal das ganze FAQ durch zu lesen.

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Danke Dir!

Tante EDIT hat zugeschlagen

TrailSlave
Du musst die Rewards versteuern sobald du sie erhalten und über sie verfügen kannst egal ob sie auf dem Wallet liegen oder du sie in Fiat tauscht.
Die Gestakten Coins musst du erst Versteuern wenn du sie Veräußerst. Innerhalb von 10 Jahren.

Dann muss ich bezogen auf den oben genannten Beispiel nur 2.000 von 22.000 Euro versteuern, und zwar Fiat-Geld an Finanzamt schicken. Vorausgesetzt ich habe Rewards auf mein Wallet bekommen und Coins wurden nicht verkauft. Sollten Rewards im Staking-Pool bleiben, muss ich sie auch nicht versteuern, oder?

Ich habe das so verstanden:

Alles was ihr an Coins/Token jemals freigegeben/weitergeleitet habt zum staken/landen ist damit einbegriffen, nicht nur der Gewinn!

Sprich ich habe 1 ETC/ADA und ich stake den von anfang an dann ist nicht nur der Mehrwert sondern ALLES an Mehrwert zu versteuern, das ist ja die Kruz an der deutschen „Steuerfalle“, daher ja auch Romans Video!

Sprich lasst in in Deutschland als deutscher Steuerzahler eure Finger davon, da es kein Sinn macht.

Manche (ja gute) glatzköpfige (dubai) und blondlockige (Hust ich meine Hosp) habe ja Recht aber es gilt halt nur dort, aber für den allgemein „deutschen“ (meíner einer) einfach sinnfrei, nur darum geht es!
LG Ralf

In dem Oben genannten Beispiel geht es um den Verkauf von den gestakten Coins und dem Reward.

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sry habe nichts gesagt :kissing_heart:

Im Falle eines Verkaufs…

Der Reward den du erhällst und dir auf deine Wallet auszahlen
lässt musst du direkt bei erhallt versteuern.

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Steuer FAQ lesen da stehts…

Versteuerung nach §22 bedeutet: Die Steuer fällt an, sobald der „Zufluss“ erfolgt ist. Das bedeutet wiederum, sobald der Reward in Deinen Besitz übergegangen ist (Wallet) und Du über ihn verfügen kannst.
Anders verhält es sich, wenn der Reward zwar grundsätzlich vorhanden ist, Du aber noch einen Button drücken oder eine Transaktion ausführen musst, damit er letztendlich wirklich in Deinen Zugriff gelangt. Solange Du diesen Schritt nicht gemacht hast, ist es kein „Zufluss“ und demzufolge keine Steuer fällig.

Laut FAQ soll ich Steuer bezahlen, nur wenn ich den Reward auf Fiat tausche. Sprich Rewards sind steuerfrei, solange sie nicht auf Fiat-Geld getauscht werden. Egal wo sie sind, im Steuer-Pool, oder auf meinem Wallet. Oder?

Hat sich so gesehen nichts geändert. Die 10 Jahre stehen drin. :slight_smile:

Und vor allem die Empfehlung, einen Steuerberater zu fragen. :wink:

Ja? Wo steht das?

Nein. Zu versteuern „bei Zufluss“.

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Ich habe diesen Teil so interpretiert:

„Anders verhält es sich, wenn der Reward zwar grundsätzlich vorhanden ist, Du aber noch einen Button drücken oder eine Transaktion ausführen musst, damit er letztendlich wirklich in Deinen Zugriff gelangt. Solange Du diesen Schritt nicht gemacht hast, ist es kein „Zufluss“ und demzufolge keine Steuer fällig.“

Oder wird hier gemeint, dass diese „Transaktion“ enie Überweisung aus Staking-Pool auf deinen Walet ist? Und nicht auf dein Bankkonto.
Hier ist wichtig zu verstehen, was „Zufluss“ genau bedeutet? Besitzen auf dem Girokonto oder auf dem Wallet?

Ja, genau.

Eigentlich ist doch „…einen Button drücken oder eine Transaktion ausführen musst, damit er letztendlich wirklich in Deinen Zugriff gelangt.“ ganz klar?!

Wo steht da etwas von Fiat oder Bankkonto?

Der Zufluss in Deine Wallet, damit Du -und nur Du allein- vollen Zugriff auf die Coins hast.

Hast Du den Zugriff, ist der Zufluss erfolgt und in dem Moment die Versteuerung fällig.

Ich weiß nicht warum, aber ich habe Button der Banküberweisung automatisch zugeschrieben. Offensichtlich falsch =)

Danke Dir, dass das Du Licht ins Dunkel gebracht hast.
Einiges wollte ich nur noch mal klar machen.

GermanCryptoGuy
Hast Du den Zugriff, ist der Zufluss erfolgt und in dem Moment die Versteuerung fällig.

Diese Versteuerung erfolgt, indem ich eine gewisse Summe dem Finanzamt überweise, ohne diesen Zufluss zu verkaufen. Oder soll ich zuerst den Reward auf Fiat tauschen und erst danach tatsächlich Steuer bezahlen?

Ja genau so. Natürlich nicht einfach überweisen. Das geht einher mit deiner Steuererklärung.

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Nein, Du ermittelst den Fiat-Wert Deines Coins zum Zeitpunkt des Zuflusses. Das ist Deine Einnahme und die gibst Du in Deiner Steuererklärung an.

Was Du mit den Coins machst, spielt keine Rolle mehr. (Es sei denn, Du fügst sie dem STAKE hinzu, dann würde sich -vermutlich- eine Haltefrist von 10 Jahren ergeben.)

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Auch aus FAQ:

"Zum Thema Staking gab es im Interview von Bitcoin2Go und Winheller eine sehr interessante Aussage des Steuer-Experten: Wenn Du einen Coin 1 Jahr gehalten hast und Du ihn dann zum Staking benutzt, gibt es keine neue Haltefrist für den Coin.

Seine Aussage (Zitat): „Wenn der Coin steuerfrei war, wird er nicht wieder steuerpflichtig.

Damit wäre der STAKE steuerfrei und lediglich die Rewards („neuen“ Coins) müssten (nach §22) versteuert werden."

Hat jemand das in Praxis gesehen? Funktioniert es so? Oder hängt das von konkreten Steueramt ab?