Auch im aktuellen Entwurf wird darauf nicht explizit eingegangen, so dass es am Steuerberater bzw. am Steuerzahler liegt, das Vorgehen vor dem FA-Beamten zu argumentieren.
Ich hab’s schon ein paar Mal geschrieben: FA-Beamte sind keine Unmenschen. Man kann mit ihnen reden. Wenn man ihnen erklärt, warum man etwas gemacht hat, Quellen (wie bspw. das Video) liefern kann und es kein Gesetz gibt, das dieses Vorgehen explizit untersagt, wird man (höchstwahrscheinlich) auch damit Erfolg haben.
Ich bin kein Steuerberater, aber ich würde die Aussage stark bezweifeln.
„Wenn Du einen Coin 1 Jahr gehalten hast und Du ihn dann zum Staking benutzt, gibt es keine neue Haltefrist für den Coin.“
Das stimmt insofern, dass die Haltefrist ja noch läuft. Der Coin wurde noch nicht verkauft.
„Wenn der Coin steuerfrei war, wird er nicht wieder steuerpflichtig.“
Das stimmt insofern, dass nur ein verkaufter Coin steuerfrei sein kann.
Ich denke, man muss den Zusammenhang aus Sicht des Finanzbeamten betrachten, der die Steuererklärung bearbeitet. In der Steuererklärung sind nur verkaufte Coins angegeben.
Die erste Frage lautet: wie lange wurde der Coin gehalten? Unter einem Jahr = Gewinn steuerpflichtig.
Länger als ein Jahr? = wurde der Coin in mindestens einem Jahr zeitweise als Einkommensquelle genutzt? Nein = steuerfrei; Ja = Steuerfreiheit erst nach 10 Jahren
Das ist nur meine laienhafte Meinung. Ich bin kein Steuerberater.