BSDEX - Technische Probleme oder Account gesperrt?

Diesen Gedanken mal weitergedacht:
Wie ist das wenn ich Geld (von mir selbst) bekommen habe. Wäre ich dann in den Augen des Gesetzes der finanzierte Terrorist (der dann auch noch mit Klarnamen an der Börse KYC-iert wäre?) Habe ja kein Geld ins Ausland gesendet.

Und ist ein Gehaltseingang dann verdächtig :wink: Okay manche Unternehmen gleichen in den internen Strukturen und psychologischen Spielchen vielleicht tatsächlich eher terroristischen Vereinigungen. :sweat_smile:

Die Frage ist eher, kündigen sie mir nicht weit zuvor als lästigem Kunden, falls ich es wage zu klagen. Daher könnte die Antwort auf diese Frage ausbleiben. Wie erwähnt hatte ich zuvor keinerlei Negativerlebnisse mit der Börse und finde sowohl das Interface als auch die Gebührenstruktur sehr sympathisch.

Ich denke nicht, dass es an der Summe hier festgemacht wird. Bei Zahlungseingängen aus dem Ausland auf Konten weiß ich gibt es solche Schwellen (denke >2499,99€ sowie 12499,99€ oder waren es 9999,99€?). Zur Einordnung: Die Summe meiner BTC-Einzahlung in Euro war vierstellig wenn auch sicher größer als >2500€.

Das kann eine Börse ja nicht wissen :slight_smile:
Es sei denn, es geht um Euronen von deinem Bankkonto.

Vermutlich ja. Bist ja ein „Hochrisiko Kunde“, wenn du auf einem Handelsplatz etwas anbietest, was du dort nicht gekauft hast.

Ich stelle mir gerade vor, wie eBay jeden anzeigt. Könnte ja Hehlerwahre sein. :roll_eyes:
Bitte einmal nachweisen, wo der Fernseher gekauft wurde. Und wo das Geld herkommt. Und wo der Arbeitgeber das Geld her hatte. Ja, wir müssen da schon genau sein. Sie wissen nicht, wo das Geld gedruckt wurde? Dann müssen wir ihren Fernseher leider einbehalten.

Bin ich froh, wenn wir den Weg über unsere Fiat Shitcoin gar nicht mehr gehen müssen.

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Das macht das ganze ja noch schlimmer. Für die „paar“ Euro so ein Aufstand? Unglaublich.
Hab mal nen Firmenwagen verkauft und 14,5k am Automaten eingezahlt. Da ploppt ne fette Meldung am Automaten auf ich möchte bitte unmittelbar einen Mittelherkunftsnachweis beibringen. Konnte ich natürlich in Form des Kaufvertrages, aber da wird es dann auch schnell eng denke ich.
Bin sehr gespannt wie sich das bei dir entwickelt.

So ist es aber doch fair. Statt gleich Kontosperre und Anzeige.

Hatte ich bei der Bezahlung meines Notars, wofür ich mir Geld meiner Mutter borgte und bar einzahlte. Nach Verkauf der Immo hab ich‘s wieder abgehoben und es wurden die Mittelherkunftsnachweise gefordert. Alles per Anhang gemailt, Dankeschön bekommen, fertig. Ich war positiv überrascht.

Ich wurde anderswo auch schon um entsprechende Nachweise gebeten und meine Einreichungen wurden anstandslos akzeptiert. Ehrlich gesagt hätte ich aber lieber darauf verzichtet, das via Mail komplett unsicher abzuwickeln.
Das ist so eine unglaubliche Frechheit. Als würde ich meine Steuererklärung auf einer Postkarte einreichen. Das Schlimme: die verstehen das Problem dabei nichtmal (zumindest die jeweiligen Entscheider) und man selbst schluckt das notgedrungen, weil man die Geschäftsbeziehungen aufrecht erhalten möchte.
:rage:

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Hallo Frank,

darf man fragen, ob die Bitcoin auch bei BSDEX einst gekauft wurden und falls ja, hätte BSDEX dies einfach nachvollziehen können?

Es ist ja erschreckend, dass man sein verdientes und versteuertes Geld, welches man in BTC auf einer eigenen wallet investiert hat, nicht ohne Geldwäscheanzeige wieder verkaufen kann.

Also nein, die Bitcoin wurden nicht einst bei BSDEX erworben.

Update 12.03.2024: Neuer Fulltimejob: Anwaltsuche, Erfahrungen auf dem Weg und Empfehlungen

  1. Habt eine Rechtschutz mit (erweitertem) Strafrechtschutz! (es wird sonst teuer und ihr habt weitere Probleme, siehe unten).
    Bitte beachten selbst dann ist es bei meiner Rechtsschutzversicherung so, dass nur bei innereuropäischen Untersuchungen geleistet wird (ob das ein Problem wäre, wenn die deutschen Behörden schreiben, aber die kontosperrende Börse im Ausland ist, weiß ich nicht)

  2. Anwälte (Strafrecht, Kapitalmarktrecht, Steuerrecht) sind zunehmend Land unter. Ich habe sowohl von Steuerberatern als auch meiner Rechtsschutzversicherung die Info erhalten, dass es seit ein paar Monaten abgeht.

Eine wahre Flut an eingeleiteten Verdachtsverfahren vor allem im Kontext Kryptobörsen (von Verdopplung bis Verdreifachung ist die Rede).

Viele Anwälte lehnen wegen Überlastung die Vertretung ab. Ohne Rechtschutz (die einen Anwalt hat) und ohne eigenen Anwalt, habt nicht einmal Möglichkeit Akteneinsicht zu bekommen, was euch im Detail vorgeworfen wird und was als Indizien bzw. Beweise zu eurer Belastung angeführt wird.

Hier denke ich ein guter Artikel von Herrn Wehrmann, der eine Innensicht der Misere aus Perspektive eines Fachanwalts in dem Bereich widerspiegelt:
Konto gesperrt 2023: Erfahrungen eines Rechtsanwalts | by Anwalt Martin Wehrmann | Medium

So werde nun direkt weiter telefonieren und suchen.

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Danke Dir, dass du uns so ausführlich an Deinen Erfahrungen teilhaben lässt. Das sind wichtige Informationen, die mich auch zum Umdenken bringen…
Wünsche dir viel Erfolg!

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Und schon bin ich auf der Suche nach einer Rechtsschutzversicherung. Habt ihr Vorschläge? Auf den ersten Blick überzeugt mich nix so richtig.

Also ich kann seit Jahren nur Gutes über die KS Auxilia (das volle Paket inkl. erweiterter Strafrechtschutz) berichten, keinerlei Probleme, einmal für einen recht umfangreichen außergerichtlichen Vergleich im Arbeitsrecht bemüht.

Funfact: Das einzige was die nicht können ist mit Privacy-Forward-Mailadressen wie Simplelogin bei ProtonMail umgehen, da steigt ihr System bei der Syntax aus und der Support muss manuell ran, um die Emailadresse wieder zurückzusetzen :wink:

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Basierend auf den Erlebnissen hier ein neuer Thread um Ideen zu entwickeln wie wir als Community damit umgehen könnten:

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Was ich auch schon an anderer Stelle schrieb - und was der Herr in seinen Empfehlungen vergessen hat: Für mich gehört zu einer Absicherungs- und Diversifizierungs-Strategie auch ein Depot mit Zentralbankgeld: Sowohl Kontosperrungen, als auch Bankturbulenzen oder Auscash-Probleme kann man mit einem gewissen Bargeldvorrat entschärfen. Ggf. lassen sich Zahlungsverpflichtungen ja auch bar oder durch Einzahlung erfüllen.

Danke Dir. Ich kann das nur unterstreichen für die 99% BTC-Fraktion (no offense) bezogen aufs Gesamtportfolio. Das ist solange kein Problem, wie eure restlichen 1% liquide 10.000€ und mehr sind. Und liquide heißt in dem Fall idealerweise Bargeld. Alles andere hilft euch je nach Ausgangslage nicht, wenn es auf dem Konto ist, das (mit)gesperrt wurde. (bei mir nicht der Fall)

Ich habe gestern mit 4 Strafrechtanwälten Kontakt gehabt. Die Zahlungsmodalitäten sind meist pauschal vorab. Die meisten Standard-Rechtschutz sind da nur bedingt hilfreich. Warum? Ihr habt die Kohle für den Anwalt direkt selbst auszulegen bevor da ein Finger gekrümmt wird, die Anwälte rechnen nicht direkt mit der Rechtschutzversicherung ab, ihr seid in der Regel der Zahlungsregulierer ggü. dem Anwalt. Mit extra Strafrechtschutz, sieht es je nach Bedingungen zumindest so aus, dass die Versicherung in Vorleistung geht. Problem in der Praxis ist, dass die Zeit gegen euch spielt, denn ihr wollt nicht 2 Wochen warten bis die Versicherung den Anwalt zahlt bis er loslegt, sondern er soll das gleich, das heißt auch ihr legt die Kohle aus.

Es liegt dann aber am Anwalt sich auf eine Abrechnung mit der Versicherung einzulassen. Oft tun sie das eben leider nicht.

Im Falle einer Kontosperrung bleibt euch nur Bargeld um einen Rechtsbeistand zu haben. Was das im Fall einer CBDC und keinem physischen Bargeld mehr in Jahren bedeuten würde oder es dem Anwalt verboten wäre Zahlungen über 1000€ in Bar anzunehmen, das kann sich jeder selbst durchdenken.

Eine Rechtschutzversicherung (inkl. erweiterter Strafrechtabdeckung) hilft euch nur bei zwei Dingen:

a) ihr findet keinen Anwalt bzw. könnt euch keinen leisten. Dann hat die RS normal eigene Fachanwälte. Auf dem Weg könntet ihr für einen schmaleren Kurs wahrscheinlich noch durch den Anwalt Akteneinsicht bekommen, die Euch sonst als zahlungsunfähiger Plebs verwehrt bliebe.

b) Sofern das Verfahren eingestellt wird und nur dann, dann erstattet euch die Rechtschutz die für den Anwalt ausgelegten Kosten im Nachgang. Im Extremfall reden wir hier von fünfstelligen Summen, unter 3000€ geht die Sache nach allem was ich aktuell erfahre nicht ab und das umschließt gerade einmal einen Anwalt um Akteneinsicht in den konkreten Vorwurf bekommen zu können, sowie die daran anschließende Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft.

Kostenpunkte

  • Anwalt A: schreib mir direkt die Vertretungsvollmacht in der Sache und überweise mir 4500€, wobei sich das Honorar relativiert durch die Planungssicherheit nicht etwa wie bei Stundensätzen am Ende über dem Betrag zu landen, den die Versicherung erstattet
  • Anwalt B: ich will nur die Hälfte von der Sachlage hören und gehe im Gespräch nach 1min direkt zu meinem Stundensatz von 475€ über und brauche 5-6 Stunden
  • Anwalt C: ist nicht ganz mein Fachgebiet, aber da schreibste einfach der Polizei und dann wird das schon passen, zahl mir nichts
  • Anwalt D: wir hören erst mal zu, dann schicken Sie uns den Sachverhalt, wir geben eine kostenlose Ersteinschätzung für ein sinnvolles weiteres Vorgehen und dann entscheiden Sie ob sie uns beauftragen. Kostenpunkt: 1800€ als Mindestbetrag vorab, von dem ein Stundensatz von mit 333€/h verrechnet wird. Alles darüber hinaus geht dann wieder extra in die Abrechnung.
  • Anwalt E: erfahren, aber land unter nimmt keine Fälle mehr für Monate an

Der Konsens (4 zu 1) ist dass es immer geraten wird, nie blind eine Aussage zu machen egal wie gut die Entlastungsargumente sind ohne zuvor eine Akteneinsicht über einen Anwalt (evtl. eben über den der Rechtsschutzversicherung) eingeholt zu haben. Ob man sich dann unter Kenntnis der vorgehaltenen Sachlage selbst äußert oder das weiter den Anwalt (den der Rechtschutz oder einen anderen) übernehmen lässt, das werde ich nun auf dem Weg herausfinden.

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Auch ich danke das wir diese Reise mitverfolgen dürfen.
Ich muss schon sagen, wenn man das so alles liest, das macht schon was mit einem. Bislang hab ich immer gedacht es schadet nicht ein paar weniger Vermögenswerte zu haben die vor staatlichem Zugriff geschützt sind. (Edelmetalle, Btc usw.) Jetzt sieht man ganz deutlich das der Staat den Handel zwar noch nicht verbietet, aber dennoch deutlich erschwert. Wenn man in so einem Fall dann nicht die Mittel uns Möglichkeiten hat sich helfen zu lassen sieht es unter Umständen schnell blöd aus.

Gut, wir lesen ja hier auch von Situationen wo das alles ohne Anwalt gut zu regeln war. Ich denke man kann aber davon ausgehen das es insgesamt nicht besser werden wird.

In sozialen Netzwerken gehört es ja mittlerweile zum guten Ton, sich über Boomer, Almans und sonstige Troglodyten lustig zu machen, die überhaupt noch am Bargeld festhalten. Hier sieht man eben wieder schön, wie man auch als unbescholtener Bürger in eine geradezu kafkaeske Maschinerie geraten kann, wo ausgerechnet der Zugang zu Geld gar nichtmehr so selbstverständlich und easy ist.

Ich finde Bargeld auch nervig, aber paar Scheine sind wirklich wichtig.

Als Daumenregel würde ich

  • 1-2 Gehälter in Bargeld
  • 2-6 Gehälter in Tagesgeld

halten.