BSDEX - Technische Probleme oder Account gesperrt?

Angenommen man hätte irgendwann einen großen 6-stelligen BTC Bestand (legal und nachweisbar durch Sparen und Kurssteigerung) und würde sich davon ein Haus kaufen wollen, wie würde man das am sichersten angehen?
Man stelle sich vor, die Börse hat einen hier erstmal ohne Probleme auscashen lassen, jetzt kommt der Betrag auf das Gitokonto. Hier wäre dann die nächste Gefahrenstelle. Wird das Konto gesperrt? Ab wann kann man sicher sein, dass nichts böses mehr kommt?
Wenn man sich nun 3 Monate später das Haus kauft und plötzlich wird doch das Konto eingefroren, wäre dies eine Katastrophe mit der Zahlungsverpflichtung, die man eingegangen ist…

Habt ihr hierzu Ideen?

Die offensichtliche Idee wäre natürlich, das Haus direkt in Bitcoin zu bezahlen. Könnte allerdings dauern, bis sich das durchsetzt. :frowning_face:

6 stellig…

Die allermeisten hier träumen von einstellig. :smiling_face_with_tear:

Naja wir haben so viel Reichweite, dass auch schon Michael hier mitliest und schreibt :smiley:

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Aber um mal was sinnvolles beizutragen. Wenn du den Wechsel von BTC auf FIAT geschafft hast, auf jeden Fall bei sehr großen Summen mal die Hausbank anrufen und das abklären.

Das werde ich zumindest machen, um möglichst gleich vorab alles mögliche zu klären, was man vorab machen kann. Obs was bringt, weiß ich nicht, aber machen werde ich es.

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Hi Hodler, ich meinte damit einen BTC Bestand, der in EUR 6 stellig ist. Also zB 400.000 €. War natürlich falsch von mir formuliert :joy:

…es gibt ja auch Nachkommastellen… :nerd_face:

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Das ist mir schon klar. ;)

So kann man sich aus seinem vierstelligen Gehalt natürlich auch schnell ein sechsstelliges Gehalt zaubern. :slight_smile:

Aber ich finde Nachkommastellen zählen nicht.

Auch davon dürften die allermeisten hier träumen ;-), immerhin ca. 6 Bitcoin :-).

Wenn wir davon ausgehen, dass btc immer weiter steigt, dürfte es irgendwann auch schon bei 0,5 btc und noch weniger der Fall sein.

Aber gut, anscheinend ist meine Frage irrelevant.

Andere Option wäre noch ein zweites Konto zu erstellen, sodass deine täglichen Ausgaben / Einnahmen geschützt bleiben. Wenn du alles auf ein Konto machst, also auch die BTC-Gewinne und dein Konto wird gesperrt, dann hast du erstmal gar keinen Zugriff.

Ich werde bevor ich Geld einzahle aus BTC-Verkäufen einiges an Cash auf ein anderes Konto überweisen, um im worst case liquide zu bleiben.

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Guter Punkt.
Frage mich, ob Daueraufträge und Lastschriften trotzdem weiter bearbeitet werden. Man muss ja davon ausgehen, dass die Bank auch die Kommunikation im schlimmsten Fall einstellt.

Hatte auch schonmal dran gedacht irgendwann in der Zukunft zur VR Bank Bayern Mitte (?) zu wechseln, die sich ja durchaus positiv ggü. BTC zeigen. Aber weiss nicht, ob das dann tatsächlich besser ist.

In der Altersgruppe zwischen 45 und 74 Jahren betrug 2022 das Median-Vermögen zwischen 154.700 und 231.000 Euro. Jeder zweite Deutsche aus dieser Altersgruppe konnte also mindestens derartige Ersparnisse aufbauen. Bei mir in Frankreich liegt der Median sogar deutlich höher, weil hier fast jeder ab 25 mit einer Immobilie anspart. Wenn sich die liquiden Vermögenswerte der Deutschen auch nur zu einem geringen Teil statt in undurchsichtige Aktien-ETF in Richtung Bitcoin bewegen, dürften die Banken bei der Abwicklung völlig überfordert sein.

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Good idea und exakt - Moment… das gilt nicht mehr seit dem äh Aprilscherz 01.04.2023: §16a Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien

§16a
Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien (§ 16a GwG - Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien - dejure.org)

(1)
1 Bei Rechtsgeschäften, die auf den Kauf oder Tausch von inländischen Immobilien gerichtet sind, kann eine geschuldete Gegenleistung nur mittels anderer Mittel als Bargeld, Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen bewirkt werden.
2 Dasselbe gilt für den Erwerb von Anteilen an Gesellschaften, zu deren Vermögen unmittelbar oder mittelbar eine inländische Immobilie gehört.
3 Übergibt der Schuldner Bargeld, Gold, Platin oder Edelsteine oder überträgt er Kryptowerte als Gegenleistung, kann er diese nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung herausverlangen; die §§ 815 und 817 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht anzuwenden.

(2)
1 Bei Rechtsgeschäften nach Absatz 1 Satz 1 haben die Beteiligten gegenüber dem Notar, der den Antrag auf Eintragung des Erwerbers als Eigentümer oder Erbbauberechtigter beim Grundbuchamt einreichen soll, nachzuweisen, dass die Gegenleistung mit anderen Mitteln als Bargeld, Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen erbracht wurde.
2 Als Nachweis sind insbesondere Zahlungsbestätigungen von auf Veräußerer- oder Erwerberseite an der Transaktion beteiligten Kreditinstituten geeignet. 3Bei vertraglichen Änderungen an Rechtsgeschäften nach Absatz 1 Satz 1, welche die Gegenleistung betreffen und die nach einer bindend gewordenen Auflassung vorgenommen werden, haben die Beteiligten dem Notar zum Zweck der Durchführung der Prüfung nach den Absätzen 3 und 4 übereinstimmende Erklärungen zu diesen Änderungen vorzulegen.
[…]

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Danke dafür! Da ist ja schon explizit der dahin gehende Traum des Bitcoiners beerdigt worden. :frowning:

Keiner hat die Absicht…
…das erprobte, zuverlässige FIAT-System nicht weiter zwangsweise mit Liquidität zu versorgen und die Gateways als Kontrollpunkt der Werte etc. zu nutzen.

Der sagenumwobene Hauskauf mit Goldbarren wie nach dem Zweiten Weltkrieg bleibt eine Legende, kein Notar bleibt noch Notar wenn er einen so gearteten Immobilienkauf beurkundet.

Das ist sogar erst vor kurzer Zeit verboten worden. Davor war es möglich.

Also wir bewegen uns genau in die andere Richtung.

Es trägt den tollen Namen „Sanktionsdurchsetzungsgesetz“.

Der Knackpunkt ist wahrscheinlich nicht deine Bank, sondern wenn die Einzahlung auf der Börse. Auch wenn die Erwerbshistorie deiner BTC clean ist, denke ich - ohne dass ich Erfahrung damit habe - dass der Weg über OTC-Desks bei diesen Summen wichtig ist. Ich kann mit gut vorstellen, dass diese bei Ihren Kunden eine Vorprüfung machen, bevor es zur Einzahlung der BTC zu Ihnen kommt und man in Ruhe die Dokumente beibringen kann. Wäre hilfreich zu wissen, ob hier jemand mehr weiß wie die Prozesse hier in der Praxis aussehen.

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Den Sinn verstehe ich nicht: Kein anderer Zahlungsvorgang ist dauerhaft transparenter, als der mit Bitcoin. Es ist schon böser Wille, das mit Barzahlung zu vergleichen und in einem Absatz zu verbieten.

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Wir wissen das, die Politik interessiert es nicht.
Alles, was nicht digitales Fiat ist, ist böse.