Versicherungs-Gemeinschaft für strafrechtliche Vorwürfe von Geldwäsche etc

Mich treiben momentan die Erfahrungswerte um, die Otto-Normal-Bitcoiner machen kann/wird, sobald er ins Fadenkreuz der Behörden kommt. Hintergrund ist diese Reise hier:

Je nach Ausgangslage Mögliche und faktsiche Probleme auf dem Weg:

  • rechtlich nach Geldwäschegesetz für Anbieter verpflichtendes Abschneiden der Kommunikation mit dem Kunden durch unverzügliche Sperrung des Accounts:
    • fehlende Belege
      haltet vor Einzahlungen immer alle Belege vollständig: Kontoeröffnung, Einzahlungs-/Auszahlungskonten/Transaktionen (macht notfalls Screenshot nicht alles ist realtime in den Reports, zieht euch den Steuer-/Kontenreport. Ihr wisst nie wie lange ihr nicht herankommt.

Wenn Kontosperrung erfolgt:

  • dann kennt ihr den echten Grund wahrscheinlich nicht
  • wisst nicht wann/ob ihr wieder Zugriff bekommt
  • ist auch euer FIAT auf angegliederten Konten eingefroren
  • und das heftigste ihr wisst nicht welche Handlungen des Staates als nächstes erfolgen: diese reichen von
    • es passiert nichts und das Konto wird temporärer Sperrung wider freigegeben (unwahrscheinlich)
    • Post von Staatsanwaltschaft (oder falls diese erst mal an die Kripo delegiert)
    • Post von der Kripo sich zu äußern (nicht ohne vorherige anwaltliche Rücksprache zu empfehlen
    • bis hin zur direkten Hausdurchsuchung

Problem ohne Anwalt:

  • ohne Anwalt keine Akteneinsicht möglich und damit Tappen im Dunkeln was genau die Grundlage des Verfahrens ist und was die Beschuldigung gestützt wird.

Probleme auf dem Weg zu einem geeigneten Anwalt:

  • relativ überschaubares Angebot von erfahrenen Anwälten die nachvollziehbar Durchstieg bei Krypto haben

  • viele beraten eher Firmen, ironischerweise manchmal genau euren potentiellen Verfahrensgegner

  • zunehmende Auslastung der Anwälte, weil die Behörden und Börsen wohl eben loslegen bei leisestem Verdacht speziell mit Kryptobezug ein Verfahren zu eröffnen.

Probleme Finanzierung Anwalt ohne Versicherung:

  • viele Kanzleien die eher im extrem zahlungsfähigen Bankenberatung/Gründungsberatung inkl. ICOs /Internationalem Kapitalmarktrecht schwimmen und schon mal 800€ pauschal für „Erzähl mir doch mal 5 Minuten dein Problem“ nehmen wollen, wenn man sich nicht vorsieht. Nicht mir passiert aber es existieren durchaus Erfahrungsberichte zu großen bekannten Kryptokanzleien, die das so praktizieren
  • es beginnt den Gesprächen die ich hatte so bei 4.000€ Pauschalhonorar
  • Honorar wird teilweise gerne trotz Rechtschutzdeckung als Vorabzahlung gefordert

Probleme mit gefundenem Anwalt:

  • hoffentlich keine :wink:

Die ganze Prozedur weckt bei mir trotz lückenloser Belege, die mich entlasten werden, echte Zweifel wie sich jemand mit kleinen Beträgen in Krypto im Fall der Fälle verteidigen können kann. Ich sehe das als ernsthafte Gefahr in unserem Rechtsraum, der die Akzeptanz und das Zutrauen in BTC gefährden könnte.

Meine Gedanken gehen gerade in die Richtung, ob es nicht analog zu Interessensvertretungen in anderen Bereichen (Bitcoin Mining, Finanzierung der Core-Entwickler) wert ist darüber nachzudenken community-finanzierte Rechtsvertetung als Versicherung gegen solche machtasymmetrsichen Übergriffe zu gründen. Voraussetzung für die Deckung wäre natürlich eine Vorprüfung, ob nicht den Fakten nach tatsächlich eine illegale Handlung vorliegt. Mir geht es bei der Idee um die Absicherung derjenigen, die nachweislich keinen Dreck am Stecken haben. Quasi der „Community-finanzierte Pflichtverteidiger“, evtl. der Aufbau eines Partneranwaltsverzeichnis, die gute Adressen sind (und idealerweise sogar selber Bitcoiner)

Teil einer solchen Community-Versicherung gegen rechtliche Überraschungen könnten auch Leitfäden und Best-Practices zur Vermeidung solcher Situationen im Vorfeld sein.

Was denkt ihr dazu?
Schildert gerne konkrete Ideen, Erfahrungen, Bedürfnisse

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Die Frage ist natürlich, ob man immer einen Anwalt braucht. Ich habe ja auch schon einiges erlebt bei legalen Verkäufen meiner BTC auf der Plattform Bisq. 3 Banken haben mir die Kontoverbindung gekündigt (N26 Bank, Comdirect und ING Diba). Dazu zwei Anzeigen wegen Verdachts auf Geldwäsche.

Jetzt kommt der entscheidende Punkt, den ich anders gemacht habe. Ich habe zwei Telefonate mit den jeweils sehr umgänglichen Kripobeamten geführt und denen anschließend alle Nachweise per E-Mail sauber aufbereitet zukommen lassen. Nach etwa 4 weiteren Wochen kam dann per Post die Einstellung des Verfahrens. Da ich ja nichts illegales gemacht habe und alle Nachweise lückenlos hatte, war ich der Meinung, dass es auch ohne Anwalt geht. Und in meinem Fall hat das ja auch sehr gut funktioniert.

Danke für deinen Erfahrungsbericht und dankbar dass das bei Dir gutgegangen ist. Du bist den Weg gegangen von dem Dir jeder Anwalt in dem Feld (klar auch aus Eigeninteresse) abraten würde. Denn du kennst den Anfangsverdacht gegen dich nicht einmal und schießt quasi ins Blaue. Die Aufgabe der Kripo ist es erhärtende Belege FÜR den Verdacht gegen dich zu finden. Auch geschieht es wohl regelmäßig, dass durch abweichende Protokollierung und „psychologische Betreuung“ der Anfangsverdacht sogar bei Vorlage entkräftender Belege erhärtet wird, teils sogar ausgeweitet.

Also toi, toi, toi, dass es geklappt hat bei Dir.
Schattenboxen gegen Dir unbekannte Belege ohne Aktenauskunft als Standardstrategie ist nicht der Weg den ich mit guten Gefühl und Gottvertrauen wählen will.

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Ich frage mich immer um was für Summen es sich handelt, wenn es zu solch besagten Kontosperrungen oder Verdacht auf Geldwäsche kommt. Wie hoch sind diese Summen im Verhältnis zu den restlichen Ein-/Ausgaben? Ab wann wird sowas auffällig/verdächtig?

Es ist ohne Frage scheiße, wenn einem der Zugang zu legalen Mitteln verwehrt wird oder man sich dadurch verdächtig macht. Aber man kann es auch als Motivation sehen, ein bescheidenes Leben zu führen. Es ist ja auch aus anderen Gründen ratsam nachhaltiger mit seinen Mitteln umzugehen. Also keine extrem großen Summen auf einmal auszahlen, sondern nur das Nötigste.

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Vierstellig in EUR nicht BTC :innocent:
Anfangsverdacht genügt - auch bei 1000€ ist dieses Vorgehen der Anbieter und Behörden keine Seltenheit (mehr), die Höhe ist nach dem was ich momentan höre schon fast egal, einzig die Herkunft oder das Zufallslos entscheidet.

Und warum ein erfolgreiches Investment abzustoßen oder was auch immer per se verdächtig sein soll erschließt sich mir nicht. Wenn BTC Geld werden / sein können soll, will ich doch nicht jedes Mal ein mehrmonatiges Verfahren an der Backe haben, sobald ich damit zahle oder in EUR wechsle.

Es soll ganze Familien geben die ohne Gehalt seit Generationen vom Kapitalstock auskömmlich leben. Der Maßstab sollten in meinem Rechtsverständnis vorab beibringbare Belege und nicht bloße Unterstellungen sein, die der Beschuldigte nicht mal alleine einsehen kann bevor er sich ins Befragungsfeuer der Polizei oder vor Gericht begibt.

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Was vermutlich auch bei der Vorbeugung einer Kontensperrung helfen würde, wäre die vorzeitige Konsultierung des Bankberaters. Ich kann mir nicht vorstellen dass, wenn man mit seinem Berater abspricht dass demnächst oder dauerhaft eine bestimmte Summe ankommt und die Quelle angibt, der Berater das OK gibt und im Anschluss trotzdem das Konto gesperrt wird.

Bei mir war es eine BTC-Einzahlung auf der Börse, keine Auszahlung von FIAT von der Börse. Die Börse, die mit mir als Kleinkunde spricht und selbst (wie von mir angebotene) Belege überhaupt entgegennimmt, hätte bei mir 'nen Stein im Brett. Als Kunde hast du schlicht weg bis zum Verfahren gegen dich keine Möglichkeit Belege beizubringen. Und wenn dann ein Verfahren läuft, dann hast du ohne Anwalt keine Akteneinsicht, und wenn du Dir keinen Anwalt leisten kannst/willst…

Von meiner Seite aus erstmal herzlichen Dank, dass du deinen Fall mit uns teilst! Ich erlebe dich in deinen Schilderungen als eloquenten, reflektierten und strukturierten Menschen. Das alles scheint nichts zu nutzen, wenn man - mehr oder weniger willkürlich - ins Fadenkreuz des Geldwäscheverdachts gerät.

Mir macht dein Fall besonders, aber auch die anderen. ähnlich gelagerten hier, sehr große Angst im Umgang mit meinem (überschaubaren) Krypto-Investment - und ich glaube, das ist der Sinn dieser „Politik“. Was sollen erst Menschen sagen, die noch keine Erfahrungen mit dem Investment dieser Art haben - für sie ist es der bequemste Weg, Abstand zu halten und sich mit einer Art „Stockholm-Syndrom“ sicher zu sein, dass Bitcoin böse ist.

Ich sehe da seitens staatlicher Akteure die ganz klare Strategie, das einfache Volk aus dem Bitcoin-Business heraus zu halten.

Aus diesem Blickwinkel betrachtet, finde ich deine Idee einer Interessenvertretung zur Abwehr dieser Art übergriffigen Handelns sehr gut, ohne dass ich konkrete Vorschläge für die Details hätte. So etwas, wie den „Bund der Steuerzahler“ oder sowas…

Es gibt nur die Alternativen „wehren“ oder „resignieren“, auch wenn einzelne vermutlich erst selbst in die Bredouille kommen müssen, um sich dieser Optionen klar zu werden.

Wenn man wirklich unschuldig ist bleiben nicht viele Möglichkeiten für das was in der Akte drinstehen könnte, insofern sehe ich den Sinn einer Akteneinsicht nicht.

Ich habe ehrlich gesagt auch noch nie etwas gegenteiliges gelesen.

Ja, ich habe oft von Kontosperrungen, Anzeigen, etc. gelesen. Diese Fälle gibt es viele.

Aber noch niemals habe ich gelesen, dass es am Ende nicht gut ausgegangen wäre.

Das möchte ich doch zu bedenken geben, bevor hier irrsinnige Summen für Anwälte ausgegeben werden, die in BTC gemessen in Zukunft ein Vermögen Wert sind.

Ich war mal vor langer Zeit privatversichert. Du glaubst nicht wie scharf die Ärzte darauf waren, mir unnötige Behandlungen anzudrehen. Bitte unterschätze das nicht.

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Ich habe das Thema und die Probleme mit BSDEX mit großer Neugier verfolgt, da ich dort selber Kunde bin.

Kann bei Verdacht auf Geldwäsche, Steuerhinterziehung eine Rechtschutzversicherung helfen?

Ich habe nur kurz recherchiert, beim Strafrechtschutz sind Vorsatzhandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und gerade Geldwäsche, Steuerhinterziehung gelten per Definition als Vorsatzstraftaten.

Es soll aber einen erweiterten Strafrechtschutz bei manchen Versicherungen geben, die auch diese Vorwürfe abdecken, sofern es zu keiner Verurteilung kommt.

Hat sich schon jemand damit genauer beschäftigt?

Genau eine solche Deckung habe ich in meiner Rechtsschutz mit drin.

Ich sehe die Dinge exakt wie Du und daher anders als der Threadersteller. Bei einer lediglich 4-stelligen Eurosumme und sauber nachweisbaren Käufen und Verkäufen sowie aller Kontoauszüge würde ich mir nie im Leben einen teuren Anwalt holen. Welche Gefahr soll mir denn hier drohen?? Ich habe ein paar mal Bitcoin gekauft und ein paar mal verkauft, alles nachweisbar. Etwas anderes macht der Anwalt am Ende doch auch nicht.

Anders wäre der Fall, wenn ich Trader wäre und meine Coins innerhalb der Jahresfrist ohne zu versteuern verkauft hätte. Dies war aber nicht der Fall.

Ich hatte nur kurz recherchiert, gut, dass es das tatsächlich gibt.
Dann kann man auch einen Anwalt einschalten.

Den Namen der Versicherung kannst du hier wahrscheinlich wegen Werbung nicht nennen, aber weißt du den ca. Zusatzbeitrag für diese Erweiterung?

Bei der KS Auxilia. Wieso sollte das Werbung sein? Ich sage nur wo ich bin, Vergleichswerte zu anderen Versicherungen fehlen mir.

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Danke!

Bei meinem ersten Post wurde der Name einer Versicherung vom Moderator entfernt, deswegen dachte ich, dass Namensnennung hier nicht erwünscht wäre

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@GBC: Sollte die Nennung eines Versicherungsnamen ohne Shilling unerwünscht sein, dann kannst du gerne den Post oder die entsprechende Passage löschen.

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Erstmal vorweg: @FrankE Ich finde das ist eine sehr gute Idee!

Ja, ähnliches kenne ich auch für „Steuernachmeldungen bei unterjährigem BTC-Verkauf“. Anwälte wollen sich entweder damit nicht auseinander stetzen oder rufen Preise von 500 EUR bis 800 EUR pro Stunde auf.

Ich hatte mich dann bei meiner Nachmeldung vor einiger Zeit dazu entschieden, diese selbst zu verfassen und gab dann eine dreistellige Anzahl von Seiten an das Finanzamt ab. Es gab keine einzige Nachfrage, nur Nachzahlungen und schließlich die Einstellung des Strafverfahrens.

Keine Ahnung wie man es offen zugänglich machen könnte, aber anonymisiert würde so ein Dokument auch anderen nützlich sein…

Das kann mitunter aber auch problematisch werden, da bei der Vorprüfung ja wirklich alles offen gelegt werden müsste. Ich habe beispielsweise bei mir einen Kauf von BTC aus dem Jahr 2011 dabei, da zeigt der Kontoauszug nur zwei Paypal-Überweisungen, wo ich garantiere, dass diese den BTC-Kauf darstellen. Screenshots von der Börse (die schon lange nicht mehr existiert) gibt es natürlich nicht…

Ich habe eher die Grundhaltung, dass die Polizei nie für dich arbeiten würde, nur gegen dich. Okay, sie haben in deinen Nachweisen nichts Verdächtiges gefunden und deshalb das Verfahren eingestellt. Das wäre aber vielleicht auch geschehen, wenn du ein Gespräch verweigert hättest (was dein gutes Recht wäre…).

Ich habe ab der zweiten Jahreshälfte vor, etwas auszucashen und suche mir jetzt schon Börsen oder Banken, die kryptofreundlich agieren und sich nicht stumm stellen und kündigen. Scheint schwierig zu sein. Kaufen von BTC ist relativ einfach und fast für alle zugänglich, das Verkaufen ist aber eine ganz andere Nummer, vor allem bei etwas größeren Beträgen (fünf- oder sechsstellig). Ich denke, es ist die Herkunft: Wenn es von einer deutschen IBAN kommt, dann geht es problemlos durch. Ist die Bank im Ausland, dann läuten die Alarmglocken…

Genau so ist es. Vorher versuchen was zu klären bringt nichts, die Bank reagiert erst bei deiner Einzahlung von FIAT oder BTC (wenn deren Computer einen entsprechenden Alarm ausspucken). Und selbst wenn du einen Nachweis erbringen kannst, dann entscheidet immer noch die Bank/Börse, ob es für die okay ist. Die Gefahr einer Kündigung ist dann aber immer noch da und ich denke, man wird dir auch kündigen, da du für die Bank/Börse jemand bist, welcher nicht ins Schema passt und bei denen Arbeit verursachst.

Das sehe ich genauso und habe es auch schon bei Kollegen erlebt: „Bitcoin kaufen ist total kompliziert.“ und ich dachte mir nur, nein, sowas kann man in wenigen Minuten erledigen. Wenn ich allerdings jetzt die Probleme beim Auscashen sehe (und das geht nicht gegen das GWG), dann denke ich langsam auch, dass BTC nichts für den Normalbürger ist…

Ich wäre ganz klar für „Wehren“, auch wenn die Banken weiter kündigen werden und man sie nicht zwingen kann, den Vertrag aufrecht zu erhalten…

Ich habe Anfang des Jahres damit begonnen, für einige sehr lange gehaltene BTC einen eigenen Mittelherkunftsnachweis zu schreiben. Vor allem, da ich auch BTC von mehreren Adressen auf einer einzigen Adresse gesammelt habe und dann von dieser wieder Teilüberweisungen getätigt habe, ist ein „hier ist der Kaufbeleg für diese zu verkaufenden BTC“ für mich nicht ganz passend. Ich zeige darin auch grafisch den gesamten Verlauf der BTC vom Kauf (oder Mining) bis zum Verkauf an der Börse, inklusive dem Nachweis, dass ich kompletten Zugriff auf alle von mir verwendeten Adressen besitzte (Bitcoin-Funktionen: SignMessage und VerifyMessage). Auch hier könnte ich mir vorstellen, dass man daraus später mal eine Art Template macht, damit andere sich für ihre BTC einen Nachweis bauen können.

Die Börsen geben zwar meistens an, was sie als MHN akzeptieren würden, aber ich sehe das nicht als abschließende Liste an und könnte mir vorstellen, dass man auch mit einem eigenen Dokument durch die Tür kommen kann…

Eine Verurteilung ist ja vielleicht auch gar nicht der Sinn dahinter. Es reicht doch schon, wenn der Staat die Handlungen mit Bitcoin massiv erschwert und stört. Und zwar solange und wieder und wieder, bis der geneigte Nutzer aufgibt und sich wieder dem FIAT zuwendet…

So, viel Text für das erste Posting hier… :slight_smile:

Gruß

Das ist korrekt. Warum sollte eine deutsche Bank überprüfen ob Geld, das von einer deutschen Bank kommt, legal ist. Es ist automatisch legal, da die Herkunftsbank nach denselben Gesetzen arbeitet. Und Alarmglocken nicht direkt… Es gibt eben Algorithmen und dann entscheiden am Ende immer noch Menschen, welche die Ergebnisse der Algorithmen auswerten.

Wie kommen da hunderte Seiten zustande? Selbst mit Belegen sehe ich keine hunderte von Seiten. Es geht bei Herkunftsnachweisen ja nur darum, dass am Ende der Geldspur eine legale Geldquelle steht. Das ist ja nur ein Nachweis in der Art von „aus A folgt B folgt C folgt D“. Klar ist es bei dir komplizierter wie du sagst. Aber hunderte von Seiten? Erklär bitte näher.

Bestätigt nur meine Meinung, dass Anwälte hier überflüssig sind.

Wenn ich tausende Euro für Anwälte ausgeben würde, würde mich das noch Jahre später ärgern.

Noch viel schlimmer ist es sicherlich, aus Angst heraus, die Altersvorsorge (z.b.) gar nicht erst auszucashen.

In Wahrheit ist ein gesperrtes Konto das geringste Übel. Das Geld ist ja nicht weg.

Aber ich bin bei dir, dass man natürlich alles trotzdem vorher so gut wie möglich professionell für die Bank aufbereiten sollte, und die Dokumente der Bank vor dem Geldeingang zukommen lassen sollte.

Wenn man unschuldig ist, dann ist das kein Problem.

Gerne!

Erstmal: Bitte nicht verschiedene Dinge mischen. Es ging bei mir nicht um einen Mittelherkunftsnachweis, sondern um eine „Nacherklärung von steuerpflichtigen Einkünften“ (umgangssprachlich „Selbstanzeige“ genannt). Mein Mittelherkunftsnachweis wird am Ende wohl zwischen 10 und 15 Seiten haben…

Es waren auch nicht hunderte Seiten, sondern exakt 104 Seiten.

Eine Seite für das Anschreiben.

Dann folgten 15 Seiten in der Anlage A, die eine detaillierte Aufstellung der nacherklärten steuerpflichtigen Einkünfte enthielt. Beginnend mit einem Kapitel, in dem ich meine Vorgaben und mein Vorgehen erläutert habe. Dann folgte eine allgemeine Aufstellung für die vergangenen 11 Jahre. Danach gab es dann für die relevanten Jahre für jedes Jahr eine separate Aufstellung aller Trades mit den zugehörigen Gewinnen und Verlusten. Jeder Trade wurde als kleine Tabelle dargestellt inklusive Kauf- und Verkaufsdatum und -preis, Börse, Trade-ID der Börse und dann auch den zugehörigen Einzelgewinn oder -verlust.

Damit konnte das FA schon die Steuern berechnen. Um Nachfragen vorzubeugen, habe ich eine Anlage B erstellt, die auf Reports von Cointracking basierte.

Hier folgten dann in der zweiten Anlage insgesamt 88 Seiten mit verschiedenen Berichten aus Cointracking für die relevanten Jahre. Für jedes relevante Jahr habe ich den von Cointracking erstellten Steuerreport, den Kapitalertragsbericht, den Einkommensbericht, den Gebührenbericht und den Bericht zu Spenden und Schenkungen zusammengestellt. Alles zusammen als ein einziges Dokument, mit übergreifenden Seitenzahlen und einem tabellarischen Inhaltsverzeichnis als erste Seite, welcher beschreibt, auf welchen Seiten welcher Bericht zu finden ist.

Da hätte sich das FA dann nochmal tiefer mit beschäftigen können. Meiner Meinung nach wäre das aber nicht notwendig gewesen, da die Anlage A bereits alles Wichtige für die Berechnung der Steuern enthielt…

Beide Anlagen habe ich dann gedruckt, mit einem Klarsichtdeckblatt und einer dicken festen Rückwand sowie einer Spiralbindung versehen und dann alles beim FA abgegeben.

Mir war dabei auch der gestalterische Aufbau der Dokumente wichtig. Es sah am Ende aus, wie aus einem Guss: Keine unterschiedlichen Zeichensätze oder -größen beim Text, wo immer es geht die Regeln der DIN 5008 befolgt, etc.

Es dauerte auch einige Wochen/Monate, dass alles aufzubereiten. Das macht sich nicht mal eben an einem Wochenende. Wichtig ist auch eine detaillierte Aufstellung aller Trades, entweder in einem Tool (z.B. Cointracking) oder auch per Excel. Ich hatte beides… Wäre ich mit weniger genauso problemlos durchgekommen? Wer weiß das schon… Es gab aber letztlich nicht eine einzige Nachfrage, es gab nur die obligatorische Eröffnung eines Strafverfahrens, die kommt meiner Meinung nach immer, damit keine Fristen zur Verfolgung verstreichen können, wurde aber am Ende erwartungsgemäß eingestellt.

Der Anwalt oder Steuerberater (in meinem Fall) macht ja auch nur die Schreibarbeit. Das Raussuchen und Aufbereiten der Daten, dafür ist man immer noch selbst verantwortlich. Und ich brauche keine Schreibkraft mit einem hohen dreistelligen Stundenlohn (ist meine Meinung). Solange man einen Anwalt/Steuerberater da raushalten kann, umso besser…

Und die Arbeit, die ich da reingesteckt habe, die müsste ja nicht jeder neu machen. Zumindest hätte ich mir damals gewünscht, mich mit jemanden austauschen zu können. Aber ich kenne da niemanden, wurde immer nur mit großen Augen angeguckt und gefragt, ob ich sicher bin und ob ich weiß, was ich tue…

Aktuell habe ich keine anonymisierte Version meiner Nacherklärung. Aber ich könnte mir vorstellen auf einer Plattform ein Template zur Verfügung zu stellen. Und jetzt kommen wir zum ursprünglichen Thema des Threads zurück, sowas könnte ich mir auch für einen generischen Mittelherkunftsnachweis vorstellen. Den lädt man sich runter und passt ihn sich an.

Jedoch glaube ich auch, dass dies höchstens nur ein stumpfes Schwert wäre. Die Banken/Börsen sitzen da immer am längeren Hebel…

Gruß

Ein kurzer Einwand von jemanden der lange genug in einer Bank gearbeitet hat.

Die Prüfung nach GWG prüft verschiedene Aspekte um zu klären ob etwas legal ist.

Grundsätzlich sind perse alle Transaktionen legal und ein Algorithmus prüft auf verschiedene Akspekte:

  • Historie
  • Risikofaktoren
  • persönliche Faktoren
  • Zufall
  • Normabweichung

Also auf deutsch:

  • Tätigt diese Person häufiger solche Transaktionen (Gestern Bettler, Morgen Millionär)?
  • Ist diese Transaktion plausibel (Ein Azubi mit 200€ Gehalt und BaFög beist sich mit einem Geldeingang von 20k)?
  • Kommt das Geld aus Risikoländern oder von Risikobanken (interne Liste mit Hochrisiko Ländern und Banken)?
  • Ist die Person als Risiko markiert (PEP aka Politisch exponierte Person, Sanktionsliste, Terrorverdachtsliste etc.) ?
  • Einige weitere Marker
  • Auch Statistische Werte werden berechnet, wenn also der Durchschnittskunde der Sparkasse XYZ zwischen 18 und 25 niemals Bier kaufen würde und Du es nun machst, dann ist das bereits ein Risiko.

Daraus errechnet das System eine Wahrscheinlichkeit, ob diese Transaktion meldepflichtig ist. Anschließend gibt es verschiedene Bandbreiten an Ergebnissen:
z.B. Transaktionen die zu 95% legal sind gehen durch | Über 80% muss vom Mensch geprüft werden | Alles tiefer als das wird direkt gemeldet.

Börsen und Exchanges in DE müssen zusätzlich noch Trades mit Nachrichten und anderen Infos auf folgendes prüfen:

  • Insiderhandel
  • Marktmanipulation
  • Meldepflichtige Trades
    etc.

Auch deutsche Banken sind durchaus risikorelevant, z.B. hat die BaFin arge Probleme bei/mit einer Neobank gehabt.

Das Problem ist hier das GWG Gesetz: Man darf keine Zahlungen mehr zulassen und der Person auch nichts sagen. Das bedeutet, dass meistens das Konto gesperrt wird und in der Bank Dir niemand mehr etwas dazu sagen wird. Als hättest Du niemals ein Konto gehabt. Du bekommst dann auch nicht mal mehr Kontoauszüge und Kreditkarten sind eingefroren.

Auskunftsberechtigt sind dann nur noch die Behörden und Anwälte.

Naja, ohne Girokonto geht nichts mehr, wie zahlt man das 49€-DeutschlandTicket, wie bekommt man sein Gehalt, wie geht man einkaufen?
Wahrscheinlich hat niemand wirklich ausreichend Bargeld zuhause für einen solchen Fall.

Außerdem steht man dann auch erstmal auf einer Risikoliste wo genauer geschaut wird.

Und wenn dann z.B. noch eine Behörde einen Kontonachweis oder Kontoauszug haben will, hat man das Dilemma.

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