Bitcoin als Sicherheit/Collateral für Kredit - Haltefrist?

Hey! Ich habe mal eine Frage: ich brauche etwas Geld, will aber meinen Bitcoin nicht verkaufen. Wenn ich z.B. bei Coinbase oder Binance einen Kredit aufnnehme und dabei BTC als Sicherung benutze, dann verstehe ich das so, dass ich das Risiko eingehe, dass bei einem krassen Sturz ein Margin Call kommt und ich im schlimmsten Fall liquidiert werde.

Verändert sich durch das Benutzen von Bitcoin als Sicherung aber auch steuertechnisch etwas? Haltefrst-Änderung auf 10 Jahren oder so, sollte ich doch iwann verkaufen? Ist das wie bei Staking?

Gibt es abgesehen von „not your keys not your coins“ und „Margin Call“ darüber hinaus noch weitere Nachteile bei dieser Form der Kreditaufnahme?

Warum nicht ein Kredit direkt in Fiat … die Inflation läuft doch in die richtige Richtung :sweat_smile:

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Das stimmt natürlich. :slight_smile: Es ist aber schon ein Fiat-Kredit, nur mit Bitcoin als Kollaterale

Ich hoffe du brauchst den Kredit für eine Investition :wink:
Hast du keine andere Möglichkeit an einen Kredit zu kommen?
Allein, dass ich meine Coins auf einer Exchange parken müsste, um an diesen Kredit zu kommen, würde mir sauer aufstoßen…

[Hier stand mal Unsinn] :smiley:

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Also Lending ist aus meiner Sicht, wenn man seine BTC für Zinsen verleiht.

Aber hier geht es doch darum, dass man BTC als Sicherheit hinterlegt, um sich selbst etwas zu leihen.

So wie hier: Wo Bitcoins als Sicherheit hinterlegen um Kredit aufzunehmen

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Stimmt, mein Fehler.

Das wäre ja Borrowing und nicht Lending.

Tja, dann bin ich mit meinem Laien-Latein am Ende, denn zum Borrowing sagt der Entwurf des BMF nichts und ich kenne aktuell auch kein Steuerberater-Interview, bei dem auf Borrowing näher eingegangen wird. :man_shrugging:

Hab’ nur auf die Schnelle das hier gefunden, aber das ist zuviel und zu komplex, um es hier in 2 oder 3 Sätzen zusammenzufassen.

Wir verweisen ja immer auf den Rat des/der Steuerberater:in, aber bei einem Thema, über das so wenig geschrieben wird, rate ich noch mehr dazu, sich vorab den Rat eines Profis einzuholen. Selbst wenn man dafür 100 Euro oder sowas zahlen muss.

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Quelle: crypto/com

Es ist wohl relevant, wer auf welcher Seite sitzt, damit es Lending oder Borrowing ist. Oder?

:thinking:

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@Julian12 Bist Du bezüglich Steuern bei Borrowing weitergekommen?

Hallo,

Ich habe eine Frage zu der ich eigentlich schon die Antwort mehr oder weniger zu wissen glaube. Habe mich informiert. Allerdings nicht aus „offiziellen“ Quellen. Überall wird Lending behandelt. Zu Borrowing finde ich fast gar nichts!

Das Problem ist, dass mir eine Antwort fehlt, die mir Sicherheit gibt.

Auch das Finanzamt hat mir am Telefon geantwortet. Ist natürlich unverbindlich :frowning:

Eine verbindliche Auskunft gibt das FA nur, wenn ich den „Streitwert“ beziffern kann. Kann ich aber nicht!

Den Steuerberater den ich angerufen habe, will ne ganze Stunde abrechnen. Selbst wenn der Steuerberater mir aus dem Bauch heraus die Frage beantworten könnte, würde man eine Stunde mit mir quatschen wollen.

Ich frage hier, weil vielleicht jemand Borrowing macht und diesbzgl. mit seinem Steuerberater gesprochen hat.

Es geht um eine simple Frage ohne komplexe Verstrickungen und ohne erweiterten Beratungsbedarf.

Der Sachverhalt:

Plattform XY sperrt 1 Bitcoin als Sicherheit für ein Darlehen. Nach Rückzahlung des Darlehens wird die Sicherheit wieder entsperrt. Kein DEFI, sondern zentrale Plattform.

Die Frage ist ob die Sicherheit in diesem Fall steuerlich unberührt bleibt. Geht nur um die Sicherheit. Das Darlehen interessiert mich nicht.

Man könnte ja auf die Idee kommen, dass die Sicherheitsleistung als Veräußerung gilt. Wurde halt zum Marktpreis verkauft. Dass das nicht der Realität entspricht, könnte man ja ignorieren. Das Steuerrecht ist ja nicht logisch. Beim Kauf von Gütern wird ja auch eine Veräußerung angenommen, obwohl es ein Tausch ist.

Antworten wie „Ich glaube dass…“ bringen mir leider gerade nichts mehr.

Antworten wie „Ich mache borrowing. Mein Steuerberater hat gesagt…“ bringen mir schon was.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass es niemanden gibt der sowas mal mit seinem Steuerberater besprochen hat?? Niemand?

Danke.

Ja. „Crypto.com Lending“ ist die Lending Plattform von Crypto.com, wo man aber nicht nur Lending machen kann, sondern auch Borrowing (die Gegenseite).

PS: Crypto.com Lending darf man in Deutschland nicht nutzen, ebenso wie Celsius nicht für Deutschland verfügbar ist. Also Vorsicht. Die könnten den Account evtl schließen vermutlich

Ich hab’s mal verschoben, weil wir hier (leider bislang ohne Ergebnis) bereits über Borrowing diskutieren.

Du kannst eine offizielle Anfrage stellen. Darauf müssen sie Dir antworten und darauf kannst Du Dich auch berufen. Guck’ mal hier

Selbst wenn dem so wäre, solltest Du Dich nicht auf solche Aussagen verlassen.

Wie in der Steuer-FAQ geschrieben, werden steuerliche Vorgänge teilweise anders behandelt. Es hängt vom FA, dem/der FA-Mitarbeiter:in und nicht zuletzt von der/dem Steuerberater:in ab, wie (D)ein Fall ganz individuell bewertet wird.

Das Darlehen ist aber entscheidend, denn gerade die Tatsache, ob Du von der Plattform etwas bekommst oder nicht, ist das, was diesen Vorgang steuerlich relevant macht oder nicht. Siehe hier.

Mehr würdest Du hier aber nicht bekommen. Sorry. Wir sind kein Forum von Steuer-Expert:innen. :slight_smile:

Im Entwurf BMF-Schreiben: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von Token ist Borrowing nicht einmal erwähnt, was es zusätzlich schwer macht (selbst für Steuerberater:innen), hierzu rechtlich sichere Aussagen zu treffen.

Ohne die Kommunikation mit dem jew. FA zu suchen und einen dementsprechend hohen Aufwand zu betreiben (soviel zu „Der Steuerberater will Geld für seine Arbeit“) dürfte das ein riskantes Vorhaben sein.

Doch, aber vielleicht nicht über Borrowing, denn zu dem Problem der Steuer kommt ja noch das Risiko des Totalverlusts, falls die Plattform sich mit Deinen BTC aus dem Staub macht.

Ungedachtet der steuerlichen Unklarheiten sollte man sich also 2x überlegen, ob man seine Coins „aus der Hand“ gibt. Das haben viele gemacht und lassen deshalb die Finger davon. :man_shrugging:

Aber Du kannst diesen Thread gerne verfolgen. Sobald es neue Erkenntnisse gibt, werde ich sie hier (und vermutlich auch in der Steuer-FAQ) posten. :slight_smile:

Ja, aber für sie ist es „Lending“ und deshalb findet man das auch unter „…Kredit bei crypto[.]com Lending aufnehmen…“.

Darauf wollte ich hinaus. :smiley:

„Kredit bei crypto.com Lending aufnehmen“ bedeutet nicht dass du Lending betreibst.

Les es wie folgt:

„Kredit bei crypto.com Lending Plattform aufnehmen“

Das „crypto.com Lending“ ist ein Label, eine Marke, eine Überschrift. Weil Borrowing und Lending zusammengehören, thematisch. Trotzdem sind Borrowing und Lending komplett was anderes. Nur es wird in der „crypto.com Lending“ Platform zusammengefasst.

Aber genau das sage ich doch auch die ganze Zeit. :thinking:

Was für sie Lending ist, ist für den Kunden Borrowing. Das wird ja auch am Text „Sie können Kredite in Kryptowährungen aufnehmen…“ deutlich.

Für die Bezeichnung ist es entscheidend, auf welcher Seite man steht.

Es liegt im Interesse des Steuerberaters, zu sagen, dass jede Situation einzeln bewertet werden muss. Am liebsten hätten sie jeden Klienten.

Grundsätzlich auch nicht komplett falsch. Aber man kann verallgemeinern. Denn bei gleicher Situation gibt es die gleichen steuerlichen Konsequenzen. Das ist der Grund warum generelle Aussagen in Steuerguides überhaupt möglich sind (z.b. 1 Jahr Haltefrist nach Anschaffung). Natürlich haben Finanzämter Ermessensspielraum, aber den kann auch ein Steuerberater nicht ausräumen.

Deswegen habe ich mein Szenario genau beschrieben. Und mein Szenario wird für eigene andere identisch sein. Ob es 1 Bitcoin ist oder 0.1 Bitcoin, oder 4 Litecoin, die man als Sicherheit hinterlegt.

Abgesehen davon: ja, vertrauen kann im Forum nicht wirklich, stimmt

Nein, es kann sein, dass FA1 es anders wertet als FA2; selbst beim anscheinend gleichen Fall. Zwei gleiche Situationen sind nun einmal nicht zwingend auch identisch.

Richtig. Aber das ist auch ein einfacher und sehr klarer Fall.

Du kaufst. Du hälst. Du verkaufst.

Aber Lending bzw. Borrowing auf ein Wirtschaftsgut, zudem im Ausland, rein digital, auf $-Basis…sowas gab’s bislang nicht und ist durch die aktuellen Gesetze auch nicht beschrieben.

Gut. Dann wünsche ich Dir viel Glück. Du hast ja in Deinen 9 Monaten offenbar mehr Erfahrungen mit dem Forum gesammelt als ich. :man_shrugging:

Ich wollte nur sagen, dass wir hierzu aktuell keine gesicherten Aussagen haben und dass Du Dich nicht auf das berufen kannst, was andere erlebt haben, weil die FA diesbezüglich nicht immer gleich agieren.