Bitcoin als "Geschenk" erwerben, Empfehlungen?

Hallo Zusammen,

gerne würde ich eine entsprechende Anzahl von Bitcoin/Satoshis im Format eines Geschenkes (Gutschein) verschenken. Bedeutet, der Privat-Key entsprechend nur „offline“ zu Verfügung stehen und daher (nur) zugänglich für den Empfänger über Jahr -/ Jahrzehnte der nicht Berührung.

An die liebe Community, gibt es ggfs. bereits passende Anbieter welche ihr empfehlen könntet oder habt eine Umsetzungsidee?

Danke Euch,
Maxi

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Ich würde an deiner Stelle keinen einzelnen private key (d.h. eine Paper Wallet) verschenken, das ist einfach unpraktisch. Erstell eine normale HD Wallet und verschenk dann einfach die 12/24 Wörter. Zum Beispiel mit der BlueWallet.

Das ist für den Beschenkten am einfachsten da er einfach nur die Wörter importieren muss, was weniger Fehleranfällig und mittlerweile weiter verbreitet ist.

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Dazu habe ich von meinem Steuerberater (eine fähige Kanzlei mit Gewichtung beim Finanzamt…) folgende Aussage bekommen (ich habe jemandem aus meiner Nichtverwandtschaft, also steuerrechtlich gesehen eine fremde Person, einen Ledger mit Seed geschenkt): prinzipiell möglich, aber 1. unbedingt die Transaktion vollumfänglich dauerhaft speichern und ausdrucken als Herkunfts-, Haltefristbeginn- und Wertnachweis zum Zeitpunkt der Schenkung (siehe unten, 10.000€) für den Beschenkten, 2. dem Beschenkten eine Schenkungsurkunde ausstellen und 3. den Freibetrag von 10.000€ für Nichtverwandte 1. Grades berücksichtigen, wenn man die Schenkungssteuer umgehen will. Die 10.000€ sind für dieselbe Person nur alle 10 Jahre steuerfrei als Schenkung möglich, und zwar als GESAMTSUMME der erhaltenen Schenkungen. Heißt, wenn er von mehreren nichtverwandten Personen Teilbeträge erhält, die in der Summe 10.000€ überschreiten, wird er steuerpflichtig. Bei Verwandten 1. Grades oder Eheleuten meine ich sind es 150.000 oder sogar 200.000€, allerdings ohne Gewähr.

Der Nachweis der Wertigkeit der verschenkten Kryptos zum Schenkungszeitpunkt ist deshalb wichtig, weil der Wertzuwachs durch Kurssteigerungen NACH der Schenkung, ungeachtet der 10.000€ Freibetrag, steuerfrei bleibt. Zumindest jetzt noch, wer weiß, was sich da in Zukunft noch tut…

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Nachtrag: Der Schenkungsfreibetrag ist 20.000€, nicht 10.000€, bei Verwandschaft je nach Grad ist der Betrag zwischen 100.000€ und 500.000€, siehe Tabelle.
Der Vollständigkeit halber sei zur Ergänzung gesagt, daß der Wertzuwachs der verschenkten Kryptowährung ungeachtet des Freibetrages selbstverständlich nur bei der Mindesthaltefrist von einem Jahr steuerfrei bleibt, beginnend vom Schenkungstag an, ansonsten gilt wie gehabt die Versteuerung nach dem persönlichen Steuersatz oder die kalenderjährliche Freigrenze (nicht Freibetrag…) von 600€.

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Wieso so kompliziert?

Wenn ich einer Freundin für gute Noten was schenken will, sagen wir 27.000 sats (ca 10$), schick ich sie von meiner wallet. - Nobody cares?

Oder hab ich einen Denkfehler?

Einen Denkfehler sehe ich hier nicht. Generell kannst Du verschenken, wieviel und an wen Du willst. Steuerpflichtig ist oder wird der Empfänger, nicht Du. Natürlich kannst Du von Deinem Wallet auf ein anderes versenden und Ihr beide Stillschweigen darüber bewahren. Wie gesagt, bis zu einem Fiatwert bis 20.000 € zum Schenkungszeitpunkt spielt das steuerrechtlich ja auch keine Rolle, sofern Deine Freundin sonst keine Schenkung innerhalb der 10 Jahre erhält (selbstverständlich ist das bei einer Fiatschenkung in Cash schwer nachweisbar. Disclaimer: dies ist KEINE Aufforderung, eine Straftat zu begehen!!!). Interessant wird das ganze erst, wenn Deine Freundin die Kryptos liquidieren will: wahrscheinlich will die Börse oder der Broker wissen, woher die Sats kommen, bevor er in Fiat tauscht (die ja nicht bei ihm gekauft wurden), andererseits wird mit Sicherheit die Hausbank, auf die das Geld überwiesen wird, AUCH die Herkunft wissen wollen, da ja nicht von ihrem Konto auf die Börse/Broker überwiesen wurde zum Kryptoerwerb und somit erst einmal die Plausibilität fehlt (zwecks Geldwäschegesetz). Deshalb die dringende Empfehlung von meinem Steuerberater, solche Transaktionen unbedingt aufzuheben, um eben den (legalen) Herkunftsnachweis zu erbringen. Mit Urkunde, datiert auf den Transaktionstag. Inwieweit eine Information einer Kryptoliquidierung in Fiat dem Finanzamt gegenüber sinnvoll ist, sofern dieses private Veräußerungsgeschäft steuerrechtlich irrelevant ist, vermag ich nicht zu beurteilen, da scheiden sich die Geister. Ich persönlich würde über meinen Steuerberater dem Finanzamt formlos mitteilen lassen, daß ich Gewinne aus dem Verkauf von Kryptos mit einer Haltefrist von über einem Jahr generiert habe. Macht m. E. Sinn, gerade wenn plötzlich mal schnell 100.000 € auf meinem Girokonto erscheinen, die ich natürlich sofort wieder abziehen werde. Auch in diesem Fall kann ich lückenlos nachweisen, woher das Geld kommt, falls die Geier noch Fragen haben…

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Ich hatte angenommen man könne auch per Mail antworten, scheinbar nicht, darum hier noch mal meine Antwort:

Ah ok. Danke für den Denkanstoß Richtung Geldwäsche! Will ja da auch niemanden in Probleme bringen, weil ich es gut meinte.

:+1:t2: