Nicht nur auf den Exchanges. Du kannst Deine BTC ja auch vom ATM oder von einem Freund gekauft haben. Die Quelle spielt keine Rolle.
Ansonsten könntest Du ja einfach behaupten, die BTC bereits 2016 gekauft zu haben, womit Du die Haltefrist erreicht hättest und die BTC-Verkäufe steuerfrei wären.
Deine Aussage allein wird dem FA aber höchstwahrscheinlich nicht reichen und das Kaufdatum schätzen…nicht unbedingt zu Deinem Vorteil, wie Du Dir vielleicht vorstellen kannst.
Also: Du musst den Kauf belegen können. (EMail, Kontoauszug, Screenshot,…)
Natürlich.
Aber dadurch hast Du ja keinen Vorteil, sondern nur einen Nachteil, denn erst ab dem Moment, ab dem die anonymisierten Coins aus dem Mixer herauskommen, kannst Du deren Existenz bzw. Deinen Besitz beweisen.
Folglich läuft auch erst ab diesem Zeitpunkt Deine 1-Jahres-Haltefrist für den steuerfreien Verkauf.
Du kannst nach dem Mixen nicht mehr den Ursprung Deiner Coins und deren Kauf (-datum) beweisen.
Somit schadest Du Dir selber, denn Du startest nach einem Mix wieder bei 0 Tagen Haltefrist, selbst wenn Du die „Ursprung-Coins“ schon eine zeitlang (oder sogar schon >1 Jahr) gehalten hast.
Nein, Transfers sind irrelevant.
Relevant ist die „Geburt“ des Coins bzw. wann dieser Coin in Deinen Besitz überging. Ob durch Kauf gegen Fiat auf einer Exchange, beim Tausch gegen andere Coins, nach einem Mix-Durchgang, durch einen AirDrop, als Staking-Reward, OTC von einem Freund usw.
Nein, spielt keine Rolle.
Zwei Zeitpunkte sind wichtig:
- KAUF-Datum. Wann hast Du die Coins erhalten? Hast Du sie auf einer Exchange gekauft, gibt’s einen Kontoauszug (Bank, Paypal, Kreditkarte…), der beweist, dass Du an dem Tag xxx Euro an eine Exchange geschickt hast.
- VERKAUF-Datum. Wann hast Du die Coins gegen Fiat oder eine andere Kryptowährung getauscht? Hierfür hättest Du einen Beleg durch die Exchange, Mixer oder eine handgeschriebene Quittung, falls Du die Coins OTC an Deinen Freund verkauft hast.
Liegt zwischen KAUF-Datum und VERKAUF-Datum ein Jahr, musst Du nichts machen. Nur die „Beweise“ aufbewahren. 10 Jahre lang.
Diese steuerfreien Coins kannst Du nach belieben für Güter und Dienstleistungen ausgeben.
(Nur halt nicht für andere Coins, denn dann geht das Spiel von vorne los.)
Jein: „Auszahlen“ bedeutet nicht nur in FIAT.
Wenn Du BTC gekauft hast und diese gegen ETH tauschst, sind das für das FA zwei Vorgänge:
- Schritt 1: Verkauf von BTC gegen EURO
- Schritt 2: Kauf von ETH mit EURO
Erzielst Du beim Schritt 1 einen Gewinn und liegt das BTC-Kaufdatum weniger als 1 Jahr zurück, ist der Gewinn in einer Steuererklärung anzugeben.
Nein.
Wie geschrieben: Auch ein Tausch gegen andere Währungen, der Einsatz eines Mixers usw. wären steuerliche Vorgänge, weil Du (für das Finanzamt) erst gegen EURO tauschst und von diesen EURO dann den anderen Coin kaufst.