Vermögensregister ich hör Dir trapsen

Es ist nicht einfach „meine Sicht“.

Ich versuche Dir nur zu erklären, wie es gesetzlich geregelt ist, weil ich bei Deinen Aussagen die Vermutung habe, dass Du da einiges falsch verstanden hast.

Tausch != Kauf :man_shrugging:

Das hatte ich geschrieben.

Äh, wenn wir annehmen, dass Bitcoin genutzt wird, ja.

Nun, die Sats entstammen ja BTC, also muss es eine „Quelle“ geben.

Aber noch einmal: Bei kleinen Beträgen (z.B. Brötchen) wird es vermutlich keine Nachverfolgung geben. Solche Zahlungen könnte man anonym machen.

Äquivalent zu jetzigen Zahlungen mit Bargeld.

Ich denke nicht, denn

Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs.

Ich vermute, dass Reis und Mehl „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ sind.
Da spielt die Wertsteigerung keine Rolle.

Siehe oben.

Derjenige, der mit dem Bitcoin bezahlt, wird Kursgewinne nach §23 versteuern müssen. Ja.

Sorry, das habe ich jetzt nicht mehr auf dem Schirm. Ich bin 46. Das ist zu lange her. :slight_smile:

:point_up_2: :point_up_2: :point_up_2:

What!? Wo -bitte- schreibe ich denn, dass ich etwas will?

Ich sage doch nur, wie es ist, weil viele einfach total auf dem Holzweg sind.

dito.

Schade, dass Du mich dafür kritisiert bzw. mir eine gewisse Einstellung unterstellst.

Genau.

Zumindest nichts, was diese Transaktion betrifft. Richtig. Sagt ja auch niemand…oder?

Oberlehrermäßig? Weil @Achse etwas schreibt und ich ihm sage, dass es falsch ist?

Hm.

Also.

Äh.

Wirklich jetzt?

2 „Gefällt mir“