Nach steuerlicher Betrachtung handelt es sich bei dem Erwerb einer Ware mittels Kryptowährung um ein Tauschgeschäft . Dieser Tausch wird genauso wie ein Verkauf der Kryptowährung behandelt. Gewinne innerhalb eines Jahres stellen auch bei einem Tausch ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG dar.
Ich habe noch nie verkauft und bin noch komplett neu in der Thematik.
Habe aktuell auch nicht vor zu verkaufen.
Wenn die Frage unklar ist, liegt das daran, dass ich mich damit noch nicht beschäftigt habe, außer das ich alles immer fein säuberlich dokumentiert habe.
Muss man jeden Verkauf auch nach Ablauf der 1 Jahres Frist angeben, auch wenn es dann natürlich steuerfrei ist?
Naja doch, man kann ja schon einer Meinung sein nur steuerrechtlich gibts eine richtige Antwort. Vielleicht wollte der Threadersteller nur abfragen, was die Leute so glauben…
Habe das hier auf Youtube gefunden. Dieser Steuerberater sagt, es ist nicht vollständig geklärt aber es gibt Rechtsprechungen, die es in diesem Fall als Zahlungsmittel deklarieren.
Die endgültige Antwort zu dieser Thematik ist wohl, dass das aktuell noch unklar ist.
Im FAQ steht
Zitat:
Ebenfalls steuerlich relevant ist es vermutlich, wenn Du mit BTC, ETH etc. einen Einkauf bezahlst, denn letztendlich ist das auch nur ein Verkauf gegen Euro. (Aber 100%ig geklärt ist das leider nicht. Siehe weiter unten „Steuerfreie Bitcoin als Zahlungsmittel?“)
Ohne gerade im FAQ nach diesem Tatbestand gesucht zu haben, dachte ich tasächlich, dass dies eigentlich klar geklärt ist. Man lernt nie aus!
Nach meinem laienhaften Bewusststein für Steuern ist für mich persönlich eigentlich klar, dass es sich genauso um ein steuerlichen Vorgang handelt wenn ich meine BTC unter einem Jahr „gewinnbringend“ gegen eine Ware beim Händler tausche. Ich würde hier zumindest kein Experiment eingehen und lieber auf der sicheren Seite stehen wollen…
„Für den Privatnutzer von Bitcoins, Ether und anderen Coins ist im Wesentlichen relevant, wie die Veräußerung besteuert wird. Eine Veräußerung ist z.B. der Verkauf von Bitcoins gegen Euro über eine Handelsplattform. Einen Veräußerungstatbestand stellt aber auch der Einsatz von Bitcoins als Zahlungsmittel dar, wenn also der Bitcoin-Inhaber für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen mit Bitcoin bezahlt. In beiden Fällen liegen private Veräußerungsgeschäfte – auch noch bekannt unter der Bezeichnung „Spekulationsgeschäfte“ – im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vor, sofern die Bitcoins zuvor angeschafft wurden.“
In der Praxis heißt das: Wenn ich BTC als Zahlungsmittel einsetzen möchte, kaufe ich einen Stack, den ich vorhabe innerhalb des nächsten Jahres auszugeben und lasse den mind. ein Jahr liegen. Nach einem Jahr kann ich diese Anzahl an BTCs feuchtfröhlich für Zahlungen verwenden (nächsten Stack für nächstes Jahr nicht vergessen nun zu kaufen).
Man kann das einfach über getrennte Wallet-Adressen lösen. Und für die Dokumentation: cointracking.info + Blockchain Import der jeweiligen Adressen
Das einfachste ist natürlich das eine Jahr abzuwarten.
Fällt mir auch nicht schwer, da ich sowieso knapp 40% im Minus bin.
Dann könnte man auch einfach wie von dir beschrieben die BTC auf eine zweite BitBox schieben um eine klare Trennung zu den steuerfreien BTC zu haben. Damit ist man dann auf jeden fall sicher.
Ich denke, so werde ich das umsetzen.
Irgendwann in meinem Leben, will ich jedenfalls was davon Kaufen. Das steht fest.
Naja du benötigst nicht wirklich eine zweite Bitbox dafür. Es reicht ja theoretisch, wenn du dir dokumentierst, wann du wieviel BTCs eingekauft hast…
Da fällt mir gerade ein, dass dir hierbei cointracking.info auch sehr behilflich in der Darstellung ist, denn hier sieht man, wieviel BTCs in deinem Besitz schon steuerfrei sind
Cointracking.info habe ich schon gemacht.
Das reicht mir aber nicht, weil ich so immer noch Coins ausgeben könnte, die ich laut Blockchain Transaktion noch kein Jahr halte, auch wenn ich auf anderen Adressen schon steuerfreie liegen habe.
Ja das stimmt allerdings! Hier musst du eben aufpassen, dass du nicht „zu viel“ ausgibst. Aber der genaue Betrag an BTC, den du ausgeben darfst, wird dir ja aber jederzeit ausgewießen. Und da normalerweiße FIFO greift, ist es auch völlig egal, aus welcher Wallet du deine BTCs ausgibst.
Ich find so Umfragen trotzdem immer interessant. Ich wusste das zu Beginn nämlich auch nicht und ich kann mir vorstellen, dass das einigen anderen auch nicht so bewusst ist. Ich mein, ich kenne einige die hinterfragen allgemein recht wenig, die „machen einfach“. Außerdem bremst das doch Bitcoin nur als Zahlungsmittel bzw. hält viele davon ab es zu nutzen. Ich würde mir hier so eine Freigrenze für alltägliche Zahlungen wünschen, so wie es die Senatorin Lummis in den USA mal vorgeschlagen hat. Das würde einiges vereinfachen und Bitcoin enorm voranbringen.
Ein Bauer kann auch einen Elektriker, den er beauftragt, in Kartoffeln bezahlen.
Steuerfrei wird die handwerkliche Leistung dann aber trotzdem nicht.
Theoretisch muesste der Elektriker 20% der Kartoffeln an das Finanzamt abfuehren.
Da es aber keine Kartoffeln mag, sondern nur Euronen, muss der Wert der Kartoffeln in Euro umgerechnet werden und die 20% davon abgefuehrt werden.
Der Bauer verkauft seine Kartoffeln fuer eine Leistung.
So verkaufst du auch deine BTC fuer etwas anderes.
Ist die Haltefrist abgelaufen, gehst du natuerlich steuerfrei davon.
Das ist keine Meinung, sondern gesetzlich geregelt. #keinesteuerberatung