In einer Demokratie sollte man diese Gesetze aber diskutieren und dadurch evtl. auch ändern können.
Das wäre der Fall, wenn wir wirklich in einer Demokratie leben würden und dabei sind wir hier ein Staat, der noch am nächsten an eine Demokratie rankommt
Auch ganz interessant, dass z.B. jemand wie Peter McCormack einfach öffentlich in seinem Podcast sagt, ihm ist das egal, er zahlt keine Steuern auf Bitcoin, die er für Sachen ausgibt. Wahrscheinlich nicht die klügste Herangehensweise.
Absolut, dieser Thread startete aber mit der Frage, ob XY „ein zu versteuernder Vorgang“ sei. Danach hat sich das Thema etwas unklar in Richtung Bewertung der geltenden Regeln geändert. Ich bin dafür, präziser zu formulieren und „geltende Regeln“ und „wie finden wir diese Regeln?“ klar zu trennen.
Ich fange mal an:
Entsteht beim privaten Verkauf von BTC in EUR innerhalb der einjährigen Haltefrist ein Kursgewinn, so ist der Kursgewinn für die Einkommensteuer zu berücksichtigen. Es gibt eine Freigrenze von 600 Euro, das bedeutet: Bei einem Kursgewinn von 601 Euro, sind die gesamten 601 Euro zu versteuern (nicht der 1 EUR, der darüber liegt). Ein Tausch von BTC in eine andere (Krypto-)währung stellt für das Finanzamt ebenfalls einen Verkauf dar (es gab gerade erst ein Gerichtsurteil dazu, das dies bestätigt hat).
Ich finde diese Regel nachvollziehbar (ich bin nicht der Meinung, dass Steuern grundsätzlich = Raub sind), allerdings bremst es natürlich die unkomplizierte Nutzung von BTC als Geld. Solange die Volatilität hoch ist, wird sich das aber vermutlich nicht ändern und irgendwie kann ich auch nachvollziehen, dass Bürger von erlangtem Wohlstand grundsätzlich was abgeben sollen (über Details kann man sich bekanntlich lange streiten; und mit manchen auch über das „ob“).
Es gibt allerdings eine pragmatische Lösung für das Problem: Pack einfach keine BTC an, solange sie nicht min. 1 Jahr alt sind. Und ein kleiner Cheat-Code: BTC, die min. 1 Jahr alt sind und verschenkt werden, können soweit ich weiß vom Beschenkten auch steuerfrei ausgegeben werden.
(Ich bin kein Steuerberater und mache keine Steuerberatung - alles Geschriebene sind Vermutungen bzw. meine persönliche Interpretation der geltenden Gesetze. Wendet euch an einen Steuerberater, wenn ihr definitive Klarheit braucht.)
Gibt es nicht noch die zweite Variante? → Die benötigte Menge an BTC genau im Moment des Kaufs (mit BTC) via FIAT zu erwerben?
Dann wäre die Haltefrist natürlich nicht eingehalten - dafür würde man auch keinen Gewinn erzielen, da man das Geld ja direkt wieder ausgibt - aber eben in BTC.
Da gibt’s doch bestimmt den ein oder anderen Bitcoin-Maxi, der das so handhabt oder? (ich meine dieses Vorgehen schon an verschiedenen Stellen gelesen/gehört/gesehen zu haben) Das müsste ja, wenn ich so drüber nachdenke, ziemlich genau dem Strike-Ansatz entsprechen, den Jack Mallers vor etwa einem Jahr vorgestellt hat. Geht aber in D leider noch nicht, soweit ich weiß?!
Für alle die diesen Ansatz praktizieren - hier würde mich die Art der Umsetzung interessieren - insbesondere ob es hier einen einfachen, nutzerfreundlichen Ansatz gibt
Pauschal auch nicht richtig. Wenn man ein Zeichen setzen will und mitwirken möchte, dass „der Markt“ darauf aufmerksam wird, dass es eine Nachfrage für Bitcoinzahlungen gibt, ist das alles andere als Käse.
Ui, Thema passt irgendwie gerade zu einem Vorgang in meinem Leben.
Da ich kein Steuerberater bin und zB bei privaten Verkäufen fiat ebenfalls einfach einstecke, lass ichs auch hier drauf ankommen. Zwar wie gesagt privater Verkauf, aber auch hier Ware gegen ggf Btc.
Als passionierter Sportschütze biete ich gerade auf einer online-Plattform Vorderlader Zündhütchen an.
Bei den Zahlungsinformationen habe ich im Text
Sehr gerne auch Zahlung in Btc!
vermerkt.
Dies da ich Btc klasse finde und eben auch, weil ich daran im Kleinen mitwirken will, Btc zu etablieren. Frei nach dem Motto: „guck mal, der nimmt auch Bitcoin“ Die Wiederholung machts; je mehr die Menschen damit konfrontiert werden, desto „normaler“ wird es denke ich.