Über 1 Jahr in meiner Wallet, steuerfrei verkauft

Ich habe Bitcoin damals auf btc-e gekauft, gehalten und vor 4 Jahren dann mal viel getraded und kräftig Steuern dafür bezahlt und seitdem einfach alles in Bitcoin gelegt und liegt jetzt auf bitbox herum seit dem.

Jetzt habe ich fast 6 stellig bitcoin verkauft.
Die waren fast 3 jahre in der wallet, erster Kauf halt ewig in der vergangenheit. Kein input, kein output. Reicht das um die Haltepflicht zu zeigen? Die Börse sieht ja von welcher wallet es kommt.
Meint ihr die Banken haben ein Problem mit dieser Summe?

Ich lese immer, dass man alles über 1 Jahr haltefrist nicht angeben muss, aber wäre es nicht besser hier dem FA eine Nachricht zu schicken das jetzt so viel Geld auftauchen wird? Was machen andere hier?
In die erklärung sollen ja nur dinge die zu versteuern sind.

Nach einem Jahr steuerfrei. Gibt nichts zu erklären.

Bereite dennoch alle Unterlagen auf z.B Transaktionen auf der Blockchain, Kauf und Verkaufsbeleg bei der Börse etc.

Falls irgendwann mal ne Rückfrage kommt, bist du vorbereitet und alles ist sauber dokumentiert.

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hierzu mal eine frage. reicht eine komplette transaktionshistorie mitsamt aller belege aus oder muß es so ein „steuerreport“ sein den man mit cointracking oder blockpit oder wie sie alle heißen herstellen muß? also kann es passieren daß das finanzamt nachfragt, man dann die transaktionshistorie mitsamt aller belege hinschickt und die dann sagen „nein das reicht uns nicht, wir brauchen einen steuerreport“ und kann das dann verweigert werden weil die transaktionen und belege an sich sich bereits volle beweiskraft haben?

3 Jahre ist doch nichts passiert.

ja danke, aber die werden ja nicht sehen das doppelt mein Jahresnetto auf dem konto landet und das durchwinken.
Und wenn die dann sehen das kommt von vor 9 Jahren von btc-e, die es schon ewig nicht gibt, wie soll ich denn da irgendetwas beweisen. Vorallem weil die bitcoin halt schon viel bewegt ist bis halt vor 4 jahren zum traden.

Deswegen wollte ich das als Nachricht angeben. Würde es dem FA denn auch reichen zu sehen, dass die Bitcoin dann seit 3 jahren in der Wallet waren mit einem screenshot vielleicht?

Die Bank meldet das nicht ans Finanzamt. Ich würde aber deine Bank vorab informieren, dass ein großer Betrag eintrifft.

ok, nur damit ich das richtig verstehe:

Bank: vorher sagen es kommt etwas größeres, dann ggf. Auflistung vom Kauf aus 2015 und Verkauf von jetzt geben. Also den blockpit Ausdruck für die Summe des jahres 2024. Fertig und hoffen die frieren einen danach trotzdem nichts ein, weil die sehen Krypto.

Finanzamt: dem kann ich einfach den Ausdruck von der Wallet und der Transaktion zeigen, dass die halt 1 Jahr gelegen haben. Das wäre dann alles richtig? Ich frage hier besonders, weil die Börse wo es herkommt es halt nicht mehr gibt.

Also alle Leute die 1 Jahr Haltefrist eingehalten haben und hier hohe Summen von der Börse auf ein Bankkonto überweisen sagen dem FInanzamt gar nichts und das Finanzamt meldet sich auch nicht oder wie?

Wie schon geschrieben machst dem Finanzamt keinen Gefallen wenn’s etwas meldest was du nicht melden sollst. Hab alles parat falls es Rückfragen gibt aber einfach was vorab irgendwo hin schicken würde ich nicht

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Exakt. Immer mein Tipp. Gib nichts an was du nicht angeben musst. Das FA dankt es dir nicht! Es gibt keinen Vorteil. Nur Nachteile (z.B. das sie dann garantiert dein Konto zukünftig im Blick haben).

Wenn sie etwas wissen wollen, fragen sie. Und dann hast du einfach deine Nachweise parat.

Du sagst der Bank bescheid und das wars.

ps wenn mehr als 10k mit einer Überweisung/Tag auf dein Konto kommen wird automatisch eine Meldung an die BaFin getriggert. Das ist nicht weiter wild aber das du das mal gehört hast.

Danke. Also, sollten die Nachfragen, dann zeige ich denen einfach die Wallet mit Transaktionsnummer vom ausgang wo die coins halt über 1 jahr lagen. Das wars dann.

Leider weiss das Finanzamt schon, dass ich krypto habe weil ich schon viel steuern bezahlen musste vor 4 Jahren als ich mal viel getraded habe und das so oder so angeben musste. Deswegen habe ich auch aufgehört mit dem Traden, weil sich halten mehr gelohnt hätte.

Ja ok, dann kannst du es auch gleich mitliefern wenn es wahrscheinlich ist, das sie eh nachfragen.

ja traden macht gar keinen Sinn. Im worst case hast du am Ende 0 EUR nach den Trades und musst trotzdem Gewinnen versteuern… . Steuerfreiheit nach 1 Jahr, das sollte man nicht ungenutzt lassen und durch trading kaputt machen.

Ja, aber das ist völlig irrelevant.

Du bist bei Deinem Verkauf nicht steuerpflichtig geworden - insofern geht es das Finanzamt nichts an.

Aber ja, bei so großen Beträgen hakt die Bank in der Regel nach. Dennnoch ankündigen, damit Dein Konto bspw. nicht direkt eingefroren wird. Und wie bereits gesagt die entsprechende Nachweise in der Hinterhand haben. Die Bank wird vermutlich Nachweise erwünschen.

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naja Nachweis ist halt nur: gekauft in 2015 bei btc-e, verkauft jetzt. Ich habe mir den blockpit Ausdruck gerade angeschaut, ist halt sehr überschaulich. Ich hoffe das reicht der Bank dann.

Aber wenn dem Finanzamt das mit der Coin in der Wallet für 3 jahre schon reicht, beruhigt mich das schon. Ansonsten wäre die Haltefrist halt schwer nachzuweisen nur mit dem kaufbericht aus 2015 aus einer nicht mehr existierenden Börse.

Entscheidend ist doch, dass die Coins nicht bewegt worden sind und Du mit Gehaltsnachweisen bestimmt nachweisen kannst, dass Du damals über entsprechende Einnahmen verfügt hast, um diese BTC zu erwerben.

Solange dieses Geld zum Kauf rechtmäßig erlangt worden ist, ist doch alles gut. Dass die Haltefrist eingehalten worden ist, das lässt sich über die Blockchain nachweisen. Und damit erübrigt sich die Frage der Steuerzahlung - es fallen keine Steuern an.

So habe ich noch nie darüber nachgedacht, du hast recht mit dem Gehalt. Ich habe bestimmt keine Gehaltsnachweise mehr aus 2015, aber die Bank auf die das Gehalt eingegangen ist hat die bestimmt noch. Also müsste das FInanzamt ja sehen, dass ich die Mittel hatte damals.

Die Haltefrist kann dann unabhängig mit der momentanen Wallet Situation und Blockchain festgestellt werden und alles gut. Lagen halt 3 Jahre herum.
Die Wallet die ich in 2015 hatte und meine aktuelle sind ja anders. Wüsste nicht wie ich hier alles rekonstruieren könnte von 2015 bis heute mit nur der Blockchain. Auch weil es 2020 durch eine Börse ging, wo ich die vielen Steuern zahlen musste.

Es geht hier nicht ums Finanzamt.

Die einzige Institution die nachfragt ist die Bank. Wenn Du der Bank alles plausibel machst, dann geht doch die Steuerfreiheit ohnehin daraus hervor. Die werden das ganz sicher nicht dem Finanzamt übermitteln.

Entscheidend sind in jedem Fall Nachweise über das Einkommen. Denn ohne Einkommen hättest Du die Coins nicht rechtens erwerben können. Alles andere kannst du plausibel mit Preisdaten und Blockchain-Historie belegen.

Nicht festgestellt werden… Also ja und nein. Am End bist Du in der Nachweispflicht.

Genau deshalb solltest Du genau diese Daten schön aufbereiten. :slight_smile:

Ja, aber seit 2020 sind drei Jahre vergangen. So kannst Du die Haltefrist doch nachweisen. Schließlich ist vor 3 Jahren eine TX auf eine von Dir kontrollierte Adresse eingegangen. Genauso kannst Du dann die TX an die Börse 3 Jahre später nachweisen. Insofern ist doch völlig nachvollziehbar woher die Coins, die Du auf der Börse verkaufst, kommen - uuund, dass diese eben aus der Haltefrist sind.

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Also wenn man die Coins auch über die Bank gekauft hat, bzw. von dem Geld was auf dem Konto bei der Bank war, dann sollte es ja auch keine Problem geben oder?

Wenn Du einen entsprechenden Kontoauszug von der Bank hast oder diese den entsprechenden Kontoauszug noch aufbewahrt, dann sollte es kein Problem geben. Richtig.

Ich habe heute ein wenig recherchiert. auf coinforum.de hat jemand sehr aktives vorgeschlagen ´´selbst steuerfreie Erträge in der Anlage SO anzugebe´´. Mit der begründung: ´´Die Steuerfahndung besorgt sich die Kontoauszüge deiner deutschen Kryptokonten. Liegen trotz zahlreicher Kryptokontoaktivitäten keine entsprechenden Steuererklärungen vor, fragt die Steuerfahndung nach und bittet um Informationen.´´ Siehe

Juli 2024: Nachweis der Haltefrist mit Coins auf bswp. Ledger nano - Recht und Steuern - CoinForum.de

Allerdings gibt es hier einen Fall wo jemand das wohl getan hätte und alle trades wurden so abgerechnet als ob es unter der Haltefrist war und hat sich viel mit herummachen müssen. Siehe

Mai 2024: FA berücksichtigt Haltefrist nicht?

Das ging dort zum Glück gut aus:
´´Hat sich alles erledigt, der Finanzbeamte hat mir heute am Telefon alles gesagt was ich hören wollte.

Er meinte auch, dass ich in Zukunft entweder die steuerfreien privaten Veräußerungsgeschäfte komplett weglassen soll, oder ich kann sie dem FA seperat zur Verfügung stellen wenn ich will (also nicht in der Steuererklärung aufführen).´´

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Eine Frage zu der Steuerfrist. Wenn ich BTC auf Hardware Wallet habe, dann ist die Transaktion ja nachvollziehbar.
Aber wenn ich es auf einer Exchange lasse (zB Trade Republic, eToro etc…), würde dann einfach ein Screenshot vom Trade reichen? Wo das Datum steht, an dem die Buy Position geöffnet wurde?