FA berücksichtigt Haltefrist nicht?

Ich habe heute meinen Steuerbescheid für 2022 bekommen und komischerweise hat das FA die Steuer so berechnet, als hätte ich überhaupt keine 1-Jahreshaltefrist eingehalten.

Das FA schreibt in ihrem Dokument, dass ich das so erklärt hätte. Aber schaue ich selbst nochmal in meiner Steuererklärung rein, dann ist das Gegenteil der Fall. Fast immer habe ich großzügig die Haltefrist eingehalten.

Hat sich 2022 diesbzgl. irgendwas geändert? Die 1-Jahres Haltefrist gibt es doch noch, oder??

Bei meiner 2021 Erklärung wurde die 1-Jahres Haltefrist noch berücksichtigt.

Ist der Sachbearbeiter einfach davon ausgegangen, dass ich keine steuerfreien Verkäufe angebe? Wozu geb ich denn dann Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkt an???

Sehr komisch. Ich ruf da Montag mal an. In der Zwischenzeit hätte ich gerne eure Meinungen dazu :slight_smile:

Wahrscheinlich.

Wird sich im Telefonat aufklären und dann angepasst.

Nein?! Er muss schriftlich einen Widerspruch einlegen.

Edit: „Der Einspruch ist … schriftlich einzureichen
… oder dort zur Niederschrift zu erklären.“

Aber gut, dass das Thema hier angesprochen wurde. Ich habe fast vergessen meinen Widerspruch einzureichen.

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Ich würde auch einen schriftlichen Widerspruch einlegen. Das mache ich jedes Jahr, um die Vorauszahlungsbescheide abzuwehren.

Telefonate sind wenig zielführend, da nicht aktenkundig.

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zum Glück hast du brav die Veräußerung angegeben, die garnicht Steuerpflichtig sind.

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Aktenkundig wird der Ansprechpartner bestimmt sein. Hier konnten bisher alle in meine Akte gucken, wenn ich angerufen habe. Hier redet man direkt mit den Leuten, die die Fälle bearbeiten.

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Warum gibt man steuerfreie Gewinne an :man_facepalming: selber schuld

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Je nach FA variiert die Effektivität von Anrufen.
Ich würde beides machen. Einspruch erheben und dann anrufen um die Situation abzusprechen.

Wenn man was falsch eingetragen hat redet man am besten erstmal mit dem Sachbearbeiter. Und legt dann schriftlich ( oder digital so mach es ich) Wiederspruch ein. Die Finanzbeamten die ich bis jetzt am Telefon hatte waren durchweg hilfsbereit zur Klärung.

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Und was bringt es, mit dem Bearbeiter zu telefonieren außer Mehrarbeit? Nun muss er sich mit deinem Fall mindestens zwei Mal auseinandersetzen. Mündlich und schriftlich. Das Telefonat hat eh keine Auswirkungen. Es kommt einzig und allein auf den Inhalt des schriftlichen Widerspruch.

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Ich habe ähnliche auch schon Dinge am Telefon geklärt, aber schriftlich ist immer besser. Du hast ja die korrekten Daten eingereicht und sie haben sie falsch übertragen. Ich denke ein Anruf reicht, aber ich kann mich irren.

Nicht ganz, wenns nur um einen Punkt geht, dann sollte man keinen Widerspruch gegen den kompletten Bescheid einlegen.

Es reicht für so eine kleine Korrektur ein Antrag auf (schlichte) Änderung und diesen kann man auch per Telefon kundtun.

Man kann gar nicht pauschal gegen den gesamten Bescheid Einspruch legen. Man muss den genauen Punkt nennen, gegen den man vorgehen will.

Hier ein Foto vom Steuerbescheid mit dem Inhalt, wie man Widerspruch einzulegen hat.

PS: Telefonisch ist übrigens nicht zulässig, da es keine Beweiskraft hat.

Klärung was falsch ist!

Okay. Habe ich anders aufgefasst.

Genau deswegen halte ich diese übervorsichtige Haltung dem fa steuerfreie Einnahmen anzugeben für Unsinn. ……(was sich mir in keinster Weise erschließt warum man das macht ……)

Ich glaube genau das fällt dir jetzt auf die Füße weil es zu einem Missverständnis geführt hat

Genauso wie du sagst die gehen davon aus das du was angibst was steuerpflichtig ist was ja auch so sein sollte

Und nicht so ein Unsinn ……ich gebe was an wo das Finanzamt sowiso keine Steuern drauf anrechnen darf

Keine Steuerberatung nur meine Meinung.

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Vor 40 Jahren von meinem ersten Chef gelernt: „Wer schreibt, der bleibt“.

Keine schriftliche Zusendung mit Relevanz darf (schriftlich) unbeantwortet bleiben, dieser Grundsatz hat mich immer gut durchs Leben getragen. Was meinst du, wieviele PayTV- und Zeitschriften-Abos, wirksame Mahnbescheide oder Inkassozahlungen, wieviel beruflich belastende Aktenvermerke oder wie viele unerwünschte Anbieterwechsel ich schon gehabt hätte, wenn ich diesem Grundsatz nicht immer gefolgt wäre…

Telefonieren im Bereich Geschäfte / Ämter oder anderer rechtsverbindlicher Bereiche ist verschwendete Lebenszeit (…genau, wie Inflation! :-)).

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nichts anderes als „zur Niederschrift“.
Du must nur sagen, bitte nehmen Sie meinen Einspruch (Verwaltungsakt) zur Niederschrift auf.

Das Finanzamt würde niemals schreiben, dass ein Telefonische Einspruch reicht, da es ja dann genau so gut umgekehrt passieren kann, dass ein Steuerzahler behauptet, dass er ja am Telefon Einspruch eingelegt hätte, was er nicht getan hat.

Aber wenn du einen fähigen Sachbearbeiter hast, dann ist das kein Menschenhasser und der will auch nur seine Arbeit machen. Wenn du ihn am Telefon auf den Fehler aufmerksam machst, dann wird er diesen korrigieren und dir dann ein Schreiben darüber schicken.

Aber ich kann verstehen, wenn man alles schriftlich festhalten will, um sich selbst abzusichern. Ich würde schon deshalb nicht telefonieren, da ich nicht gerne mit fremden Menschen spreche :sweat_smile:

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Wer schreibt, der bleibt.
Mach unbedingt alles schriftlich sonst kommst du in Teufels Küche.