Ok dann müsste man hier nachträglich bei der Steuererklärung beim Finanzamt die RoC-Erklärung von STRC einreichen. Weil es sich hierbei nicht um einen Kapitalertrag handelt, muss das Finanzamt die Erklärung lesen und prüfen.
Das Finanzamt scheint noch im Fax-Zeitalter zu leben…
Je länger ich über STRC nachdenke und Infos zusammentrage, desto mehr beeindruckt mich dieses Finanzprodukt. Als Bitcoin-Sparer kommt man so stressfreier durch einen Bärenmarkt, sofern man ein passives Einkommen benötigt bzw. lieber Reserven etwa für ein Preistief vorhalten möchte.
Das sehe ich anders. Ich kann deine Argumente ökonomisch und logisch nachvollziehen. Das Geld ist bereits dein Geld gewesen, es ist keine Gewinnausschüttung und nach US-Steuerrecht wohl Steuerfrei.
Aber im deutschen Steuerrecht geht es eben um deutsche (Steuer-)Gesetze, Nachweise und Bescheide. Natürlich kann man auch da argumentieren und Dinge darlegen um in unklaren Situationen eine Besteuerung nach logisch-rationaler Herleitung zu erwirken, aber eben nicht wenn es eindeutig dem entgegenstehende Gesetze gibt. Der §27 Abs. 8 KStG ist ein solches dem eindeutig entgegenstehendes Gesetz. Ohne ein solches wäre deine Argumentation sicher gut und auch zielführend, aber sie wird eben durch die im Gesetz genannte harte Grenze (Steuerfreiheit nur mit Feststellungsbescheid) ausgehebelt.
Nein, anscheinend nicht. Zumindest hat es nicht den Anschein, dass ein Bescheid über die gesonderte Feststellung der Einlagenrückgewähr für STRC vorliegt. Eine kurze Suche nach einem solchen Feststellungsbescheid meinerseits, inklusive einer KI-Suche, war negativ.
Das mag sein, macht es aber nicht richtiger. Ich schaue bei sowas immer auf die Anreizsysteme. Falls die ING hier nicht abführt, dann sieht das natürlich für die Kunden erst mal gut aus. Hier wurde ja auch schon berichtet, dass jemand die Bank wechseln will wenn die andere Bank nicht automatisch abführt. So kann man natürlich auch Kunden gewinnen.
Dass die Kunden dann, sofern nicht doch noch ein entsprechender Feststellungsbescheid erwirkt wird, das ganze selbst beim FA einreichen müssen, kommt ja dann erst später. Oder ggf. überhaupt nicht, schließlich endet die Frist für den Antrag auf Feststellung der Einlagenrückgewähr für Ausschüttungen, die heute gezahlt werden erst Ende 2027. Die ING zockt hier einfach ein bisschen - Marketing verbunden mit der Hoffnung, dass STRC doch noch den Antrag stellt bis Ende 2027 (naja oder halt Inkompetenz). Und falls das nicht passiert, dann hat die ING keinen Nachteil, außer vielleicht ein paar Kunden die ungehalten sind weil sie das mit der Steuererklärung jetzt machen müssen. Aber es gibt ja auch lock-in Effekte, gerade bei Banken und Brokern, also gar nicht so wahrscheinlich, dass die dann wieder gehen.
Nein, nicht die RoC-Erklärung von STRC, sondern den Bescheid über die gesonderte Feststellung der Einlagenrückgewähr. Das ist keine Erklärung von STRC, der wird vom Bundeszentralamt für Steuern erstellt. Hast du das nun schon mehrfach von mir genannte Gesetz überhaupt gelesen? Hier nochmal der Einschlägige Auszug:
„Soweit für Leistungen nach Satz 1 oder Nennkapitalrückzahlungen eine Einlagenrückgewähr nicht gesondert festgestellt worden ist, gelten sie als Gewinnausschüttung, die beim Anteilseigner zu Einnahmen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 1 oder 9 des Einkommensteuergesetzes führen.“ (§27 Abs. 8 s.9 KStG)
Sehe ich das richtig, dass Strategy den Aktienwert immer bei 100 USD halten will und das über die Dividende steuert? Das heißt, eine langfristige Steigerung der Aktie ist damit nicht möglich. Heißt doch, dass der Wert der Dividende auch von der Inflation entwertet wird, oder?
Ja genau. Aber sie steuern es nicht nur über die Dividende, sondern auch über Neuemissionen (und ggf. in Zukunft auch Rückkäufe).
Und ja, das siehst du richtig: Die Kaufkraft der Dividende und der Aktie selbst wird somit von der Inflation entwertet. Dafür gibts halt die Ausschüttung. Somit verhält sich STRC eher wie ein Festgeldkonto auf das es Zinsen gibt, und genau das ist ja auch das Ziel gewesen.
Genau. Ich glaube, du möchtest auch neben dem Kursanstieg auf ein Dividendenwachstum hinaus.
Also einmalig kaufen und sich stetig über eine höhere Dividende freuen ist hier nicht. Langfristig ist das dann so wie du meinst, dass die Inflation es Richtung der Wertlosigkeit führt.
Wie schon genannt, reinvestieren (ganz oder teilweise), dann hat man über diesen Umweg indirekt Kurswachstum und Dividendenwachstum.
In meinen Augen ist das einfach ein tolles Tagesgeldkonto, wenn man das Geld auch mindestens einige Monate liegen lässt, weil ein kleiner Spread vorhanden ist.
Edit:
STRC ist ein 100%-Fiat-Produkt. Hier haut Inflation auch 100% rein.
Cola-Aktie zum Beispiel wird von Inflation nicht so hart getroffen. Kurs und Dividendenwachstum geht zumindest teilweise mit der Inflation mit.
STRC ist einfach nur “geparktes” Geld zum ausgeben. Wenn ich beispielhaft eine Fortbildung für 5000€ nächstes Jahr zu einem ganz konkretem Zeitpunkt habe, dann parke ich jetzt lieber das Geld in STRC anstatt in etwas volatilem. Oder einfach einen Fiat-Notgroschen in STRC halten - immer noch besser als auf dem Girokonto oder klassisch Tagesgeld mit 1-2%
Und es klappt (konstant hohe Divi) auch nur so lange wie Bitcoin eine bestimmte Performance pa bringt bzw solange wie Strategy oder seine Investoren daran glauben. So gesehen halt ein ganz neues Finanzprodukt mit eigenen chancen und Risiken.
Ich finde es gut dass ein großer Teil der 25% Steuern wegen den 15% Quellensteuer in den USA bleiben und ich damit weniger die Projekte unserer Regierung fördere. Darf man auch keinem erzählen aber das ist für mich ein echter Pluspunkt
Gar keine Steuern wie bei BTC aktuell ist natürlich noch besser.
Es sieht so aus, als müsste man für jeden Monat, in dem eine Kapitalrückzahlung stattgefunden hat, die Form herunterladen & ausdrucken und für die Steuererklärung als Nachweis aufheben.
Scheint so, dass die Forms zeitverzögert erscheinen, werde das aber mal beobachten ob nächsten Monat die nächste Form für Februar kommt. Aktuell nur bis Januar 2026.
Edit: Bin Laie, kein Steuerberater. Ob das FA die Steuer aufgrund des (ausländischen) Nachweises tatsächlich korrigiert, weiß ich nicht.
Mit einer gesonderten Feststellung würde diese “Dividende” nicht steuerpflichtig. Ich würde versuchen, dem FA, wenn Nachfrage kommt, die Form 8937 vorzulegen..
bei diesem Wertpapier buchen wir das genau so, wie das nach den Meldungen der Firma Strategy und den steuerlichen Regeln bei jeder einzelnen Zahlung geliefert wird. Es gab in der Vergangenheit schon beides: normale Dividenden und „Returns of Capital“. Das ändert sich je nach Ausschüttung und wird von der Firma Strategy vorgegeben.
Wenn also hier von der Firma zu einem „Return of Capital“ jeweils der dafür notwendige Nachweis zur Steuerfreiheit erbracht wird. Falls dieser Nachweis kommt, buchen wir das dann auch so: Wir würden in diesen Fall die Ausschüttung steuerfrei unter Reduzierung der Anschaffungskosten abrechnen.
Schade, wir hätten Ihnen gern etwas Genaueres geschrieben. Wir wünschen Ihnen dennoch einen schönen Tag.