Steuern Dienstleistung?

Guten Tag ich bin neu hier und hätte da eine frage ich hoffe es kann mir einer helfen

wenn ich in eine Wallet von einem fremden investiere wo ich kein zugriff drauf habe und er mir monatlich 1-5 % Rendite auszahlt wie habe ich diese dann zu versteuern läuft sowas wie eine Dienstleistung ??

Hört sich für mich eher nach einem Betrug als nach einer Dienstleistung an. Ist das ein P2P Service, oder wie soll man sich das vorstellen? Ich verstehe nicht ganz was du meinst, wenn du schreibst: „in eine Wallet von einem FREMDEN(?!) investieren“?!

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ich meine das so ich überweise auf die wallet von Person x (unbekannt) 1000$

Person x Stakted die Coins Tradet Hodled usw. (das ist im überlassen )

Person X zahlt mir im Monat nehmen wir an 2% Rendite aus 200 im Monat
wären 2400 p.a

bin ich dann steuerrechtlich abgesichert wenn ich die 2400 Euro beim Amt angebe und versteuer oder muss ich eine Auflistung von Staking Position Trading Position usw von Person x bekommen

Meine Frage hinter dem System wäre da Person x für mich investiert wäre die Steuer doch mit Kapitalertragssteuer (26%) zu zahlen und nicht mit Einkommen Steuersatz (48) oder sehe ich das komplett falsch danke im Voraus

Das wird dir hier niemand rechtskräftig sagen können. Selbst wenn dir das hier jemand beantwortet, solltest du sicherheitshalber einen Steuerberater aufsuchen.

Viel relevanter erachte ich die Frage um welchen Service es geht. Kannst du einen Firmennamen nennen oder handelt es sich um Privatpersonen? Es riecht stark nach Betrug! Sei vorsichtig bei der Entscheidung wem du dein Geld anvertraust.

Wenn es sich um Privatpersonen handelt, sei noch gesagt, dass - soweit ich weiß - es in Deutschland illegal ist Fremdkapital zu verwalten, sofern man nicht die nötigen Lizenzen besitzt.

Vielleicht helfen dir diese Links weiter:

ist eine Privat Person weiß aber nicht aus welchem Land er kommt und es wäre ja dann auch sein Steuer Problem und nicht meins oder ?

Trotzdem nochmal zum Thema meiner Meinung nach müsste die Besteuerung ja dann ablaufen wie eine Aktie die in verschieden Gegenstände wie Immobilien oder Krypto investiert

also Kapitalertragssteuer würde doch dann für mich anfallen oder was meint ihr

aber ich denke ich werde das lassen ist mir ein bisschen zu unseriös

Jepp.
Es geht um Anlegerschutz, Liquiditätssicherung und Banklizenzen.
Kurz Wiki dazu:
Banklizenz ist in Deutschland der umgangssprachliche Ausdruck für die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften. Es wird bankaufsichtsrechtlich unterschieden zwischen Vollbanklizenz(Einlagenkreditinstitut) und einer Teilbanklizenz(Wertpapierhandelsbank, Zahlungsinstitut, e-Geld-Institut oder sonstiges Institut). Die Vollbanklizenz gestattet die Vornahme aller Bankgeschäfte, während die Teillizenz auf einige oder nur ein Bankgeschäft (etwa Garantiegeschäfte) begrenzt ist.

Einer Erlaubnis bedarf nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG, wer Bankgeschäftegewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, im Inland betreiben will. Nach dem Wortlaut und der Systematik der Regelung genügt das Betreiben eines der in § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG abschließend aufgezählten Bankgeschäfte.[2] Für das gewerbsmäßige Betreiben des Bankgeschäfts genügt, dass es auf Gewinnerzielung ausgerichtet und auf gewisse Dauer angelegt ist.[3] Zum Betreiben eines Bankgeschäfts gehört nicht allein der Abschluss und die Abwicklung der in Satz 2 der KWG-Regelung aufgezählten Rechtsgeschäfte, sondern bereits die wesentlichen zum Vertragsschluss hinführenden Schritte.[4] Der Begriff des Betreibens ist dem allgemeinen Gewerberecht entlehnt. Dort erstreckt er sich über das rechtsgeschäftliche Handeln hinaus auch auf sonstige unternehmerisch-werbende Tätigkeiten, um eine effiziente Gewerbeaufsicht zu gewährleisten.[5]Entsprechend fordert der Regelungszweck des § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG dem BVerwG zufolge eine Auslegung des Betreibensbegriffs, die alle für die Vorbereitung und das Zustandekommen des konkreten Bankgeschäfts wesentlichen Schritte erfasst. Dazu setzt der Erlaubnisvorbehalt nicht erst beim Abschluss einzelner Rechtsgeschäfte an, sondern erfasst die gesamte Geschäftstätigkeit einschließlich der Vorbereitung des konkreten Vertragsabschlusses. Damit beinhaltet die Vorschrift ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, das bereits bei Vorbereitungshandlungen zu Bankgeschäften ansetzt.

Und noch viel wichtiger die Frage, warum überhaupt anderen geben? Stake selbst oder warte doch auf einen ETF.

Bitte WAS? :face_with_raised_eyebrow::face_with_peeking_eye::scream: Und da hast du echt noch mit dem Gedanken gespielt, einem Wildfremden dein Geld zu geben. Also mehr als 2 Euro für den Obdachlosen am Supermarktparkplatz. :exploding_head:

Hat er dich auf Telegramm angeschrieben?

Guter Gedanke. Ich empfehle dir unbedingt, meinen zweiten Link, aus meiner vorherigen Antwort, über Betrugsmethoden anzuschauen. Dort bekommst du ein gutes Gespür dafür, wie Betrüger versuchen Andere über den Tisch zu ziehen.