Steuern bei Tausch von Kryptowährungen (FIFO unter 1 Jahr)

Hallo,

bin Neuling auf dem Gebiet der Kryptowährungen. Habe mich eingelesen und einige Videos angeschaut. Habe nicht die Absicht zu traden, sondern wollte mir einige Coins zu holen und diese längerfristig zu halten.

Bei meinen „Recherchen“ bin ich auf dieses Video von Dr. Hosp und einem anderen Youtuber gestoßen. Ist so eine Art Tutorial wie man bei Binance tradet: So investiere ich 500 € in 7 Kryptowährungen bei Binance - Feat. Julian Hosp - YouTube

Im Video tauschen die erst mal das Geld, dass eingezahlt wurde in BNB Coins. Grund hierfür sind die geringeren Gebühren die man zahlt, wenn man mit BNB tradet. So weit so gut.

Gestern bin ich auf das Video von Roman (!Achtung! Steuerfalle! Steuern auf Kryptogewinne! - YouTube) gestoßen. Er erklärt in dem Video einige Steuerfallen.

Wenn man wie Dr. Hosp in seinem Video verfährt, kommt doch steuerlich „FIFO unter 1 Jahr“ zu tragen?

Wenn ich mich jetzt nicht irre, macht das doch keinen Sinn die Coins in BNB zu tauschen und dann zu traden. Man spart zwar etwas Gebühren, dafür muss man alles versteuern. Es würde doch will mehr Sinn machen, bei den Coins, bei denen das angeboten wird, die Coins „direkt“ (Fiatgeld > Coin) zu kaufen. Wenn man nach 1 Jahr verkauft, wäre das doch steuerfrei?

Ist doch so oder liege ich falsch?

Nach meinem laienhaften Verständnis, handelt es sich nicht um einen steuerlichen Vorgang, wenn aus technischen Gründen „kurz“ in einen Coin investiert wird, z.B. um die Binance Infrastruktur zu nutzen.

Es werden ohnehin keine nennenswerten Kursgewinne zustande kommen, wenn du BNB nur für einige Minuten hältst.

Viele Coins lassen sich halt nur auf Uniswap / PancakeSwap traden, weil sie (noch) nicht auf Exchanges mit FIAT gelistet sind.

Du irrst nicht und siehst das genau richtig.

Wenn es Dir nicht darum geht, in BNB > 1 Jahr zu investieren, bringt der Kauf von BNB wohl nur sehr wenige (finanzielle) Vorteile.

Wenn’s doof läuft und BNB kurzfristig steigt, hättest Du sogar einen (finanziellen) Nachteil.

Genau.

Ja, das wurde „früher“ so gesagt, weil man teilweise ja gar keine Möglichkeit hatte, direkt mit EURO oder DOLLAR den gewünschten Coin zu kaufen. Man MUSSTE über Bitcoin oder Ethereum gehen.

Aber: Heute gibt es sehr, sehr viele Währungspaare (u.a. auch mit den Exchange-Coins) und ich denke, dass dieses Argument heutzutage angezweifelt werden könnte.

Zudem verfolgt Hosp ja bei diesem Tausch ein Ziel: Gebühren sparen.

Er wechselt also nicht in BNB, weil es keine andere Möglichkeit gibt, den Wunschcoin zu kaufen, sondern er will davon profitieren. Es steht also eine Gewinnmaximierung im Raum.

Unter dieser Prämisse handelt es sich (mMn) ganz klar um einen steuerlich relevanten Trade.

Das ist korrekt. Aber angeben muss man’s „offiziell“ trotzdem und selbst wenn man nur 1 Cent Gewinn macht, müsste man den „offiziell“ versteuern.

Außerdem wechselt man ja vielleicht nicht 100% der BNB, sondern nur einen Teil und für den ergibt sich später ggf. ein Gewinn, wenn man ihn verkauft oder gegen einen anderen Coin wechselt.

Dazu sag’ ich jetzt mal nichts. :smiley:

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Ich habe noch eine Nachfrage zum First in und First out.

Nehmen wir mal an ich zahle 1000 Euro bei Binance ein. Mit 500 Euro kaufe ich den Coin X.
Dies wäre doch der First in?

Da man auf Binance nicht jeden Coin in Euro tauschen kann, wechsle ich die restlichen 500 Euro in den Binance Coin (BNB) um. Ist dies dann der First Out?

Sofort nach dem Umtausch kaufe ich jeweils für 250 Euro die Coins Y und Z. Oder ist dies der First Out?

Oder ist der First Out wenn ich (z.B. nach 1 Jahr) alles bzw. nur einen Teil wieder in Euro umtauschen würde?

Nein, FIFO (First In First Out) bedeutet, dass der erste von Dir verkaufte Coin derjenige ist, den Du (für das Finanzamt) zuerst verkaufst. („Was zuerst reinging, geht zuerst raus.“)

Beispiel:

Am 01.01.2018 kaufst Du 0.1 BTC auf Kraken
Am 01.01.2019 kaufst Du 0.1 BTC auf Binance
Am 01.01.2020 kaufst Du 0.1 BTC auf Coinbase
Am 01.01.2021 kaufst Du 0.1 BTC auf Bitpanda

Wenn Du heute 0.1 BTC verkaufen würdest, wäre es für das FA so, als wenn Du den 0.1 BTC verkaufst, den Du am 01.01.2018 bei Kraken gekauft hast.

Es spielt demnach keine Rolle, aus welcher Wallet Du verkaufst und wo Du diese 0.1 BTC verkaufst.

FIFO bezieht sich also auf den Kauf/Verkauf desselben Coins.

Ok danke.

Hm. Man kann ja dann leicht die Einjahresregel umgehen. Kaufe heute Bitcoins für 100 Euro. Verkaufe bzw. tausche morgen Bitcoin für 1 Euro (First Out). Ich zahle dann ja nur Steuern auf den Gewinn für den 1 Euro und den 1 Tag.

Tausche nächste Woche die restlichen Bitcoins wieder in Euro (sozusagen „Second Out“) um. Dann würde hierfür keine Steuer fällig werden?

Nein, Du verstehst das völlig falsch.

„First“ und „Second“ (wobei es Second gar nicht gibt!) meint nicht den ersten oder zweiten Trade!

Okay, ich versuche es anders:

Du kaufst Dir heute einen Apfel für 1 Euro und legst ihn in eine Kiste.
Morgen kaufst Du Dir noch einen Apfel für 2 Euro und legst ihn in eine Kiste.
Übermorgen kaufst Du Dir noch einen Apfel für 3 Euro und legst ihn in eine Kiste.

Nun hast Du 3 Äpfel in der Kiste für insgesamt 6 Euro. (1+2+3 Euro)

„FIFO“ bedeutet: Nächste Woche nimmst Du aus dieser Kiste einen Apfel (egal, welchen der 3) und verkaufst ihn an jemanden für 10 Euro.

Für das Finanzamt wäre es so, als wenn Du den Apfel von heute aus der Kiste genommen hast, weil das der Apfel war, den Du zuerst („First“) gekauft hast.

Der Einkaufspreis dieses Apfels ist 1 Euro, selbst wenn Du zufälligerweise den Apfel aus der Kiste genommen hast, den Du selbst für 3 Euro gekauft hast.

Dein Gewinn beträgt somit 9 Euro (für 1 Euro gekauft, für 10 Euro verkauft) und darauf zahlst Du die Steuern.

Anders wäre es bspw. bei LIFO (Last In First Out), denn dann wären es 7 Euro Gewinn (für 3 Euro gekauft, für 10 Euro verkauft)

Jetzt verstanden?

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Danke für das sehr ausführliche Beispiel bzw. Antwort. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich es verstanden habe.

Hier meine Frage, etwas anders formuliert:

Ich kaufe an einem Tag drei unterschiedliche Coins. Einen davon verkaufe ich innerhalb von ein paar Wochen mit Gewinn. Bei den anderen zwei warte ich drei Jahre und verkaufe diese ebenfalls mit einem Gewinn.

Auf den Gewinn, den ich als erstes gekauft, muss ich Steuern (Haltefrist unter 1 Jahr) zahlen. Das habe ich verstanden.

Der Gewinn aus dem Verkauf der beiden anderen Coins dürfte dann aber nicht steuerpflichtig sein?

Hab ich das richtig verstanden? Der Coin spielt keine Rolle? Das Finanzamt schaut nicht drauf, welchen Coin man zu welchem Preis gekauft und dann wieder verkauft hat?

Die interessiert nur der Zeitraum (unter oder über 1 Jahr Haltefrist) und ob ein Gewinn erzielt wurde?

Nein. Du zahlst Steuern, weil Du die Haltefrist nicht erreicht hast! Das hat NICHTS damit zu tun, dass Du ihn zuerst verkaufst.

Richtig. Aber nicht, weil Du sie „nicht zuerst verkauft hast“, sondern weil Du die Haltefrist von 1 Jahr eingehalten hast.

Wenn Du den ersten Coin nach 3 Wochen verkaufst, den zweiten Coin nach 6 Wochen verkaufst und den dritten Coin nach 12 Wochen verkaufst, zahlst Du auf die Gewinne von allen 3 Coins Steuern, da Du bei allen 3 die Haltefrist nicht eingehalten hast.

Offensichtlich nicht, denn…

…nein! Genau darum geht es.

Wenn Du einen Coin innerhalb eines Jahres verkaufst, wollen sie den Kaufspreis und den Verkaufpreis wissen, damit man errechnen kann, welchen Gewinn Du erzielst hast, auf den Du dann Steuern zahlen musst.

Es spielt keine Rolle, ob Du vorher schon welche verkauft hast. Diese Beurteilung der Steuerpflicht wird bei jedem verkauften Coin gemacht, den Du innerhalb der 1-Jahres-Haltefrist verkaufst.

In erster Linie geht es um die Haltefrist.

Hast Du die Haltefrist von 1 Jahr erreicht, ist alles egal.

Hast Du die Haltefrist von 1 Jahr nicht erreicht:
Verkaufpreis-Kaufpreis = Gewinn/Verlust

„Kaufpreis“ ist hierbei der Kaufpreis des Coins, den Du zuerst gekauft hast. (Siehe Apfel-Beispiel)

Ok danke für die Antworten.

Was ich daraus gelernt hab? Die Coins länger als 1 Jahr halten (wenn man kann).

Dann spart man Geld und Zeit (Steuererklärung).

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Da stimme ich Dir zu 100% zu.

Trotzdem: Alles aufbewahren…Screenshots, Kontoauszüge, EMail etc.
(Nur zu Sicherheit, falls Du mal etwas beweisen musst…)

Vielleicht noch eine weitere Frage zu FiFo:
Beispiel:
BTC Käufe über Kraken in mehreren Tranchen.
Übertragung auf Hardwallet
Weiterer BTC kauf auf kraken. Dieser Bestand bleibt dort.
Nun Rückübertragung vom Coldwallet zu Kraken.

Wenn ich nun bei kraken btc verkaufen, wären das dann die ursprünglich übertragene, weil die ja zuerst angeschafft, richtig?

Vielen Dank schonmal

Exakt. Das ist FIFO.

Selbst wenn der Schritt „Nun Rückübertragung vom Coldwallet zu Kraken.“ wegfallen würde und Du würdest den Bestand kaufen, der sowieso auf Kraken war, wäre es für das FA so, als wenn Du die zuerst gekauften BTC („BTC Käufe über Kraken in mehreren Tranchen.“) verkaufen würdest.

Letztlich wäre Dein zweiter Punkt dann aber anders als bei Aktien?
Da wäre ja eine Teilauslagerung auf ein 2. Depot (analog Coldwallet) durchaus relevant, da die verbliebenen Aktien auf dem ersten Depot später angeschafft wurden. Wenn diese nun verkauft werden innerhalb der 12 Monate, wäre ja die ausgelagerten Aktien aussen vor, oder?

Uh, sorry, zu Aktien kann ich absolut nichts beitragen. Ich weiß von den 25%, dass es keine Haltefrist gibt und das war’s dann auch schon.

Danke für Deine Antworten. Hatte mich etwas missverständlich ausgedrückt.
Sagen wir Kauf A wird von Kraken auf Coldwallet übertragen.
Dann erfolgt Kauf B auf Kraken.
Nun wird A von Coldwallet zurück zu Kranken übertragen.
Dort liegen nun A und B.
Verkäufe die ich nun auf Kraken tätige erfolgen aus A, da A zuerst angeschafft wurde.
Soweit so klar.

Zurück zum Zeitpunkt X ( A auf Coldwallet, B auf Kraken).
Wenn ich bei Kraken aus dem B-Bestand verkaufe (A liegt ja noch auf der coldwallet), zählt dann das Anschaffungsdatum von B oder gilt auch hier der erste Coinkauf ( also A) da die Anschaffungen quasi wallet unabhängig betrachtet werden?
Hoffe meine Frage ist klar geworden.
Vielen Dank

Es zählen natürlich Einkaufsdatum und -preis von A-Bestand, da Du diese zuerst gekauft hast.

Für das FA spielt es keine Rolle, ob Du Deine BTC in 2, 5, 10 oder 100 Wallets aufteilst, da es für das FA standardmäßig nur 1 Wallet pro Währung gibt.
Nimmst Du etwas aus der Wallet heraus, wird angenommen, dass es die Coins sind, die Du zuerst gekauft hast.

Zitat: „Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.

Du kannst auch 2 Wallets haben und 1 nach FIFO und 1 nach LIFO besteuern lassen. Wenn Du die Coins strikt trennst, alle Käufe, Transaktionen und Verkäufe belegen kannst, wäre das möglich. (=> Stb. fragen, um sich abzusichern!)

Aber da steht auch alles genau so in der Steuer-FAQ. :thinking:

Wäre es möglich, mit zwei Wallets zwischen einem Hodl-Depot und einem Trading-Depot (für kurzfristige Verkäufe innerhalb der Spekulationsfrist) zu trennen?
Angenommen ich kaufe nur BTC und nur auf Kraken.
Die einen schicke ich auf Bitbox A, auf der ich die Coins halten will. Die anderen kaufe ich später und schicke sie auf Bitbox B, will sie aber innerhalb der 1-Jahresfrist verkaufen.
Auf beide würde ich getrennt voneinander FiFo anwenden, also sozusagen eine Depottrennung durchführen.
Kann ich so meit Hodl-Depot vor zu frühem Verkauf schützen?
Leider finde ich dazu im Internet keine konkreten Aussagen.

CryptoTax z.B. behauptet, das wäre möglich. Zitat:

Private Wirtschaftsgüter wie Bitcoin unterliegen einer einjährigen Spekulationsfrist. Das heißt, wenn du Coins oder Token länger als ein Jahr hältst ist der Veräußerungserlös steuerfrei.
Das ist gut bei Gewinnen, aber schlecht bei Verlusten! Es empfiehlt sich daher langfristige Investments von kurzfristigen Zockereien in unterschiedlichen Depots zu trennen. CryptoTax rechnet FiFo sachgemäß pro Account (also Wallet oder Börse) und unterstützt damit Depottrennung. Die meisten anderen Anbieter können dies nicht!

CryptoTax ist kein Steuer- oder Anlageberater.

Du solltest das lieber vorher mit einem Profi abklären.

Ich nehme an du bist auch kein Steuerberater, tauscht dich hier aber trotzdem mit anderen aus.
Vielleicht hat hier ja jemand mit dem Thema Depottrennung schon mehr Erfahrungen gemacht, und kann was dazu sagen.

Übrigens steht deine Aussage hier im Widerspruch zu meinem Zitat von CryptoTax.