Ich weiß jetzt nicht so ganz genau, was Du von mir erwartest. 
Die Aussage von WINHELLER ist doch, dass sie der Meinung sind, dass die depotbezogene FIFO-Methode die richtige Methode ist.
Gleichzeitig sagt WINHELLER aber auch, dass das Gesetz für Privatpersonen keine verbindliche Vorgabe macht, da §23 EStG nur für Fremdwährungsbeträge FIFO anordnet, Kryptowährungen aber keine Fremdwährungsbeträge sind.
Diese depotbezogene FIFO-Methode hat ihren Ursprung aus dem Aktienmarkt bzw. -handel und dass Kryptowährungen nicht wie Aktien versteuert und behandelt werden, darauf können wir uns sicher einigen, oder?
Da mir (abgesehen WINHELLER) keine Quelle vorliegt (Ich hab’ die Ausarbeitungen von etwa 30-40 Stb. gelesen.), die darauf hinweist, dass die depotbezogene FIFO-Methode die einzig richtige Methode ist, sehe ich die Aussage von WINHELLER als…gewagt…an, denn
- argumentieren sie es damit, dass es bei Aktien so ist (Wo ist der Zusammenhang?)
- sagt keine (mir bekannte) Quelle, dass walletübergreifendes FIFO falsch ist
- sagen sie auch, dass es kein Urteil o.ä. gibt, auf das man sich berufern kann
Wenn Du hast, kannst Du mir gerne noch weitere Quellen nennen, die die Aussagen von WINHELLER stützen. Dann werde ich dieses Thema mit in die FAQ nehmen. 
Aber bis dahin halte ich es für sinnvoller „Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.“ so zu interpretieren, wie es die (deutliche) Mehrheit der Steuerberater macht.
Mal abgesehen davon, dass ich immer empfehle, die Hilfe eines Profis (z.B. Steuerberater) in Anspruch zu nehmen, denn alles, was wir hier sagen, diskutieren, annehmen oder interpretieren kommt von Laien und niemand von uns kann oder darf eine rechtsgültige Aussage machen. (Was ja -wie geschrieben- auch für CryptoTax gilt.)