Wenn ich über 3 Jahre 10 Bitcoins auf meine Hardwarewallet transferiert habe ( Haltefrist alle über 1 Jahr ) und einen Bitcoin auf einer Börse liegen habe den ich erst vor kurzem gekauft habe. Kann ich dann diesen vor kurzem gekauften Bitcoin auf der Börse wieder verkaufen ohne das die Haltefrist von einem Jahr und einem Tag gebrochen wird ?
Wenn ich Altcoins im Gewinn unter einem Jahr verkaufe habe ich dann auch nicht mehr die Haltefrist für den Bitcoin ?
Wenn ich Altcoins verkaufe die ich mehr als 1 Jahr gehalten habe und diese in USDT wechsel und vllt später wieder Kryptos dafür einkaufe ( wahrscheinlich dann BTC ), gefährde ich dann meine Haltefrist vom Bitcoin ?
Wäre es Steuertechnisch am sichersten immer nur BTC oder Altcoins gegen Euro zu tauschen oder geht auch BTC oder Altcoins nach USDT nach BTC oder Altcoins ?
Wahrscheinlich teils ganz blöde Fragen. Aber vllt kann ja wer ohne Gewähr helfen.
Nach den letzten Informationen ist Wallettrennung verpflichtend. Daher müsstest du deinen Börsencoin an die Wallet schicken und dann wieder einen Coin zurück zur Börse. Klingt doof, ist auch so, aber das ist der Weg.
Zu 2)
Die Frage verstehe ich nicht. Du isst einen Keks komplett auf, was interessiert danach das Mindesthaltbarkeitsdatum noch? Weg ist weg.
Hast du einen Coin vor 10 Jahren gekauft und einen gestern und beide liegen im selben Wallet, dann gilt beim Versenden/Verkauf FiFo. Der 10-jährige Coin wird verkauft und der frische muss noch ein Jahr liegen bleiben.
Zu 3)
Nein, wenn du einen Käse kaufst, dann werden nicht plötzlich mehr Steuern auf dein Auto erhoben
Zu 4)
Das macht keinen Unterschied. Jeder Coin/Token wird immer individuell betrachtet. Ist das nicht möglich, gilt FiFo und der älteste Coin/Token wird zuerst verkauft.
@GBC ich glaube Nummer 2 hast du wirklich falsch verstanden.
@Metalsoft zu Frage 2)
Nein, das Verkaufen von Altcoins hat keine Auswirkungen auf die Haltefrist deiner Bitcoins. Du kannst hier jede Kryptowährung eigenständig betrachten.
Das ist echt so dumm, aber leider wohl wirklich so. Daher lohnt es sich eigentlich doch fast gar nicht, für den Notfall BTC auf einer Börse liegen zu lassen, sondern erstmal alles runterholen und dann einen BTC-Notgroschen von einer bekannten Adresse zurück auf die Börse zu senden. Komplett beh******… naja, Buchhaltung und co lassen grüßen.
Dass ich keine weitere Frage stelle when es schon viele ähnliche Threads gibt , könnt ihr bitte hier reinschauen auf mein Kommentar und eure Meinung geben ?
So ein Schreiben ist natürlich kein Gesetz, aber die Finanzämter werden sich vermutlich daran halten.
Ein Gericht könnte es anders sehen, aber da müsste erst jemand klagen.
Punkt 61 + 62
Im Grunde wählt man am Anfang selbst die Art der Walletgestaltung (Depot ) pro Coin. Kaufen,Verkaufen,Transferieren, all das können auch nur Bestandteile in "einer " Wallet sein, obwohl man auf unterschiedlichen Börsen kauft/verkauft und auf Wallets transferiert und wieder weg.
Entscheidend hierbei ist die Wahl ob Depottrennung oder nicht.
Wählt man keine Depottrennung, dann sind nur die Käufe und Verkäufe global entscheidend. Bewegungen innerhalb dieser dann „großen“ Wallet ( alle Bestände egal wo) sind sekundär.
Jeweils 1 BTC:
Börse a: Kauf 1, Kauf 2, Kauf 3, Kauf 4
Kauf 1 - Transfer auf Wallet
Kauf 2 - Transfer auf Börse b
Börse a: Verkauf von 2 BTC
Ergebnis: Verkauft wurden Kauf 1 und Kauf 2, egal ob die BTC Kauf 3 und Kauf 4 die sind die man ja real verkauft hat auf Börse a, da nur die dort geblieben sind.
Da man aber in diesem Fall keine Depottrennung gewählt hat, ist das einzige Depot (Wallet) der Gesamtbestand, egal wo der ist. Hierbei wird FIFO angewand, ergo verkauft man die beiden ersten Käufe.
Gans anders verhält es sich bei Wahl „Depottrennung“ ( natürlich mit einwandfreier Dokumentation). Hierbei kann man damit dann auch gezielt Bestände schonen und taktisch agieren.
In obigen Fall würden dann tatsächlich Kauf 3 und Kauf 4 verkauft werden.
Recht aufwändig das Pflegen mit Depottrennung, ( ich meine dabei auch die Überlegungen wann,wo,wie,was) , kann sich aber lohnen.
Durchspielen kann man beide Wege in Cointracking, Wahl „Depottrennung“ in den Protokollen, Reports einstellen.
Was ist die Definition von „Wallet“ in diesem Zusammenhang ?
Ein „Wallet“ kann auch der Gesamtbestand sein, der nach FIFO steuerlich behandelt wird.
Wenn ich keine Depottrennung wähle ( ich habe ein Wahlrecht ) , dann gibts auch keine einzelne Unterwallets.
Eine Wallet hat einen xPub. Das ist natürlich für das FA schwer nachzuvollziehen, aber wenn sie Daten von Börsen anfragen, sehe ich nicht, wie du argumentieren kannst, dass Coinbase und Bison eine Wallet sein sollen.
Du müsstest streng genommen sogar jede UTXO einzeln betrachten, denn „Für die Bestimmung der Verwendungsreihenfolge der veräußerten Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token gilt der Grundsatz der Einzelbetrachtung“.
Ist schon sehr eindeutig. Da steht „gilt“ und nicht „kann gelten“.
Die Frage ist doch auch, ob und wie unsere Finanzämter das nachvollziehen können. Wenn ich belegen kann (Zb. durch die Abrechnung oder Kontoauszug), dass ich vor 3 Jahren 0,5 BTC gekauft habe und mein erster Verkauf von 0,5 BTC jetzt 3 Jahre später ist, sollte das nicht als Nachweis genügen? (Auch wenn zwischendurch weitere Käufe und ggf. Walletübertragungen) getätigt wurden?
Theorie und Praxis.
Hat jemand hier wirklich real
A) Verkauft
B) Beim FA nur die Standardunterlagen eingereicht (Excel-Tabelle, ggf. Mittelherkunft)
und wurde dann vom FA
C) Explizit im Nachhinein aufgefordert utxo oder Börsen oder Wallets als getrennte Depots zu betrachten?
Oder
Wurde bei irgendjemandem Verkäufe nicht Steuerfrei anerkannt, weil der Sat auf einer andere Börse, andere Wallet oder anderes utxo war?
Okay, nimm an dein FA winkt alles ohne Depottrennung durch. Dann ziehst Du um (in D oder ins Ausland) und auf einmal sagt dein neues FA „Ne ab sofort nur noch mit Depottrennung“. Gleiches gilt für ein klarstellendes Urteil, das später mal Depottrennung vorschreiben könnte. Wie willst du das liefern ohne sauber gepflegte Datenbasis.
Ja, Depottrennung mag aus Transaktionsgebühren-Perspektive umständlich sein, aber so schlimm ist das mit einem Steuertool auch wieder nicht. es zwingt einen selbst sauber zu dokumentieren und hilft einem egal welche Compliance Pfeile welches Land auch immer noch im Köcher hat darauf schnell und zielgenaue Antworten aus seinem eigenen Köcher ziehen zu können.
Die Aussage ist: selbst wenn es bei jemandem anerkannt wurde oder sogar bei dir selbst in der Vergangenheit, das keine Prognose für die Zukunft zulässt. Folgerung: Die Aussage ist nicht belastbar und hilft dir nicht, auch wenn sie dich im Augenblick wahrscheinlich beruhigen wird.
Hier sind keine fachkundigen Steuerberater, aber es werden Hypothesen aufgestellt die Menschen verunsichern und zu vorauseilendem gehorsam erziehen.
In jedem Bericht den ich bisher von Menschen die verkauft haben gehört habe, reichte die stumpfe Excel aus. Aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.
Kann mir am Ende aber auch egal sein, wenn ich sats hätte, wurde ich sie eh nicht verkaufen.