Aber will man’s so nun auch bei Kryptowährungen?
Das scheint man selber nicht zu wissen. Die Ausführungen im Entwurf sind sehr schwach. Und die kleinen Anfragen nicht beantwortet. Genau deshalb ist Phillip Hornung in den Videos wieder vorsichtiger geworden mit seinen Formulierungen. Es ist einfach ungeklärt…
Gute Zusammenfassung…oder Checkliste. Werde diese mit Deiner Genehmigung(!) ein klein wenig abändern (erweitern) und dann in die Steuer-FAQ aufnehmen
Jo - immer ändere was du magst und stell das mit rein. Aber Achtung: Ich gehe dabei wie gesagt von jedem Wirtschaftsgut (ursprünglicher Stake (unproblematisch) und Reward (unser Anschaffungsproblem von oben)) aus…
Ja, aber die Satzformulierung mit dem 10-Jahre-Fenster irritiert mich. Ich verstehe nicht, was er damit meint bzw. so wie WIR das nun verstehen, passt dieser Satz meiner Meinung nach nicht in die Erklärung.
Er (Axel auf der verlinkten Website) meint das gleiche (betrachtet allerdings nur den Stake): Auch wenn die eigentliche Frist von 1 Jahr rum ist, können die Coins (Stake) wieder in die 10-Jahres-Frist fallen, wenn du sie später (z.B. nach 5 Jahren und somit eigentlich nach Ablauf der 1-Jahres-Frist) für das Staking benutzt. Er geht auch von dieser „Rückwirkung“ aus, die Phillip Hornung in seinem ersten Video-Beitrag noch klar und sehr stark verneint hat.
Will sagen: Das „10-Jahres-Fenster“ schwingt immer dynamisch mit. Wenn du einen angeschaften Coin 9 Jahre und 359 Tage hälst (und daher schon seeeeehr lange aus der Jahresfrist raus bist) aber am 360 Tag als Stake verwendest, kommst du in das „10-Jahres-Fenster“ und hast eine Steuerpflicht, wenn du am Tag 365 verkaufst.
Daher gilt: So lange die Frage ungeklärt ist:
Sind deine Coins bei Staking-Beginn schon länger als 1 Jahr seit Anschaffung in deinem Besitz:
a) steuerfreie Veräußerung vornehmen,
b) 1 oder 2 Tage warten (Nicht, dass hier das Finanzamt mit § 42 AO um die Ecke kommt),
c) Coins neu anschaffen und ins Staking geben.
Sind deine Coins bei Staking-Beginn noch nicht länger als 1 Jahr seit Anschaffung in deinem Besitz:
a) Coins ins Staking geben.
→ Es solte in 2 Tagen keine allzugroße Wertschwankung geben. So spart man sich aber das Problem mit der „rückwirkenden“ Besteuerung, weil man evtl. doof dokumentiert hat (10 Jahre sind eine sehr lange Zeit^^).