Ich hätte eine Frage zum Staking und seinen steuerlichen Aspekten.
Ich würde es gerne mit einem Beispiel darstellen, um zu bestätigen, ob ich es richtig verstanden habe.
Angenommen ich würde Staking betreiben auf einer DeFi-Platform. Ich setze 100 A Coins ein. Nun erhalte ich eine Rendite von 30%/Jahr. Nach einem Jahr Staking habe ich nun 30 Coins erhalten, diese aber nicht verkauft. Müsste ich nun Steuer auf diese 30 Coins bezahlen? Und wie hoch würde diese ausfallen? Nach dem persönlichen Steuersatz, richtig? Wie ermittelt man den Wert der Coins? Der Wert der Coins ist ja nicht immer stabil.
Was passiert, wenn ich die Coins nun verkaufe? Muss ich für den Verkauf wieder Steuern bezahlen? Also im Endeffekt würde man hier dann quasi doppelt besteuert werden. Verstehe ich das richtig? Außer natürlich, ich halte die Coins nochmal 10 Jahre, dann kann ich sie ja steuerfrei verkaufen. Oder gilt diese Haltefrist nur für die Coins, die ich einsetze, nicht für die, die ich erhalte?
Es zählt der Preis in Euro zum Zeitpunkt des Zuflusses, also ab wann du die Verfügung über diese Rewards hattest. Steuer Tools holen sich die passenden Kurse automatisch.
Falls die Rewards beim Erhalt automatisch wieder gestaked sind, gilt für sie die gleiche Regelung wie für gekaufte Coins. D.h. du hast 10 Jahre Haltefrist, bis zu der du die potentiellen Gewinne versteuern musst.
EDIT: Wenn sie nicht automatisch gestaked werden, würde ich von einem Jahr Haltefrist ausgehen.
Nein. Die Rewards hast du ja bereits beim Zufluss versteuert. Sollten sie im Kurs weiter steigen und du sie innerhalb der Haltefrist verkaufen, musst du nur den zusätzlichen Gewinn versteuern.
Das bedeutet, wenn ich die Staking Rewards zu dem Preis verkaufe, zu dem ich sie auch erhalten habe, zahle ich keine Steuern?
Wie kann man dann die Staking-Transaktionshistorie tracken? Irgendwie muss man dies ja dem Finanzamt später beweisen, für was man Steuern zahlt und was nicht.
Hat hier jemand von euch Erfahrungen mit Staking und Steuererklärung gemacht? Oder wurde dies noch nicht so praktiziert. Ich habe Staking nicht praktiziert, möchte erstmal verstehen, wie man das versteuert und ob es sich überhaupt lohnt
Wir sind keine Steuerberater und Auskünfte diesbezüglich sind im Zweifel alle falsch.
Ich persönlich würde aufgrund der Steuerproblematik die Finger davon lassen. Hinzu kommt, dass mit dem fantastischen Steuer-FAQ eigentlich alles gesagt ist. Es ist sinnlos in diesem Thread darüber zu reden, ohne das der OP das FAQ gelesen hat.
Weil sich die Aussagen von skyrmion durch die Verlinkung widersprechen, hier mein Senf dazu:
Die Aussage im Steuer-FAQ (Punkt 5) bzw. im dort verlinkten Thema von Marco1 (Nachtrag vom 12.03.21), dass der Reward unabhängig von der Haltefrist steuerfrei veräußert werden kann, ist meiner Meinung nach noch nicht geklärt.
Folglich gebe ich der o.g. Meinung von skyrmion Recht: Wieder 1 Jahr Haltefrist für die Reward-Coins.
Grund:
Ich denke die „Anschaffung“ von Coins/Token aus dem Mining und aus dem Staking sollen gleich behandelt werden. Wenn Mining als Gegenleistung für Coins/Token im Tauschwege gilt, wird das sicherlich auch für Staking gelten.
Im BMF-Entwurf ist bisher explizit nur Mining als Anschaffung genannt (Rz. 39: „Auch im Wege des Minings erlangte Einheiten einer virtuellen Währung werden im Wege des
Tausches angeschafft.“). Da wird man sicher nachschärfen, weil man den Unterschiedsbetrag zwischen dem Reward-Zufluss („Anschaffung“) und dem Wert bei Veräußerung innerhalb eines Jahres mitnehmen möchte.
ABER:
Wie immer gilt der tolle Satz von bnd: „Auskünfte diesbezüglich sind im Zweifel alle falsch.“
Wir warten halt mal auf eine abschließende Klärung…
Ja, ich habe mich damit eingehend beschäftigt. Auch die Steuer-FAQ habe ich mittlerweile gelesen. Mir geht es nur noch darum, festzustellen, ob es sich überhaupt lohnt. Und das kann man bekanntlich am besten mit einem Beispiel und einer Beispielrechnung
Es kann ja später sein, dass man mehr Steuern zahlen muss, als man Gewinn gemacht hat
Österreich hat die Gesetze geändert und die Versteuerung geschieht erst beim Verkauf von den Stake Rewards. Darauf fallen 27,5 % an → https://www.tpa-group.at/de/news/breaking-news-aenderung-der-besteuerung-von-krypto-assets-ab-1-3-2022/
Wieso man es bei uns so kompliziert machen muss, verstehe ich nicht
Ich hoffe mal, dass es sich ändert bzw. verbessert.
Doch. Da beim Zufluss bereits eine Versteuerung stattgefunden hat, kann der Reward unabhängig der Haltefrist steuerfrei veräußert werden.
Das heißt allerdings nicht, dass nicht trotzdem ein möglicher Gewinn innerhalb der Steuerfrist versteuert werden muss.
Beispiel: Ich erhalte 100X Reward zu einem Wert von 100€. Diesen Wert versteuere ich beim Zufluss. Entscheide ich mich später (innerhalb eines Jahres) die 100X zu einem Verkehrswert von 120€ zu verkaufen, so muss ich nur den Gewinn (20€) versteuern.
Möchte ich den Gewinn (nicht den Reward selbst) steuerfrei realisieren, so muss ich selbstverständlich die Haltefrist von einem Jahr einhalten.
Ich glaube wir haben hier Verständnisprobleme wegen unserer Wortwahl
Ich dachte:
skyrmion ist der Meinung, dass neben dem Reward-Zufluss (100) am 02.01.22 auch die Wertsteigerung dieses Rewards bei Verkauf innerhalb eines Jahres (120) am 30.12.22 zu versteuern ist (=20) undabhängig davon was mit dem Stake (5000) passiert.
In der Verlinkung und in der FAQ lese ich das so, dass nur eine Versteuerung des Reward-Zufluss (100) am 02.01.22 erfolgt, die Wertsteigerung innerhalb eines Jahres bei Verkauf (120) am 30.12.22 nicht (=20 steuerfrei).
Dies habe ich als Widerspruch angesehen (bezogen auf die 20 Wertsteigerung)
Ich verstehe hier „Reward“ als Wirtschaftsgut:
Meine Aussage
Die Aussage im Steuer-FAQ (Punkt 5) bzw. im dort verlinkten Thema von Marco1 (Nachtrag vom 12.03.21), dass der Reward unabhängig von der Haltefrist steuerfrei veräußert werden kann, ist meiner Meinung nach noch nicht geklärt.
bezieht sich auf das Wirtschaftsgut als ganzes.
Deine Aussage
Doch. Da beim Zufluss bereits eine Versteuerung stattgefunden hat, kann der Reward unabhängig der Haltefrist steuerfrei veräußert werden.
Das heißt allerdings nicht, dass nicht trotzdem ein möglicher Gewinn innerhalb der Steuerfrist versteuert werden muss.
bezieht sich auf den Betrag nehme ich an.
Denn wir meinen beide das gleiche, glaube ich:
Du meinst mit „Reward“ den „Zuflusswert“ (100).
Ich meine mit „Reward“ das „Zufluss-Wirtschaftsgut“ (Betrag egal)
Können wir festhalten, dass wir beide 120 versteuern wollen?
1 x bei Zufluss („Reward“ als solches) mit Wert 100 (§ 22)
1 x bei Verkauf innerhalb 1 Jahres („Wertsteigerung“ des Rewards) mit Wert 120 abzgl. 100 (bereits versteuert) = 20 (§ 23)
Und dies lese ich so nicht aus der FAQ. Da lese ich nur die Besteuerung von 100.
Kann wie gesagt sein, dass hier ein sprachliches Problem vorliegt…
So wie ich das hier lese, sind zumindest @HODLer, du und ich einer Meinung.
Es würde mich wundern, wenn man potentielle Kursgewinne des Rewards innerhalb der Haltefrist nicht versteuern müsste, sondern Gewinne des Rewards immer steuerfrei wären.
Ich habe ehrlich gesagt auch nicht mehr in der FAQ nachgesehen, ob sich das wirklich widerspricht. Aber hier im Forum wurde schon oft diskutiert, ob für die Rewards 1 oder 10 Jahre Haltefrist gelten, falls diese beim Zufluss automatisch dem Stake hinzugefügt werden.
Diese Diskussion würde ja keinen Sinn machen, wenn der Rewardgewinn von Anfang an steuerfrei wäre.
Äh, doch, natürlich. Ansonsten würdest Du sie doch doppelt besteuern.
Wenn Du den Reward beim Zufluss versteuert hast, kannst Du ihn danach jederzeit steuerfrei verkaufen.
Die 1-Jahr-Haltefrist könnte darauf gar nicht mehr angewendet werden, weil Du sie ja durch keinen Kauf erworben hast.
10 Jahre. Alles andere ergibt keinen Sinn.
Das heißt, der REWARD wird erst nach §22 versteuert und danach wie ein „normaler“ STAKE behandelt => 10 Jahre Haltefrist
Die Haltefrist bezieht sich doch immer nur darauf, dass man potentielle Gewinne versteuern muss.
Man muss also nichts doppelt versteuern, sondern einmal den Reward und einmal den Gewinn, oder?
Wenn Du den Reward beim Zufluss versteuert hast, kannst Du ihn danach jederzeit steuerfrei verkaufen.
Die 1-Jahr-Haltefrist könnte darauf gar nicht mehr angewendet werden, weil Du sie ja durch keinen Kauf erworben hast.
Eben das sehe ich (wie skyrmion und wahrscheinlich auch HODLer) anders:
Zufluss = a) Besteuerung nach § 22 EStG und = b) Anschaffung für neue Frist nach § 23 EStG
Dies ist so „klar“ aber nur im BMF-Entwurf für „Mining-Zuflüsse“ geregelt.
Das heißt, der REWARD wird erst nach §22 versteuert und danach wie ein „normaler“ STAKE behandelt => 10 Jahre Haltefrist
schlägt ja in die gleiche Kerbe:
Der REWARD wird bei Zufluss zum STAKE (bei Wiederanlage statt Auszahlung).
Bei Verkauf (jetzt 10 Jahre) fällt auf den Wertzuwachs (Verkaufspreis abzgl. bereits versteuerter Zuflusspreis) eine Steuer nach § 23 EStG an.
Der REWARD wird bei Zufluss zu einem „normal erworbenem“ (nämlich im Tausch erworbenen) Coin (bei Auszahlung statt Wiederanlage).
Bei Verkauf (jetzt 1 Jahr, da kein STAKE) fällt auf den Wertzuwachs (Verkaufspreis abzgl. bereits versteuerter Zuflusspreis) eine Steuer nach § 23 EStG an.
Mal sehen, was die veröffentlichte Fassung des BMF-Schreibens bringt…
Ich glaube da wie gesagt nicht an eine Ungleichbehandlung zwischen PoS und PoW, sondern an eine schlampige Formulierung (Wie halt bei der „Rückwirkungsdebatte“: Staking-Beginn nach Ablauf 1 Jahres).
Mir ist klar, dass ich mich wiederhohle^^
So sehe ich das auch, § 23 EStG besteuert den „Gewinn“ (Wertzuwachs), nicht aber den „Einstandswert“-REWARD (da ja schon § 22 EStG)
Ich hab’ viel Text geschrieben, aber ganz am Ende beim Beitrag von @BTC-Idee verstanden (hoffe ich), worauf ihr hinaus wollt.
Ich beschränke mich deshalb auf die Kernaussage, denn dadurch erübrigt sich vermutlich der andere von mir geschriebene Text. (Falls nicht, bitte noch einmal melden. Ich sichere den in einer Textdatei.)
Nein, den „Zuflusspreis“ (als der Stake noch Reward war) kannst Du nicht abziehen.
Das sind doch keine Kosten.
Aaaahhhh, Moooment: Du siehst die Steuern, die Du für den Reward zahlst, als Anschaffungspreis für die Coins an?
Nee, das ist falsch. Mit den zu zahlenden Steuern kaufst Du ja nicht den Coin.
Das ist keine Anschaffung nach §23.
Wie kommt ihr darauf? Oder habe ich das jetzt doch falsch verstanden? Das würde aber Eure Aussagen erklären…
Ich glaube wir reden ein bisschen aneinander vorbei.
Es gibt einmal den Zufluss des Rewards 1X (mit Verkehrswert 1€). Den Verkehrswert zum Zeitpunkt des Zuflusses versteuere ich.
Ich habe also nichts gekauft, sondern nur einen Reward erhalten.
Jetzt möchte ich diesen Reward (1X), der Buchgewinne erzielt hat, verkaufen.
Jetzt stellt sich die Frage:
Sind die Gewinne steuerfrei oder nicht?
A) Es hat nie ein Kauf stattgefunden, folglich gibt es keine Haltefrist. Gewinne steuerfrei.
B) Der Zeitpunkt der ‚Inbesitznahme‘ ist entscheidend (egal ob Kauf oder Reward-Zufluss). Gewinne ab diesem Zeitpunkt müssen versteuert werden. Ausnahme: Die 1-jährige Haltefrist wird eingehalten.
Es hat zwar kein Kauf stattgefunden, aber doch eine Dienstleistung?
Im BMF-Schreiben vom 17.06 steht unter anderem „Das Entgelterfordernis ist erfüllt, wenn die Einheiten einer virtuellen Währung beispielsweise im Tausch gegen Einheiten staatlicher Währung (z. B. Euro), eine
Ware oder eine Dienstleistung angeschafft werden“.
Es gibt für hier schon ein gewissen Interpretationsspielraum.