Widerspricht sich das nicht?
Wenn diese „Rückwirkung“ gilt, dann spielt es doch keine Rolle, wann ich mit dem Staking beginne, denn die vorherigen Haltezeit wird doch angerechnet.
Wenn ich 9 Jahre und 364 Tage einen Coins halte und erst am 365. Tag mit dem Staking beginne, müssten die 9 Jahre und 365 Tage (= 10 Jahre) angerechnet werden, was wiederum bedeutet, dass ich am 366. Tag (= 10 Jahre + 1 Tag) steuerfrei verkaufen kann, weil ich die Coins ja schon über 10 Jahre halte. (Sorry, langer Satz.)
Demnach wäre das eine fragwürdige Aktion, denn dadurch verliert man ja schon 1 Jahr von der 10 Jahre Frist.
Oder gehst Du nun doch davon aus, dass die 10 Jahre erst bei Staking-Beginn starten und die vorherige Besitzerdauer irrelevant ist und nicht angerechnet wird?