Staking Versteuerung

Widerspricht sich das nicht?

Wenn diese „Rückwirkung“ gilt, dann spielt es doch keine Rolle, wann ich mit dem Staking beginne, denn die vorherigen Haltezeit wird doch angerechnet.

Wenn ich 9 Jahre und 364 Tage einen Coins halte und erst am 365. Tag mit dem Staking beginne, müssten die 9 Jahre und 365 Tage (= 10 Jahre) angerechnet werden, was wiederum bedeutet, dass ich am 366. Tag (= 10 Jahre + 1 Tag) steuerfrei verkaufen kann, weil ich die Coins ja schon über 10 Jahre halte. (Sorry, langer Satz.)

Demnach wäre das eine fragwürdige Aktion, denn dadurch verliert man ja schon 1 Jahr von der 10 Jahre Frist.

Oder gehst Du nun doch davon aus, dass die 10 Jahre erst bei Staking-Beginn starten und die vorherige Besitzerdauer irrelevant ist und nicht angerechnet wird?