Staking, FIFO & Gewerbe

An sich hast Du Recht. Beim Staking wird nach §22 versteuert, also direkt beim Zufluss der Coins. Es gibt auch Kanzlein, die argumentieren, dass sich verschiedene Verfahren (LIFO z.B.) realisieren lassen. Dies müsstest Du in jedem Fall deutlich dokumentieren. Für Details:

Ganz allgemein sei Dir das Steuer-FAQ empfohlen:

Oder explizit zum Staking folgendes Thread:

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