Staking, FIFO & Gewerbe

Hallo ihr,

ich beschäftige mich gerade mit der Frage des steuerlichen Umgangs von Gewinnen aus Staking. Ich habe unterschiedliche Kryptowährungen, die ich in der Vergangenheit immer nach FIFO versteuert habe. Meine Polkadots möchte ich nun gewerblich staken und die Gewinne monatlich in Euro umsetzen (eine Art Euro-Cost-Averaging, um eventuelle Kursschwankungen abzufangen). Der Gewinn ist dabei ~1% der Ursprungsmenge.

Nach meiner Einschätzung sind die Gewinne aus Staking nicht einfach der Masse der Polkadots, die ich für das Staking gekauft habe, zuzurechnen. Es müssten Gewinne sein, die ich - ähnlich wie beim Mining - als sonstige Einkünfte verbuche und direkt Steuern darauf zahle. Bedeutet auch: ich kann sie egal wann verkaufen, denn die Regel, nach der die Coins nach einem Jahr steuerfrei sind, ist hinfällig, da die Steuer bereits geleistet wurde.

Mein Bedenken ist nun, dass das Finanzamt FIFO anlegt. Demnach würde ich nicht die zugewonnenen 1% als Einnahmen zum Tageskurs versteuern müssen, sondern die Differenz zwischen Kauf des ersten Coins und dem aktuellen Kurs.

Wenn es blöd läuft, steigt der Kurs erheblich weiter und ich zahle Unsummen von Steuern, die ich effektiv gar nicht umsetze. Natürlich könnte es auch „gut“ laufen, der Kurs fällt und ich kann Verluste gegenüber anderen Kryptoeinnahmen geltend machen.

Oder habe ich hier einen Denkfehler? Freue mich über eure Einschätzung.

An sich hast Du Recht. Beim Staking wird nach §22 versteuert, also direkt beim Zufluss der Coins. Es gibt auch Kanzlein, die argumentieren, dass sich verschiedene Verfahren (LIFO z.B.) realisieren lassen. Dies müsstest Du in jedem Fall deutlich dokumentieren. Für Details:

Ganz allgemein sei Dir das Steuer-FAQ empfohlen:

Oder explizit zum Staking folgendes Thread:

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Warum beim Zufluss der Coins? das ist KEIN Geld im eigentlichen Sinn und in der Regel wird ein Gegenwert erst beim Verkauf erzielt. Ich produziere hier etwas über das Staken, nämlich den Coin. Wie kann etwas, was produziert wird, zur Versteuerung herangezogen werden, obwohl ich nicht verkauft habe? Muss ein Bäcker seinen Brötchen nach dem Backen versteuern oder dann wenn er es verkauft. Noch ist ein Coin keine Währung, kann also auch nicht wie eine behandelt werden.

Ich persönlich werde hier kämpfen. spätestens in der Steurerklärung 2020 werde ich den Eingang angeben, aber nicht versteuern. Mein STB macht da mit. Wenn das FA eine andere Ansicht hat, dann werden wir klagen. Da muss langsam eine allgemein gültige Lösung her.

Ähnlich würde ich das auch beim Mining sehen. Ich produziere einen Coin über das Mining Verfahren. Steuerlich relevant kann dieser aber erst beim Verkauf werden.

So sagen’s die Steuerberater. Frag’ die Steuerberater. :smiley:

Sorry, schlechtes Beispiel. Der Bäcker erzeugt sein Brot nicht dadurch, dass sein Lager voll mit Mehl ist.

Dann solltest Du langsam anfangen. Der August ist nicht mehr weit weg. :slight_smile:

Rein aus Interesse: Wie willst Du das machen? Du hast das Formular, trägst Deine Zahlen ein, am Ende kommt die Steuerschuld X und Du überweist dann einfach weniger?

Dann solltest Du Dir einen neuen Steuerberater suchen. Wer seinem Klienten empfiehlt, Steuern nicht zu zahlen, ist kein guter Steuerberater.

Da stimme ich Dir zu.

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Ich hab bis Ende des Jahres Zeit mit der Erklärung. Ich finde das Beispiel Bäcker gut. Es geht ja darum, dass ich etwas produziere und somit kann erst ein Gewinn entstehen, wenn ich das Produkt verkaufe. Weder ein gestakter noch ein geminter Coin ist im eigentlichen Sinn Geld, weil ja offiziell keine Währung. Also in meinen Augen bleibt da viel Spielraum zur Interpretation. Am Ende werden das wohl die Gerichte entscheiden müssen.

Ich persönlich lebe seit 2019 in dieser Welt. Ich mine und ich stake und ich werde es wohl bis Ende diesen Jahres schaffen, ganz ohne Job auszukommen (wurde leider etwas aufgrund des Hardwaremangels nach hinten verschoben). Beim Mining gehe ich keine Kompromisse ein und habe deswegen eine kleine Firma mit 500 Euro Stammkapital gegründet. Dann sind die Bedingungen klar. Wenn ich Auszahlungen an die Gesellschafter mache, dann führe ich die Kapitalertragssteuer ab und ich privat muss dann nichts mehr angeben und kann Coins kaufen so viel ich will. In der Firma kann ich alle anfallenden Kosten und Ausgaben verrechnen.

Ah. Ein Gewerbetreibender.

  1. Du produzierst nichts.
  2. Der Bäcker produziert, indem er Zutaten mischt.
  3. Etwas muss nicht zwingend eine Währung sein, um einen Wert zu besitzen und als Einnahme zu zählen.

Wenn Du das schon seit 2019 machst, wie war’s denn bei Deiner letzten Steuererklärung?

Das kannst Du auch ohne Firma.

Auch das kannst Du ohne Firma, wenn Du die Kosten als Verluste anrechnest.

Zudem kommst Du als Firma nicht einmal in die Nähe von steuerfreien Coins, weil Du immer Steuern zahlst.

Mag für Dich funktionieren. Ich find’s „unklug“, um es nett auszudrücken.

Das sehe ich anders

Da Mining vom Prinzip her als gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht eingestuft wird, hatte ich keine Lust, den Kampf auch noch zu führen und dann im Nachgang alles versteuern zu müssen. Die Steuererklärung 2019 ist noch beim FA. Mal sehen was da zurück kommt.

Das mag sein. Dann wünsche ich Dir viel Erfolg bei Deiner Klage.

Bin raus.

Wow, vielen Dank für die ganzen Nachrichten!

Also ich kann mich den Ausführungen von @anon52841224 nur anschließen - es ist eigentlich selbstverständlich, dass der Wert der Coins bei Zufluss/Zugriffsmöglichkeit veranschlagt wird. Ob man mit etwas anderem durchkommt, steht sicherlich auf einem anderen Blatt geschrieben, aber es liegt extrem nahe, dass Staking analog zum Mining behandelt wird. In beiden Fällen produziert man nicht (daher hakt der Brötchenvergleich) - man erhält eine Belohnung als Gegenleistung für eine Arbeit (z.B. das Validieren).

Es gibt da einige Leerstellen, die in den nächsten Jahren sicher durch Regulation geschlossen werden, aber Fakt ist, dass es ziemlich egal ist, ob man da gerade mit Geld, mit Briefmarken oder mit Brötchen bezahlt wird: man erwirtschaftet hier ein Einkommen (entweder gewerblich oder privat als sonstige Einkünfte), das bei Erwirtschaftung einen bestimmten Wert hat. Hat der Coin einen Tageskurswert von 10 EUR (an dem Tag, an dem er mir zugänglich wird), zahle ich hierauf Steuern.

Es wäre klasse, wenn du deine Erfahrungen teilst, Sanema. Die Tatsache, dass du annimmst, dass nur Währungen zu versteuern sind („Noch ist ein Coin keine Währung, kann also auch nicht wie eine behandelt werden.“) sagt mir allerdings, dass du noch nicht tief genug in der Materie steckst. Häuser, Münzen, Yu-Gi-Oh! Karten sind auch keine Währungen und trotzdem zahlst du u.U. (ausgenommen priv. Veräußerungsgeschäft überjährig & Grenzbetrag) Steuern beim Erzielen von Gewinnen.

Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht was das Problem ist. Wenn ich einen Gewinn erziele, kann ich ihn auch versteuern. Die Tatsache, dass manche das lieber nicht machen, ändert nichts daran :slight_smile: Was aber, wie gesagt, relevant sein könnte, ist der Zeitpunkt des Zugriffs: Auf meine gestaketen ETH habe ich keinerlei Zugriff - hier werde ich die Steuer zu dem Kurs zahlen, zu dem ich das Geld erstmals aus meinem Validator abziehen kann.

@HODLer
So wie du es beschreibst, wäre es ja (und das erscheint mir wenn ich recht drüber nachdenke auch nur so sinnvoll) notwendig zwischen verschiedenen Coins einer Sorte zu unterscheiden:

Wenn ich X Polkadots für das Staking gekauft habe, war das ein priv. Veräußerungsgeschäft und es ist ein priv. Veräußerungsgeschäft wenn ich sie wieder verkaufe. Die durch Staking gewonnenen Coins sind hingegen (bei regelmäßigem Betrieb) eine gewerbliche Einnahme - diese Coins versteuere ich also direkt.

Der Fall, dass man aus einem Gut, das keine Währung ist, Gewinne erzielt, die exakt die gleichen Qualitäten haben, ist, glaube ich, ziemlich einmalig. Denke gerade intuitiv an einen Hermann-Teig :smiley: . Normalerweise würde das Gut immer separate Qualitäten haben, wodurch man gut unterscheiden kann, was hier gerade verkauft wird. Da das in diesem Fall nicht geht, müsste man sicherlich immer argumentieren, was man gerade verkauft und weswegen.

Ich werde demnach argumentieren, dass ich eine Einlage über X Polkadots mache, mit der Absicht, diese nicht zu verkaufen, wohl aber die regelmäßíg reinkommenden Rewards. In meiner Buchhaltung werde ich diese dann auch separat handhaben. Ich berichte gerne später was dabei rauskommt (dann in 2022).

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100% agree. :slight_smile:

Der nächsten Bärenmarkt kommt bestimmt und das ist dann Deine Chance. :smiley:

Habe nochmal über die ETH lockouts nachgedacht und denke, dass sich Polkadot da nicht groß unterscheidet (kann es aktuell nicht für Cardano sagen, kenne den Mechanismus dort nicht): solange sich die Coins im Staking Contract befinden sind sie mir nicht (direkt!) zugänglich. Ich müsste theoretisch sobald ich einen Reward erhalte unbonden und dann 28 Tage warten. Das ist aber ein hoher Aufwand mit dem Kosten verbunden sind. Plausibler ist mE, dass keinerlei Steuern anfallen bis ich unbonde, dann aber auf den vollen Betrag.

Zufluss = Du hast vollen Zugriff auf Deine Coins.

Kannst Du die Coins nicht nach Deinem Willen transferieren, ist es kein Zufluss, meiner Meinung nach.

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@Vronzomat danke für deine ausführliche Beschreibung :slight_smile:

Wie wären denn deiner Meinung nach dann Rewards zu behandeln, die direkt wieder restaked werden?
Trotzdem als gewerbliche Einnahme versteuern, obwohl ich gar keinen Zugriff darauf habe?

Und was passiert, wenn ich später mal alle Coins aus dem Staking rausnehme? Zahle ich dann nur auf die „Original-Coins“ Steuern (Gewinn aus priv. Veräußerungsgeschäft) und der Anteil an Rewards ist frei?

Direkt beim Zufluss zu versteuern. Du hast ja kurzfristig Zugriff. Also vor dem erneuten Staken versteuern.

Wenn Du die Coins und restaketen Rewards aus dem Staking nimmst passiert nichts. Die Original-Coins hast Du ja nur erworben. Auf die Rewards hast Du beim Zufluss Steuern gezahlt. Unter Umständen sind Deine Coins mehr Wert geworden. Noch sind sie aber Buchgewinne. Realisierst Du jetzt Verkäufe, dann musst Du natürlich auf die Gewinne Steuern zahlen.

Wie es mit der Haltefrist-Verlängerung für gestakte Coins ist, ist imho noch nicht so ganz eindeutig geklärt. (Oder ist es das? @anon52841224)

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Wenn Du die Coins für den STAKE noch nicht 1 Jahr hattest, erhöht sich die Spekulationsfrist auf 10 Jahre.

Wenn die Coins für den STAKE bereits steuerfrei waren, bleiben sie auch steuerfrei. (Laut Winheller.)

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Ist aber nicht notwendigerweise so. Wenn du compounded staking verwendest hast du erst Zugriffe wenn du aktiv unstakest. Demnach wären erst dann Steuern zu zahlen. Das kann finanziell von Vorteil oder auch von Nachteil sein. In jedem Fall macht es die Verrechnung weniger riskant.

Dann lass mich das mit dem Zugriff streichen. Es gibt auch beim compounded staking einen Moment, wo plötzlich mehr Coins als vorher gestaked werden. Dies ist Folge eines Zuflusses an Coins. Insofern sollten diese direkt versteuert werden.