Wow, vielen Dank für die ganzen Nachrichten!
Also ich kann mich den Ausführungen von @anon52841224 nur anschließen - es ist eigentlich selbstverständlich, dass der Wert der Coins bei Zufluss/Zugriffsmöglichkeit veranschlagt wird. Ob man mit etwas anderem durchkommt, steht sicherlich auf einem anderen Blatt geschrieben, aber es liegt extrem nahe, dass Staking analog zum Mining behandelt wird. In beiden Fällen produziert man nicht (daher hakt der Brötchenvergleich) - man erhält eine Belohnung als Gegenleistung für eine Arbeit (z.B. das Validieren).
Es gibt da einige Leerstellen, die in den nächsten Jahren sicher durch Regulation geschlossen werden, aber Fakt ist, dass es ziemlich egal ist, ob man da gerade mit Geld, mit Briefmarken oder mit Brötchen bezahlt wird: man erwirtschaftet hier ein Einkommen (entweder gewerblich oder privat als sonstige Einkünfte), das bei Erwirtschaftung einen bestimmten Wert hat. Hat der Coin einen Tageskurswert von 10 EUR (an dem Tag, an dem er mir zugänglich wird), zahle ich hierauf Steuern.
Es wäre klasse, wenn du deine Erfahrungen teilst, Sanema. Die Tatsache, dass du annimmst, dass nur Währungen zu versteuern sind („Noch ist ein Coin keine Währung, kann also auch nicht wie eine behandelt werden.“) sagt mir allerdings, dass du noch nicht tief genug in der Materie steckst. Häuser, Münzen, Yu-Gi-Oh! Karten sind auch keine Währungen und trotzdem zahlst du u.U. (ausgenommen priv. Veräußerungsgeschäft überjährig & Grenzbetrag) Steuern beim Erzielen von Gewinnen.
Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht was das Problem ist. Wenn ich einen Gewinn erziele, kann ich ihn auch versteuern. Die Tatsache, dass manche das lieber nicht machen, ändert nichts daran
Was aber, wie gesagt, relevant sein könnte, ist der Zeitpunkt des Zugriffs: Auf meine gestaketen ETH habe ich keinerlei Zugriff - hier werde ich die Steuer zu dem Kurs zahlen, zu dem ich das Geld erstmals aus meinem Validator abziehen kann.
@HODLer
So wie du es beschreibst, wäre es ja (und das erscheint mir wenn ich recht drüber nachdenke auch nur so sinnvoll) notwendig zwischen verschiedenen Coins einer Sorte zu unterscheiden:
Wenn ich X Polkadots für das Staking gekauft habe, war das ein priv. Veräußerungsgeschäft und es ist ein priv. Veräußerungsgeschäft wenn ich sie wieder verkaufe. Die durch Staking gewonnenen Coins sind hingegen (bei regelmäßigem Betrieb) eine gewerbliche Einnahme - diese Coins versteuere ich also direkt.
Der Fall, dass man aus einem Gut, das keine Währung ist, Gewinne erzielt, die exakt die gleichen Qualitäten haben, ist, glaube ich, ziemlich einmalig. Denke gerade intuitiv an einen Hermann-Teig
. Normalerweise würde das Gut immer separate Qualitäten haben, wodurch man gut unterscheiden kann, was hier gerade verkauft wird. Da das in diesem Fall nicht geht, müsste man sicherlich immer argumentieren, was man gerade verkauft und weswegen.
Ich werde demnach argumentieren, dass ich eine Einlage über X Polkadots mache, mit der Absicht, diese nicht zu verkaufen, wohl aber die regelmäßíg reinkommenden Rewards. In meiner Buchhaltung werde ich diese dann auch separat handhaben. Ich berichte gerne später was dabei rauskommt (dann in 2022).