ich habe vor ein paar Jahren meine Sats verliehen, um Zinsen zu bekommen, wodurch sich die Haltefrist von einem Jahr, auf 10 Jahre erhöht hat. Inzwischen gilt für Kryptowährungen, die aus Staking und Lending generiert werden, eine Haltefrist von einem Jahr. Gilt das auch rückwirkend für meine Sats?
Falls nein, gilt bei Bitcoin FiFo (First in First out), bedeutet, es wird davon ausgegangen, dass die zuerst angeschafften Coins zuerst veräußert wurden. Gilt das auch übergreifend auf alle Adressen? Also wenn ich vor einem Jahr Bitcoin gekauft und auf einer anderen Adresse gehodlt habe und jetzt mit Gewinn verkaufe, sind diese doch Steuerfrei, oder?
Dieser Text und Antworten darauf sind natürlich nicht als Steuerberatung zu sehen!
Wann und wo gab es denn eine offizielle Bekanntmachung, dass Staking/Lending die Haltefrist nicht verlängert? Könnt ihr mir dafür brauchbare Quellen nennen, auf die man sich im Streitfall beziehen kann?