Petition - Bitcoin Verbot

Ausgehen von der Nachricht eines drohenden Mining Verbots auf EU Ebene und der damit verbundenen Diskussion…

habe ich angeboten, eine Pedition zu schreiben. Ich habe sie gleich in einem Google Dokument angelegt. Diskutiert sie und macht Änderungsvorschläge. Die Änderungsnachverfolgung ist aktiv (hoffe ich).

Nachdem wir den Vorschlag verbessert haben, hoffe ich auf Mitstreiter mit aktiven Englishskills, die die Übersetzung übernehmen. Einstellen kann ich die Petition (auf change.org) oder wer sonst möchte nach Absprache, damit wir nicht unnötig Energie verbrennen.

Da bis zum 28. Februar nicht viel Zeit ist, hoffe ich auf eine schnelle, konstruktive Zusammenarbeit und viele Verteiler nach Fertigstellung :slight_smile:

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Nur kurz mein Senf dazu:
Idee ist grundsätzlich gut.
Das nennt sich aber Petition auf deutsch.

Keine Ahnung, ob change(.)org die richtige Plattform dafür ist? Es gibt doch auch noch andere? Es gibt beim deutschen Bundestag eine Petitionsplattform, aber wahrscheinlich nicht zuständig und viel zu langsam? Das Europäische Parlament hat auch eine eigene Petitionsplattform.
Kennt sich jemand mit Petitionen und den geeigneten Plattformen aus?

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Der Genitiv ist dem Dativ sein Tod!
„seit des Internets“…

Edit:
Nöööppp, war doof, Merk ich selber :sweat_smile:

hier wird seit für den Dativ aufgeführt

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Danke. Meine Legasthenie lässt grüßen :wink:

Also korrekt ist es auch nicht deutsch… „Petition“ ist eine Ableitung aus dem lateinischen „pepitio“… was soviel heißt wie „Eingabe, Ersuchen, Bittstellung“…
Klugscheißermodus aus

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Danke für die Lobhudelei sowie Deine nachfolgenden Anregungen. Du hast bei den Feedbackregeln gut aufgepasst :wink:

:+1:

Ausgehend von

habe ich den Arbeitsstand der MiCA Richtlinien gefunden:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52020PC0593&from=EN

Nun sind belastbare Gegenargumente gefragt zu:

Artikel 3a
Ökologische Nachhaltigkeit von
Kryptowerten

  1. Kryptowerte, die in der Union
    ausgegeben, angeboten oder zum Handel
    zugelassen werden, müssen die Kriterien
    für die ökologische Nachhaltigkeit gemäß
    diesem Artikel erfüllen.
  2. Beruht ein Kryptowert auf einem
    ökologisch nicht nachhaltigen
    Konsensmechanismus, so darf dieser
    Konsensmechanismus nur in geringem
    Umfang betrieben werden.
  3. Ein Konsensmechanismus gilt als
    ökologisch nicht nachhaltig, wenn er bei
    Betrieb in hinreichend großem Maßstab
    unter Berücksichtigung des
    Energieverbrauchs, der Nutzung realer
    Ressourcen, der Kohlenstoffemissionen,
    des e
    -Abfalls und der Besonderheiten der
    Anreizgestaltung erhebliche
    Umweltauswirkungen haben könnte.
  4. Ein ökologisch nicht nachhaltiger
    Konsensmechanismus gilt als in kleinem
    Maßstab betrieben, wenn aufgrund des
    begrenzten Umfangs seines Betriebs
    sicher davon ausgegangen werden kann,
    dass seine Umweltauswirkungen keines
    der in der Verordnung (EU) 2020/852
    [Taxonomieverordnung] genannten
    Umweltziele erheblich beeinträchtigen
    und die Erreichung der EU-Ziele des
    Übereinkommens von Paris nicht
    gefährden.
  5. Ein Kryptowert gilt auch dann als auf
    einen bestimmten Konsensmechanismus
    beruhend, wenn er sich auf eine digitale
    Infrastruktur stützt, die sich auf diesen
    Konsensmechanismus stützt. In diesem
    Fall werden die Umweltauswirkungen des
    Betriebs des Konsensmechanismus durch
    die digitale Infrastruktur bei der
    Bewertung des Kriteriums in Absatz 2
    vollständig auf das Krypto
    -Vermögen
    angerechnet.
  6. Der Kommission wird die Befugnis
    übertragen, delegierte Rechtsakte gemäß
    Artikel 121 zu erlassen, um ökologisch
    nicht nachhaltige Konsensmechanismen
    zu identifizieren sowie Kriterien
    festzulegen, um festzustellen, ob sie in
    geringem Umfang betrieben werden.
    Werden ökologisch nicht nachhaltige
    Konsensmechanismen derzeit in großem
    Maßstab eingesetzt, kann die Kommission
    eine angemessene Übergangsfrist
    festlegen, um einen möglichen Übergang
    zu nachhaltigeren Alternativen zu
    ermöglichen.

Bitte arbeitet mir diese zu. Ich muss auch noch richtig arbeiten :wink:

Da war ich mir beim Schreiben auch nicht sicher. Ich habe noch nie eine Petition verfasst. Mein Bauch sagt mir, wir brauchen einen Abschnitt, der die Unterzeichner abholt und einen Appell an die Politik. Hier bin ich jedoch für Diskussion offen.

Deine Hilfe und die anderer nehme ich gern an. Die Arbeit (Recherche der Quellen, Zusammentragen der besten Argumente,…) kann ich nicht alleine leisten.

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Auf Basis Deines Inputs @ThePriWi , ich habe die Petition generalüberholt:

Verstehe/versteht das als Hilfsmittel zur Schärfung unserer Argumentationslinie. Her mit Änderungsvorschlägen, Quellen und alles was hilft, um eine erfolgreiche, wertschätzende Petition auf die Beine zu stellen.

Der Ball liegt bei Euch.

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@Achse Bin ich blöd oder kann es sein, dass bei folgendem Satz/Wort ein ‚ung‘ verschlungen wurde? :thinking:

Dies belegt die University of Cambridge mit Daten aus Untersuchen [4].

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my fault

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Alles gut, ich dachte mir nur, falls das nach ganz oben geht, dass da keine Verwirrung entsteht, so wie bei mir :see_no_evil:

Sowieso. Ich mache mir da keine Vorwürfe :slight_smile:

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Mh, wer hat unsere Arbeit an der Petition veröffentlicht?

Sind wir schon soweit?

Ich denke, wir könnten anhand dieser Aussagen vom BTC Policy Insitute unsere Aussagen nochmal deutlich aufpolieren:

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Ja, ich bin Jurist und arbeite auch genau im ESG-Bereich (Taxonomie-Verordnung).

  1. Das Problem beginnt schon in Art. 3a Nr. 3 MiCAR-E…
    „Ein Konsensmechaninmus gilt als ökologisch nicht nachhaltig, wenn er bei
    Betrieb in hinreichend großem Maßstab unter Berücksichtigung des
    Energieverbrauchs, der Nutzung realer Ressourcen, der Kohlenstoffemissionen, des e-Abfalls und der Besonderheiten der Anreizgestaltung erhebliche Umweltauswirkungen haben könnte.“
    +++
    Es ist also klar geregelt, wann ökologische Nachhaltigkeit nicht vorliegt. Am Energieverbrauch kann man nicht drumherum argumentieren. Egal woher der Strom kommt. Sinn und Zweck der Regelung ist aber natürlich, dass man Nutzen und Energieverbrauch in Relation setzt.
    +++
    Daher wird das ganze am Ende auch in Relation zu den Umweltauswirkungen gesetzt. Das ist gut, weil man hier argumentativ ansetzen kann. Es bedarf also „erheblichen Umweltauswirkungen“. Hier müssen wir zusammen arbeiten, das hat nichts mit Jura zu tun, sondern ist mit realen Fakten zu belegen.
    +++
    In Art. 17 Abs. 2 Taxonomie-VO heißt es:
    „Bei der Bewertung einer Wirtschaftstätigkeit anhand der Kriterien des Abs. 1 ist sowohl den Umweltauswirkungen der Tätigkeit selbst als auch den Umweltauswirkungen der durch diese Tätigkeit bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen während ihres gesamten Lebenszyklus zu berücksichtigen, insbesondere durch Beachtung der Herstellung, der Verwendung und des Endes der Lebensdauer dieser Produkte und Dienstleistungen.“
    +++
    In Art. 17 Abs. 1 lit. a Taxonomie-VO heißt es dazu, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele u.a. dann vorliegt, wenn die Tätigkeit zu erheblichen Treibhausgasemissionen führt. Hier kann wieder nicht-juristisch argumentiert werden.

  2. In Art. 3 Nr. 4 MiCAR-E steht, dass ein ökologisch nicht nachhaltiger
    Konsensmechanismus in kleinem Maßstab betrieben werden kann, wenn keines der in der Taxonomie-VO genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird. Was heißt hier kleiner Maßstab/Umfang? Das ist eine juristische Fragestellung, weil es vom Gesetz nicht weiter definiert wird. Man muss also abwägen. Mann könnte bspw. anführen, dass aufgrund der hohen Strompreise innerhalb der EU ein großer Maßstab überhaupt nicht stattfinden kann. Ein großer Maßstab wäre evtl., wenn jeder Bürger eine eigene Mining-Farm betreiben könnte. Das ist technisch (mangels Geräten) nicht möglich und ökonomisch (wegen Strom- & Anschaffungskosten) nicht sinnvoll. Mit etwas mehr Details könnte man damit umgekehrt argumentieren, dass PoW-Mining überhaupt keinen Einfluss auf die Klimaziele der EU hat, weil es hier viel zu wenig Miner gibt. Wenn diese Miner dann noch überwiegend Ökostrom oder Strom aus Überproduktion verwenden würden könnte in keinem Fall von erheblichen Umweltauswirkungen ausgegangen werden.

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Kleiner Nachtrag…
Das hier klingt vielleicht nach einem fadenscheinigen Argument aber genau dieses Art von Argumentation hat vor ein paar Jahren das NPD-Verbot verhindert. Es wurde argumentiert, das im Kern zwar ausreichend Gründe für ein Partei-Verbot vorliegen, die Partei aber so wenig Relevanz hat, dass ein Verbot völlig überflüssig sei.

Genauso würde ich bei unserer Sache auch ran gehen. Klar könnte Bitcoin die Klimaziele gefährden… allerdings nur wenn 100 Mio Europäer mit Kohlestrom minen, der nur dafür produziert wiird. Das ist aber nicht der Fall. Ganz im Gegenteil. Entweder ist die ganze Regelung damit obsolet, oder aber es besteht keine erhebliche Umweltauswirkungen und damit kein Grund den Konsensmechanismus einzuschränken.

Was mir aber noch etwas Sorge bereitet ist das letzte Wort „könnte“ in Art. 3a Nr. 3 MiCAR-E. Damit könnte die Gegenseite kommen und sagen, dass es ausreicht wenn PoW in der Theorie bereits erhebliche Auswirkungen herbeiführen könnte. Man also in vorauseilender Vorsicht auf diese Regelung angewiesen ist :thinking:

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Es gibt z.B. die (leider kostenpflichtige) ISO 22739:2020 - Blockchain and DLT.

In der kostenlosen Preview befindet sich allerdings ein vollständiges Glossar:

https://www.iso.org/obp/ui/#iso:std:iso:22739:ed-1:v1:en

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  1. Kryptowert eine digitale Darstellung von Werten oder Rechten, die unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden können, Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 MiCAR-E
    +++
    Das deutsche KWG definiert Kryptowerte im Sinne dieses Gesetzes als digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen aufgrund einer Vereinbarung oder tatsächlichen Übung als Tausch- oder Zahlungsmittel akzeptiert wird oder Anlagezwecken dient und der auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann, § 1 Abs. 11 S. 3 KWG.

  2. Konsensmechanismus ist eine Reihe von Regeln und Verfahren, durch
    die eine Einigung zwischen den Knoten des DLT-Netzwerks erzielt wird, die zur Validierung einer Transaktion führt, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1a MiCAR-E (noch nicht übernommen)

Ja evtl… unten rechts steht, dass die bisherigen Untersuchungen oftmals nur FUD waren und das man diese nicht als Grundlage für die ökologische Einschätzung von Bitcoin heranziehen sollte. Alles andere wäre purer Aktionismus, der der Sache nicht dienlich wäre.

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@anon78358811 , @ThePriWi & @skyrmion Danke für Euren Input. Einfach Klasse. Weiter so…
@all Jeder kann mitmachen. Wie Ihr seht, gibt es viel zu tun.

Sobald wir die Argumente/Quellen zusammengetragen haben, können wir sie priorisieren und die besten aussuchen. Darauf aufbauend würde ich die Petition zusammenschreiben. (Form follows function. Die beiden Vorversionen der Petition betrachte ich als Fingerübungen bzw. Warmlaufmodus.)

M.E. ja. Wiederstand braucht Zeit. Je früher wir uns darin üben, desto besser. Natürlich gehe ich von einem Erfolg unserer Petition aus. Falls nicht, werden wir viel gelernt, Kontakte zur Politik geknüpft und uns besser positioniert haben. Oder bin ich zu blauäugig? (Falls ja, bremst mich gern. Falls nicht, macht mit.)

Zu diesem Punkt würde ich versuchen, Kontakt zu Christian Lindner aufzunehmen. Erstens, weil er BTC befürwortet und aus unserer BTC Lobbyarbeit Zuversicht schöpfen wird. Zweitens weil wir (?, ich auf jeden Fall) nicht wissen, worauf im politischen Spiel zu achten ist. (Wer Gründe dagegen kennt oder einen besseren Vorschlag hat, möge sich zu Wort melden.)

@all: Wer hilft dabei, die Argumente und Quellen zusammenzutragen? @anon78358811 und @ThePriWi haben dafür schon eine super Vorarbeit geleistet:

Ich habe die Punkte im Google Docs hinterlegt, damit wir die Punkte dort einfacher und übersichtlicher zusammentragen können:

Engagement folgt Veränderung. Macht alle mit. Ihr tut es für Euch und (wo zutreffend für) die Zukunft Eurer Kinder. (Ich hoffe, ich klinge nicht wie ein Prediger :joy: )

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Die ersten Argumente und Quellen sind drin… Jetzt ruft die Arbeit. Ich freue mich auf Eure Zuarbeit. :kissing_heart:

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