Was man auf dem Bild nicht sieht: Hinter US Government ist eine Schlange aus anderen Regierungen
Das ist doch alles nur ein Schauspiel. Die Russen, Chinesen und Amerikaner haben bereits ihre Coins gesichert. Das System geht dem Ende zu. Pandemie, Kriege etc. verzögern nur das Unvermeidliche nämlich den Zusammenbruch des Schuldgeldsystems. Bitcoin bietet einen Exit ohne das Gesicht zu verlieren. Deshaln nochmal der Appel an alle, die das hier lesen. Denkt größer und verkauft eure Bitcoins nicht. Ihr könnt nicht mit Entitäten um Bitcoins konkurrieren. Nur die Harten werden die nächsten 10 Jahre ihr Coins behalten.
Na denn lass dir mal z. B. 200.000 Eur in bar auszahlen. Viel Spass.
Wenn du es vorher anmeldest sollte das überhaupt kein Problem sein. Ist ja dein Geld. Wenn sie dich fragen, dann sagst du einfach die Wahrheit. Du brauchst es für Koks und Nutten. Das Schöne ist du bekommst einen Auszahlbeleg und diesen kannst du theoretisch benutzen um die 200.000 Euro legal wieder einzahlen zu können ohne weitere Nachweise. Du sagst einfach, das mit dem Koks und den Nutten hast du dir anders überlegt. In Wahrheit hast du ein paar Bitcoin Non KYC verkauft.
hehe ja auch eine Idee. Ich denke aber die größte Gefahr beim Non KYC ist es, dass man evtl. Bitcoin aus illegalen Geschäften bekommt. Es könnte doch sein, dass die Adresse von deinem Bitcoin-Verkäufer überwacht wird. Wenn du die Bitcoin denn später auf legalen Wege umtauscht, haben sie dich. Denn werden sie konfisziert. Ich weiß nicht, ob es wirklich Sinn macht Non-KYC Bitcoin zu kaufen niemand weiß, was für Bitcoin man da bekommt.
Du kannst dem Verkäufer sagen, dass er sie von einer Börse schicken soll. Du machst dann den Satoshi Test für ihn lol. Natürlich muss der Verkäufer mir vertrauen, denn wenn ich damit K u N bezahle, hat er ein Problem…
Ich habe tatsächlich schon einmal selber BTC verkauft von meiner Börse aber an seriöse Hodler.
Ich weiß ja nicht wie und wo Leute Bitcoin aus kriminellen Quellen waschen aber P2P Märkte könnten eine Möglichkeit sein. Da fragt niemand nach Herkunft der Bitcoin. Daher denke ich ist die Wahrscheinlichkeit erhöht dort Bitcoin aus kriminellen Quellen zu erhalten. Bitcoin aus einem Mixer wären auch nicht viel besser.
Aber viele sind auf einem so harten anarcho … ok ich will mal nicht provozieren Sagen wir so, manche sind so wütend auf den Staat, dass sie nicht sensibilisiert sind für Gefahren, die aus Anonymität und Non-KYC Methoden sich ergeben können. Es gibt keine wirklich einfache Formel. Man muss verschiedene Risiken abwägen.
Man darf das Risiko aber auch nicht übertreiben und in gute und schlechte Coins unterscheiden, das ist nämlich genau das Ziel der ganzen Regularien. Die neuen Bitcoiner werden gleich von Anfang an zu Compliance Cucks erzogen.
Ich habe früher meine Coins mit Samourai Wallet gemixt und bis heute nie Probleme bei Exchanges gehabt.
Kurze Klärung: eine Immobilie ist EIGENTUM. Bitcoin auf der Hardware Wallet sind BESITZ.
Erklärung:
Was ist Eigentum?
- Eigentum ist ein rechtliches Konstrukt welches die Existenz einer Staatlichkeit voraussetzt
- Eigentum existiert nur, weil der Staat dieses mit seiner Staatsgewalt festgelegt hat und den Bestand garantiert.
- Es räumt den einen Nutzungsrechte ein, die anderen schließt es von diesen aus.
- Eigentum bedeutet, dass es gegenüber dem Staat und seinen Behörden offengelegt ist und damit auch gemeinschaftlich anerkannt wird (Grundbuch, …)
- Eigentumsregeln können geändert werden (siehe Sklaverei)
- Der Eigentümer kann enteignet werden „zum Wohle der Allgemeinheit“
- Dem Eigentümer können per Gesetz verschiedene Pflichten auferlegt werden („Eigentum verpflichtet“)
- Eigentum wird nur gegen Auflagen garantiert, zum Beispiel die Zahlung der Grundsteuer
- Wird das Eigentum gestohlen und befindet sich damit außerhalb der Reichweite des Eigentümers, so:
- bleibt der Bestohlene trotzdem der rechtlich der Eigentümer
- Wird das Eigentum von Polizei/Behörden gefunden und ist eindeutig zuzuordnen, so erhält der Eigentümer sein Eigentum zurück
Was ist Besitz?
- Besitz ist nicht auf die Existenz eines Staatswesens angewiesen
- Besitz ist das, was ein Mensch selbst „mit seinen bloßen Händen“ oder „im Kopf (Versteck)“ in seiner Gewalt halten kann
- Besitzregeln können nicht geändert werden
- Besitz kann man verstecken oder bestreiten, er ist damit nur schwer zu besteuern
- man kann jederzeit darüber verfügen
- man braucht keine Drittpartei um darauf zugreifen zu können
- niemand Drittes kann den Zugriff oder einen Transfer verhindern
- Wird Besitz gestohlen, ist es meist schwer, ihn zurückzubekommen
- Besitz kann gleichzeitig auch Eigenschaften von Eigentum haben:
Beispiel: Kauf eines Kraftfahrzeugs (Besitz)Bei Diebstahl: Offenlegung des Eigentums gegenüber Polizei/Behörden durch Brief, Kaufvertrag und Kontoauszug
habe gehört, juraprofessoren ärgern sich jahrelang darüber, daß ihre studenten diesen unterschied auch nach mehreren semestern immer noch nicht verstehen
Wie sinnlos ist bitte dieser Satoshi-Test?
Wenn ich 1.000 € von der Wallet überweisen kann, warum soll ich dann vorher 1 € überweisen, um zu beweisen, dass ich der Eigentümer bin?
Als Eigentümer beweise ich doch mit jeder Transaktion, dass ich zugriff auf die Wallet habe.
Richtig richtig genau das ist doch der Punkt
Vllt kann das Forum wenn es Kontakte zu Bison hat das ja mal erfragen ……und ob schon Alternativen in Planung sind
Denn dieser sat Test macht vorne und hinten einfach gar kein Sinn
Realer Irrsinn
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Ich weiß, dass bereits ein Thread existiert zum Thema Satoshi Test bei Bison.
Ich habe mir die Travel Rule komplett durchgelesen und ab Ende des Jahres wird es so richtig ekelhaft. Unter dem Deckmantel der Geldwäsche Verhinderung werden massiv User Daten eingesammelt. Alles über 1000 Euro wird gnadenlos gemeldet und zentral vom Regulator gespeichert. Das EU Vermögensregister füllt sich vollautomatisch.
Das Dokument ist 28 Seiten lang und regelt hauptsächlich, dass Exchanges alle Transaktionsdaten sauber speichern und reporten.
Bison ist da nur ein Getriebener. Ich habe bis jetzt echt nicht verstanden und gedacht, dass manche wegen KYC Bedenken übertreiben aber diese Datenaggregation ist sehr bedenklich, da nun offiziell gesetzlich vorgeschrieben.
Auf Seite 26 steht ein kleiner Absatz, da geht es um den Satoshi Test, letztendlich geht es aber um die Korrektheit und Vollständigkeit der Daten. Wer es jetzt noch nicht verstanden hat, dem ist nicht mehr zu helfen.
Ich habe deinem Beitrag jetzt nichts Neues entnehmen können. Das Datensammeln wurde doch bereits angesprochen.
Deshalb habe ich ihn in diesen Thread verschoben.
Bison ist, so wie wir hier seit Wochen diskutieren, kein Getriebener.
Auf Seite 25 werden mehrere Möglichkeiten vorgeschlagen, u.a. die schon oft erwähnte Signatur-Methode. Hier steht wie ich schon vermutet habe ausdrücklich nicht, dass man einen Satoshi-Test durchführen muss. Es wird sogar die Möglichkeit für „andere geeignete technische Mittel“ aufgelistet, um keine zwingende Maßnahme vorzuschreiben.
Mit „Getriebener“ meint er sicher, dass BISON einfach einer derer ist, die sich jetzt der Regulierung fügen und diese irgendwie umsetzen müssen.
Das es BISON halt maximal schlecht umsetzt im Vergleich zu den Mitstreitern, ist ja dann die andere Sache
Mit Getriebener meine ich, dass sie 1:1 das umsetzen, was die EU vorschlägt. Da sie ihren Kunden technisch keine Signatur zutrauen, bleibt der Satoshi Test. Neu ist meiner Meinung nach, dass ALLE Transaktionen über 1000 Euro zentral gesammelt werden. Das wird nirgends diskutiert, nur dass es schwieriger für den Endnutzer wird aber nicht, dass still und heimlich ein Krypto Vermögensregister aufgebaut wird.
Was mir bis jetzt noch unklar ist, für welchen Zeitraum gilt die 1000 Euro Grenze?
Einmal am Tag, Monat, Jahr?
Es geht um „Geldtransfers von mehr als 1000 EUR, unabhängig davon, ob diese Transfers in einem einzigen Transfer oder in mehreren Transfers, die verbunden zu sein scheinen, erfolgen“.
Details dazu, wie ein Zusammenhang von Transaktionen genau festgestellt werden soll, habe ich nicht gefunden. Ich denke mehrere Transaktionen ähnlich großer Häppchen innerhalb weniger Tage dürften als miteinander verbunden erscheinen.
In der von @whoami verlinkten Leitlinie zur Verordnung (EU) 2023/1113 zur steht…
4.2.2. Verbundene Transfers in Bezug auf den Schwellenwert von 1 000 EUR gemäß Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe c, Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1113
4.8.4. Transfers über 1000 EUR und Nachweis des Eigentums oder der Kontrolle über eine selbst gehostete Adresse
- CASP sollten feststellen, ob sich ein Transfer mit einer selbst gehosteten Adresse auf 1000 EUR oder mehr beläuft: […]
Die referenzierten Absätze der Verordnung (EU) 2023/1113 sagen folgendes:
(5) Ein Mitgliedstaat kann entscheiden, diese Verordnung nicht auf Inlandsgeldtransfers auf ein Zahlungskonto eines Zahlungsempfängers anzuwenden, auf das ausschließlich Zahlungen für die Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen vorgenommen werden können, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: […]
c) der überwiesene Betrag beträgt höchstens 1000 EUR.
(2) Ungeachtet des Absatzes 1 stellt der Zahlungsdienstleister des Zahlers dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers oder dem zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister auf dessen Antrag auf Übermittlung von Angaben innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt des Antrags Folgendes zur Verfügung:
a) bei Geldtransfers von mehr als 1000 EUR, unabhängig davon, ob solche Transfers in einem einzigen Transfer oder in mehreren Transfers, die verbunden zu sein scheinen, erfolgen, Angaben zum Zahler oder zum Zahlungsempfänger gemäß Artikel 4;
b) bei Geldtransfers von bis zu 1000 EUR, bei denen es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Verbindung zu anderen Geldtransfers besteht, die zusammen mit dem fraglichen Geldtransfer 1000 EUR übersteigen, zumindest:
i) die Namen des Zahlers und des Zahlungsempfängers und
ii) die Nummern der Zahlungskonten des Zahlers und des Zahlungsempfängers oder, wenn Artikel 4 Absatz 3 zur Anwendung kommt, die individuelle Transaktionskennziffer.
(3) Im Falle von Geldtransfers von mehr als 1000 EUR, unabhängig davon, ob diese Transfers in einem einzigen Transfer oder in mehreren Transfers, die verbunden zu sein scheinen, erfolgen, überprüft der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vor Ausführung der Gutschrift auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers oder Bereitstellung des Geldbetrags an den Zahlungsempfänger die Richtigkeit der in Absatz 2 dieses Artikels genannten Angaben zum Zahlungsempfänger anhand von Dokumenten, Daten oder Informationen aus einer verlässlichen und unabhängigen Quelle, unbeschadet der in den Artikeln 83 und 84 der Richtlinie (EU) 2015/2366 festgelegten Anforderungen.
Wie man nebenbei schon aus diesen Absätzen herausliest, geht es bei der Verodnung bzw. der Leitlinie nur nebenbei um den Nachweis des Eigentums oder der Kontrolle über eine selbst gehostete Adresse (Signatur, Satoshi-Test etc.).
Wie @renna (siehe Artikel oben) und @whoami festgestellt haben geht es vorrangig darum, umfangreiche Daten zu Transaktionen zu sammeln, weiterzuleiten und zu speichern.
Nicht Zeitraum sondern Transaktionshöhe AIU
kann mir vorstellen daß es eine qual gewesen ist so einen trockenen text zu lesen!
kannst du genaueres dazu sagen für wen diese verordnung eigentlich gilt?
gilt sie für jede börse die ihren sitz in der EU hat und mit EU kunden umgeht?
oder gilt sie für jede börse egal wo sie ihren sitz hat, wenn sie mit EU kunden umgeht?
frage mich gerade, ob börsen wie kucoin, mexc, bingx und bitget auch davon betroffen sein werden oder ob es jetzt nur die EU regulierten börsen sind. hierzu kann ich nichts finden, was ich merkwürdig finde angesichts der tatsache daß diese verordnung in ein paar wochen in kraft tritt!
vielleicht könnte das blocktrainer team den aspekt der speicherung der daten nochmal aufgreifen? das ging nämlich angesichts der nervigen umstände die diese regulierung bringt ein wenig unter, wenn ich mir mal anschaue, was @whoami so schreibt.