Ich denke, dass man seine Steuern auf Bitcoin derzeit entweder gar nicht (könnte zu Nachforderungen führen) oder nur unter Vorbehalt zahlen sollte. Grund: Es ist überhaupt noch nicht geklärt, ob Kryptos überhaupt steuerlich als als „anderes Wirtschaftsgut“ gem §23 EStG gesehen werden können. Das ist die gegenwärtige Einstufung der Kryptos, wie es die Finanzämter derzeit sehen. Das ist aber überhaupt noch nicht rechtlich geklärt!
Hier ein Podcast des Handelsblatt mit Jörg Andres, dass die Situation sehr gut beleuchtet: https://youtu.be/kTO5iN8ljRA (ab 4:50)
Warum ist das bestreitbar? Kryptos könnten nach seiner Ansicht rechtlich keine „Sache“ sein, denn man kann kein Eigentum erwerben, denn auch die Blockchain gehört niemanden.
Das kann ich Dir nicht beantworten. Hier geht es auch eher darum, ob man es mangels gesicherter, rechtlicher Grundlage überhaupt angibt und es eben darauf ankommen lässt. Das KANN natürlich im Fall des Falles zu erheblichen Nachforderungen führen.
Dieses Argument seitens der Steuerberater gibt’s bereits seit 2018. Aber solange es keine Entscheidung von höchster Instanz gibt, die das Gegenteil von dem behauptet, was von den FA gesagt wird, gilt das, was die FA sagen.
Auch wird argumentiert, dass sich ein Steuerzahler selbst belasten würde, da das FA aktuell überhaupt keine Möglichkeit hat, die Steuerschuld von sich aus festzulegen.
Nur weil der Steuerzahler selbst seine Käufe und Verkäufe angibt, kommt es zur Steuerschuld. Das ist aber nicht rechtens, denn man muss sich nicht selbst belasten.
Aber auch hier fehlt eine Entscheidung vom Gericht.
Auf. Jeden. Fall.
Du kannst (solltest?) Deine Krypto-Geschäfte angeben und „unter Vorbehalt“ die Steuern dafür zahlen. Dann könntest Du ggf. bei einer positiven Entscheidung Dein Geld zurückfordern.
Auf. Gar. Keinen. Fall.
Nein, das WIRD zu erheblichen Nachforderungen führen und ZUDEM noch zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung.
Keine. Gute. Idee.
Wirklich nicht!
Ja.
Einnahmen nicht anzugeben nennt man Steuerhinterziehung.
Wenn Du unter der Freigrenze (Nicht Freibetrag!) von 600 Euro liegst, aber die Bedingungen erfüllst, dass Du zu einer Steuererklärung verpflichtet bist, musst Du die Angaben auch machen.
Das FA muss die Steuerbefreiung Deiner Kryptogewinne feststellen.
Doch, aber nur überflogen da ich nicht vorhabe auszuzahlen.
Bekommst aber ein Herz als entschuldigung.
Also man ist zur Steuererklärung nicht verpflichtet, wenn man 1 oder 4 ist?
Dachte die macht man eh erst das Jahr drauf oder so… Hatte das damals mit meiner Arbeit gehabt, dass ich die dann n Jahr drauf gemacht hat und dann Geld rausbekam…
War jetzt grad nur etwas perplex vom Threadersteller und dachte die melden sich irgendwann einfach, da man ja KYC gemacht hat.
Die Steuern beim Unternehmen mach nich ich, keine Sorge.
Wir sind ja noch in der Prototypenphase, da machen wir keine Umsätze und daher ist Geldtechnisch noch nix los.
Das wird dann im laufe des Jahren anlaufen, aber wir machen auch Stakingberatung und wollen Plattformen für Dapps entwickeln.
Das machen aber die Anderen, ich bin nur für Konstruktion und Entwurf der Miner zuständig.
Mit Steuern hab ich nix am Hut, das übernimmt die Person die auch für Staking zuständig ist.
Das liegt nicht an dir, wenn einem auffällt was das für eine Falle ist, wenn man sich nicht informiert hat oder nur mit „Taschengeld“ arbeitet wird einem ganz anders und man verliert die Lust.
Gerade in der momentanen Zeit.
Also nich persönlich nehmen. Ich stelle gern einfach schnell ne Frage bevor ich mir paar Seiten Text durchlese.
Das wäre zwar edel, aber würde wahrscheinlich auch viele Leute gleich wieder abstoßen
Absolut, das ist eben dieses Phänomen welches man auch auf Youtube feststellt, das die Marktschreier kurzfristig anziehender sind und solche Hilfestellungen viel weniger wertgeschätzt werden, da der Vorteil erst auf lange Frist klar wird.
Deswegen ja edel, da man nicht für die direkten Fans schreibt sondern die langfristige Dankbarkeit.
Moin ,muss nochmal ne frage loswerden da mich hier die doch sehr unterschiedlichen Meinungen der member hier mehr verwirren grad als weiterhelfen ……
Ein member hier sagt das das kurz hintereinander realisieren von Verlusten und Gewinnen von krypto um am Ende unter der 600€ Marke zu bleiben vom FA als steuerlicher Gestaltungsmissbrauch betrachtet werden zu können …….