Mal wieder eine Steuerfrage

Hallo Leute, ich habe noch mal eine kurze Frage. Und zwar nutze ich aktuell seit 2021 die Earn Funktion von crypto.com. Steuertechnisch muss ich meinem Steuerberater somit im Jahr 2022 dann einfach alle geearnten kryptos vom Zeitraum 01.01.2021 - 31.12.2021 meinem Steuerberater weiter leiten. Außerdem frage ich mich wieso Roman in einem Video eher negativ über CoinTrackinginfo berichtet und auf der Website cointrackinginfo empfohlen wird? Hat sich da was getan? Ich nutze seit 2017 CoinTrackinginfo und habe die Reports immer an meinen Steuerberater weiter geleitet - Angst brauche ich jetzt nicht haben oder? Schien mir immer sehr kompetent und seriös (besonder der Support). Grüße

In welchem Video berichtet er denn negativ?

Weil cointracking eine hilfreiche Software ist. Klar, tut es auch eine Excel-Tabelle. Aber wem der Service ein paar Taler wert ist, der ist mit cointracking gut beraten. Siehe auch die Berichte im entsprechenden Thread.

Wovor solltest Du denn Angst haben oder hast Du Angst?

Ist es auch.

Beachte allerdings auch die verlängerte Haltefrist von 10 Jahren auf Coins, die Du für die „Earn Funktion“ verwendest. Das sollte Deinem Steuerberater zwar bekannt sein, aber solltest Du einmal CROs mit denen Du „geearned“ hast nach über einem Jahr verkaufen, so fallen dennoch Steuern an.

Das Steuer-FAQ kennst Du vermutlich, aber ich verlinke es sicherheitshalber dennoch einmal:

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Passiert das Gleiche mit der Haltefrist mit CRO die im Supercharger sind, bzw. die Coins die man dort raus bekommt?

Ja gilt hier auch.
Die coins die du bekommst müssen bei Erhalt versteuert werden und sind dann beim Verkauf unterhalb von einem jahr steuerfrei.
Soviel ich weiß

Für die Coins im Supercharger verlängert sich die Haltefrist auf 10 Jahre.

Coins, die man dort als Reward heraus bekommt, müssen direkt beim Zufluss versteuert werden.

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… und sind danach steuerfrei.

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7:45

@HODLer meinst du damit dass ich wenn ich meinen bitcoin für 3 Monate stake auch den ganzen bitcoin erst nach 10 Jahren steuerfrei verkaufen kann oder nur das geearnte- also die Zinsen?

Das mit den 10 Jahren bezieht sich auf die Summe die in den stake waren.

Wenn du z.b.1 btc bei CDC zum staken gibst und dafür 0.01btc als reward bekommst bedeutet das: Der eine btc ist nach 10 Jahren wieder steuerfrei. Die 0.01btc musst du bei Erhalt versteuern und können dann ohne Steuern egal wann verkauft werden.

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Ach vielen Dank. Aber wie will man denn das dokumentieren. Dann müsste ich ja den bitcoin irgendwie taggen mit zb „Achtung genau diesen bitcoin nicht verkaufen weil Gewinn erst nach 10 Jahren steuerfrei“

Interessant ist es ja auch bei NEO. Ich halte NEO im Neonwallet und da kriegt man nur durch das hodln GAS - somit ja auch eine Art Zins. Das würde ja bedeuten dass ich dort auch erst nach 10 Jahren verkaufen kann ohne steuern…. Verstehe ich alles soweit… aber wie man sowas korrekt dokumentiert?

Da lohnt es sich mit zwei wallets zu arbeiten. Eines fürs staken und ein normales.

Nein. Es gilt ja das FIFO Prinzip. Oder FILO, oder wofür immer Du Dich entscheidest. Also ja, Du musst Deine Käufe und das Staken dokumentieren. Für die ganzen „Earn“-Dinge wirst Du sicher zuletzt gekaufte Coins nutzen, um die Haltefrist nicht unnötig zu unterbrechen. Wenn Du sauber Buch führst, sollte es kein Problem sein nachvollziehen zu können, wie viele BTC Du für solche Funktionen verwendet hast und für welche die Haltefrist entsprechend auf 10 Jahre verlängert ist.

Cointracking.

Insgesamt merkst Du sicher, dass das Steuerthema gar nicht so leicht ist. Das heißt im Zweifel sollte immer ein:e Steuerberater:in zu Hilfe gezogen werden.

Letztlich muss man auch individuell abwägen, ob einem die relativ geringen Summen, die man durch Zinsen (in der Regel) verdient, die verlängerte Haltefrist und die nervigere Steuerbehandlung Wert ist.

HODLn ist imho deutlich stressfreier. :wink:

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Was meinst du mit „beim Zufluss“? Ich dachte, wenn nan seine Coins in Earn oder Supercharge hat, geht die Haltefrist azf 10 Jahre, die Coins die man dafüe bekommt, wie auch wenn man CRO durch die Visa-Karte bekommt haben eine Haltedauer von einem Jahr🤔 danke für die Antworten!

„Versteuerung nach §22 bedeutet: Die Steuer fällt an, sobald der „Zufluss“ erfolgt ist. Das bedeutet wiederum, sobald der Reward in Deinen Besitz übergegangen ist (Wallet) und Du über ihn verfügen kannst .“ (zitiert aus dem Steuer-FAQ)

Ja.

Nein, die Coins wurden ja beim Zufluss versteuert und Du kannst sie ohne Haltefrist verkaufen.

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Und wenn mit diesen Coins ein Gewinn nach der Versteuerung erzielt wird, ist dieser Gewinn dann auch steuerfrei?

Ja.

Aber natürlich nur, wenn Du sie nicht in einen anderen Coin/Token steckst, denn dann beginnt wieder eine neue Haltefrist.

Das wird aber auch anders gesehen:

https://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2021/08/09/neue-assetklasse-alte-steuergrundsaetze-der-bmf-entwurf-zur-ertragsbesteuerung-von-virtuellen-waehrungen-und-krypto-token/

Oder verstehe ich da irgendwas nicht?

Könntest Du bitte den Absatz bzw. die Sätze herauskopieren, auf die Du Dich beziehst? Der Text ist extrem lang. :frowning:

Da es in dem Artikel um den Entwurf geht, den wir hier auch schon mehrmals besprochen haben, sage ich jetzt mal…Ja.

„Anschaffungsvorgänge“ im Privatvermögen

Nach dem BMF-Entwurf sind auch die Gewinne aus der Veräußerung von Reward Krypto Token steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Jahres nach ihrer Zuteilung veräußert werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG)."

Ich möchte auch keine neue Diskussion starten, sondern nur darauf hin weisen, dass nach dem BMF-Schreiben die Coins als „angeschafft“ gelten könnten. Nicht, dass es ein böses Erwachen gibt…