Nee, nee. Du vermischt da gerade zwei Dinge.
Es geht um den Vorgang der Aufbewahrung, der Vermittlung bzw. dem Service als Zahlungsdienstleister. So ein Dienst ist illegal, wenn Du keine Genehmigung der BaFin hast:
Quelle
Die Frage ist: Überträgst oder hälst Du die Kryptowerte für andere, wenn Du als Node zwischen zwei Parteien vermittelst?
Meiner Meinung nach ja, denn wenn man’s genau nimmt, hält B die Kryptowerte von C.
Alles in einem sehr kurzen Zeitraum und sicherlich auch mit einem relativ geringen Wert, aber illegal ist illegal. Es kann natürlich sein, dass dem FA eine LN-Node genau aus diesen Gründen egal ist. Aber ob dem so ist, versuche ich ja in diesem Thread herauszubekommen.
Dein Beispiel-Bargeld ist insofern nicht richtig, da das Geld, das Du von A bekommst, Dir gehört und Du von DEINEM Geld bei B bezahlst. Es ist also nicht (mehr) das Geld von A.
Bei (Bar-) Geld dürfte es aber auch eine Lizenz erfordern, wenn man als B das Geld von A an C weiterleitet. Ich könnte Dir dazu jetzt nicht den Gesetzestext nennen, aber ich gehe stark davon aus, dass Finanzdienstleister wie Western Union und Moneygram auch eine Genehmigung/Lizenz für ihren Service benötigen. Vermutlich eine (abgeschwächte?) Banklizenz.
Was die Steuern betrifft: Das kommt darauf an, ob man mit einer LN-Node als Privatperson agiert und nach §23 versteuern muss oder ob man als Node als Gewerbetreibender handelt.
Als Privatperson hast Du ja eine Freigrenze (nicht Freibetrag) von 600 Euro, weshalb Du Deine 2 sat nicht versteuern müsstest.
Als Gewerbetreibender wären dagegen selbst 2 sat eine zu versteuernde Einnahme. Hier könntest Du auch den Strom als Kosten absetzen, wobei der Strom aber ja sowieso schon als Betriebskosten berücksichtigt werden dürfte.
(Aber auch hier könnte es sein, dass das FA wegen 2 sat kein Faß aufmacht.)