Klage gegen Ledger - Eure Meinung

Hallo Zusammen,

da ich auch ein Opfer des Ledger Leaks bin wollte ich euch mal fragen was Ihr davon haltet:
Die Kanzlei SCHEIBER Rechtsanwalt (Wuhrstrasse 14 LI-9490 Vaduz) sucht Geschädigte für eine Sammelklage (u.a. Verstoß gegen DSGVO) Die Seite: https://ledger-klage.com/

Ist das vielleicht ein weiteres Mittel um an Daten zu kommen oder gibt es hier wirklich diese Kanzlei? :wink:

Würde mich über eure Meinung freuen.
Danke.

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Ich hab’ sein Foto in die Google-Suche geworfen: Der Typ ist zumindest echt. :wink:

Den Domainnamen finde ich sehr scammy… :man_shrugging:

Außerdem habe ich noch das hier gefunden.

Zudem gehört Liechtenstein nicht einmal zur EU. Was hat er also mit der DSGVO zu tun?

Fazit:

Ein SCAM? Nein, das glaube ich nicht.

Wird seine Klage erfolgreich sein? Hm. Ich habe meine Zweifel.

Danke für Deine Einschätzung.
Frage mich immer was man dann mit so einer Aktion bezwecken will.
Image?
Werde es mal weiter verfolgen.

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Hier ein paar Meinungen dazu (verlinkter Beitrag bis Beitrag #36):

"Gute" Neuigkeiten zum Ledger Leak - #22 von skyrmion

Es ist auch ein reddit Thread zu entsprechenden Klagen verlinkt.

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Vielleicht.

Wobei Anwälte (von sich aus) nur Fällen übernehmen, die sie auch gewinnen. Sonst wäre es ja Negativ-Werbung.

Auf der anderen Seite ist schlechte Werbung immer noch besser als gar keine Werbung. :smiley:

Gibt es dazu schon Neuigkeiten? Wird die Staatsanwaltschaft Klage erheben?

Grade bekommen
Ich denke mal selbst wenn es kein SCAM ist was wollen die erreichen wenn es schon 420 Euro vorrauszahlen soll. Lachhaft

Guten Tag

Wir bedanken uns für Ihre Registrierung bei Ledger-Klage.com.

Wir haben bereits eine Vielzahl von Registrierungen erhalten. Das zeigt uns, dass wir mit unserem Sammelverfahren auf dem richtigen Weg sind.

Als international tätige Rechtsanwaltskanzlei sind wir in der Lage europaweit tätig zu werden und können Sie in dieser Sache rechtlich vertreten.

Gerne würden wir uns freuen, wenn Sie unsere weiteren Dienste in Anspruch nehmen. Wichtig ist nämlich, Sie als Mandanten/in zu gewinnen, um dadurch die Zahl der von uns vertretenen Databreach-Opfer zu erhöhen. Damit wäre gewährleistet, dass wir gegenüber Ledger schon allein aufgrund der Masse imposant auftreten und unsere Forderungen gebührend präsentieren können.

Aus vergangenen Sammelverfahren wissen wir, dass Großunternehmen schnell in die Knie gehen können, wenn Ihnen eine Vielzahl von gleichgesinnten Mandanten gegenübersteht. Dadurch wäre es sogar möglich, einen Gesamtvergleich für Sie alle abzuschließen und einen mitunter langjährigen Gerichtsprozess für den einzelnen zu vermeiden.

Um das Kostenrisiko überschaubar zu halten, würden wir zunächst außergerichtliche Schritte setzen und für Sie dabei nachstehende Leistungen erbringen:

  • Wir nehmen Sie in unsere Sammelverfahren-Evidenzliste auf.
  • Wir werden Ihre Unterlagen sichten und Ihren Fall prüfen.
  • Wir werden die Erfolgsaussichten ausloten.
  • Wir werden Ihre Rechtschutzversicherungsdeckung abklären, sofern vorhanden, und eine Deckungsanfrage an Ihre Versicherung erstatten.
  • Wir werden Ihre Ansprüche außergerichtlich gegenüber der Ledger SAS geltend machen.
  • Wir werden mit Ihnen die weitere Strategie festlegen.

Für die Erbringung dieser Leistungen schätzen wir einen Aufwand von 2-3 Stunden. Unter Zugrundelegung unseres Stundensatzes von EUR 360,00 würde das Honorar ab EUR 720,00 zu laufen beginnen.

Allerdings erlaubt uns die Vielzahl gleichartiger Fälle und Geschädigter, diese außergerichtlichen Leistungen für Sie zu einem Pauschalbetrag von EUR 420,00 zu erbringen. Dies entspricht einer Reduktion von über 40%.

Wichtig: Falls für unsere Maßnahmen Rechtsschutzdeckung über Ihre Rechtschutzversicherung erlangt werden kann, werden wir Ihnen den entsprechenden Vergütungsbetrag von der Rechtsschutzversicherung auf unsere Pauschale anrechnen und die Differenz refundieren . Es könnte daher sein, dass Sie die kompletten EUR 420,00 zurückerhalten.

Anmerkung: Vor dem Hintergrund, dass Gerichte in vergleichbaren Fällen schon bis zu EUR 5.000,00 allein als ideellen Schadenersatz (das ist Schmerzensgeld aufgrund der Datenschutzverletzung), in Einzelfällen sogar mehr, zugesprochen haben, würden wir unser Honorar als angemessen empfinden.

Um für Sie einschreiten zu können, bitten wir Sie beiliegendes Vollmachtsformular unterschrieben an uns zu retournieren. Für das gegenständliche Mandatsverhältnis kommen unsere beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB ) zur Anwendung. Nachdem der Mandatsvertrag im Fernabsatzweg (über E-Mail) zustande kommen würde, stünde Ihnen ein Rücktrittsrecht zu. Beiliegend finden Sie die Belehrung über das Rücktrittsrecht. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Webseite.

Das Vollmachtverhältnis würde erst dann zustande kommen, wenn wir nebst der Vollmacht auch den Pauschalbetrag von EUR 420,00 erhalten haben. Bitte überweisen Sie diesen auf unser folgendes Konto:

Hatte mich auch registriert um das weitere vorgehen zu betrachten. Diese Email wie du aber noch nicht erhalten. Wenn das so ist das man in Vorleistung gehen muss kann der ohne mich Klagen :smiley:

Habe damals mal bei einer Sammelklage mit gewirkt, da hat der Anwalt mir meinen Fall abgekauft und sich bei Erfolg am Betrag prozentual was ausgecashed, das wäre finde ich der richtige weg.

Hallo,
habe die gleiche Mail bekommen und ich werde nicht klagen.
Den Pauschalbetrag investiere ich lieber in BTC - da weiß ich was ich habe.

Wünsche allen ein schönes Wochenende.

Wahrscheinlich bekommst du in paar Jahren dann sogar mehr als 5k Fiat aus dem BTC raus ^^

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Hallo zusammen,

ich bin vollumfassend vom Ledger Hack betroffen, inkl. Phishing Mails, Scam Anrufe, SMS, das volle Programm…

Ich habe mich für die Sammelklage [https://ledger-klage.com/] der Kanzlei Scheiber registriert und nun die erste Antwort erhalten. (kompletter Wortlaut der Mail: [Ledger Sammelklage - Pastebin.com])

Kurz zusammengefasst: Für 420€ Vorleistung würden sie als nächsten Schritt die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen und versuchen, einen außergerichtlichen Vergleich mit Ledger zu erwirken.

Da ich leider keine Rechtsschutzversicherung habe, müsste ich das Geld aus eigener Tasche zahlen. Jetzt gehen mir natürlich einige Fragen durch den Kopf: Ist das überhaupt legit? Was, wenn es zu keinem Vergleich kommt? Wird dann Klage eingereicht und ich muss dafür nochmal zahlen? Was, wenn auch die Klage abgewiesen wird? Ist die ganze Kohle dann weg? Wie verhalten sich andere Betroffene? Werdet ihr einfach 420€ (allein schon die Zahl! „420“ :joy:) an irgendeinen Anwalt überweisen, ohne Garantie auf angemessene Gegenleistung? Wenn er sich so sicher ist, dass er Erfolg haben wird (bis zu 5.000€ pro Fall), warum geht er dann nicht in Vorleistung, holt das Maximale raus und nimmt dann 10, 20% Provision von jedem Mandanten?..

Wie ihr seht, habe ich absolut keine Ahnung, wie solche Klagen normalerweise ablaufen und wollte einfach mal die Meinung der Community (vlt. gibt’s sogar Juristen unter euch?) dazu hören.

Idee: Dieser Thread könnte auch dazu benutzt werden, dass diejenigen, die sich für den Klageweg entschieden haben, die anderen, welche keinen Vertrag mit der Kanzlei eingegangen sind, auf dem aktuellen Stand halten und ihnen am Ende unter die Nase reiben, was sie verpasst haben. :slight_smile:

Liebe Grüße :hugs:

Schön, da war jemand schneller. Wollte gerade die gleiche Mail hier posten. Habe den gleichen Text bekommen.

Für mich hat es sich somit erledigt. Hätte kein Problem etwas von erklagten als Provision abzugeben, aber Vorkasse werde ich nicht leisten, nicht bei seiner Reputation :grin:

Hallo!

ich denke die Kanzleien machen das, um Geld zu verdienen. Von einem Hack betroffen waren früher auch schon Sony, Apple, Amazon etc.

Durch eine Klage sind dann Eure Adressen und Daten noch zusätzlich in unzähligen Gerichtsakten, bei Anwälten und auf weiteren Servern gespeichert und es scheint so, als hätten die Kläger große Summen darauf gelagert, wenn es ihnen so wichtig ist.

Meines Wissens nach gibt es kein Gesetz, das derartige Daten bereits wenige Tage oder Wochen nach der Bestellung aus der DB gelöscht werden müssen. Auch nicht in der DSGVO.

Daher sehe ich eine Klage nicht als erfolgreich an. Zumal Ledger das ja nicht absichtlich gemacht hat. Es ist ohnehin ein Schaden für Ledger, die nun weniger Geräte verkaufen und einen evtl. Prozess ausfechten müssen. Dadurch werden auch die zukünftigen Ledgers dann immer teurer, da das umgelegt wird.

Daher werden sie zukünftig sicher ganz besonders vorsichtig sein und sich das nicht wiederholen.

Dennoch eine wirklich dumme Sache für die Betroffenen und viel Mitgefühl von mir.

Ich hab ein schlechtes Bauchgefühl bei ledger-klage.com. Ich kann auch nicht einschätzen wie fit der Knabe in Sachen EU-Datenschutzrecht ist (Schweiz ist nun mal kein EU-Land).

Da Ledger seinen Firmensitz in Paris hat und die EU keine Sammelklagen vorsieht hab ich damit ein echtes Problem.

Daher habe ich die Kanzlei WBS angeschrieben und werde mit denen den Fall durchsprechen. Wenn das Kosten/Nutzen Risiko einigermaßen ausgewogen ist werde ich vermutlich selbst klagen.

Gruß
Blacksheep

Deine Aussagen sind nicht ganz richtig. Die DSVGO sieht zum einen Datensparsamkeit sowie auch
Datenminimierung durch Anonymisierung und Pseudonymisierung vor.

In meinem Fall gibt es keinen Grund warum Ledger meine vollen Daten nach über 8 Monaten in seinem Webshop hatte.

Nur ein berechtigtes Interesse kann den Datenverantwortlichen (Ledger) gestatten dass er die Daten nicht löscht. Dieses berechtigte Interesse besteht nach Abschluss der Transaktion nicht mehr. Zumindest nicht für einen Webshop.

Gruß
Blacksheep

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Hallo Blacksheep,

ok, ja - zur Datensparsamkeit ja. Aber meines Wissens ohne konkreten Zeitraum. Alles etwas schwammig, oder kennst du im Gesetz eine fixierte Dauer?

Du hast Recht, das kann nochmals in Frankreich anders sein, da es zwar eine EU-weite Richtlinie ist, aber es dennoch nationale Sonderregelungen geben kann. Da habe ich leider keine Ahnung.

Die Anonymisierung und Pseudonymisierung kannst Du nachträglich bei Ledger per Mail beantragen.
Ausgenommen davon sind z.B. Rechnungen, die immer eine gesetzliche Mindestaufbewahrung erfordern, aber das gilt sicher nur für ihr Warenwirtschaftssystem und nicht für die Daten auf der Webseite.

Die Kanzlei wird dir sicher schreiben, dass sie sich natürlich auskennen.

Aber wahrscheinlich wird maximal der Kaufpreis zurückerstattet oder Ledger könnte argumentieren, dass bereits vorher Daten abhanden gekommen sind. Wie sie die problematischen Zugriffe überhaupt tracken können, ist mir ohnehin ein Rätsel.

Wünsche Dir dennoch viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen

Naja, die DSVGO sagt m.M.n. in Art. 5 e) etwas anderes:

e) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist; personenbezogene Daten dürfen länger gespeichert werden, soweit die personenbezogenen Daten vorbehaltlich der Durchführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, die von dieser Verordnung zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gefordert werden, ausschließlich für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke oder für wissenschaftliche und historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 verarbeitet werden („Speicherbegrenzung“);

Schaun wir mal was der Anwalt dazu sagt. Und ich weiß dass die Kanzlei sich im Bereich Bitcoin sowie der DSVGO gut auskennent

Gruß
Blacksheep

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Hallo Blacksheep!

Ah. Danke für den Text. Ja, wenn man es so interpretiert liest sich das von Dir fett markierte schon in die Richtung.

Ist gut, wenn Du jemand hast, der sich auf diesen Spezialgebieten so auskennt. Wünsche Dir viel Glück!

Mit freundlichen Grüßen

Peter

Hallo, Ihr Lieben, ja, mir geht es genauso: Soll ich mich nun dieser Sammelklage anschliessen, oder nicht? Bin auch ein „voll“ Betroffener… Denke, die Kanzlei ist seriös, aber wie sind wohl die Erfolgschancen? Und kommt dabei mehr als nur ein Taschengeld raus? Wenn jemand Jurist ist, und sowas besser einschätzen kann, wäre auch ich sehr dankbar für ein Feedback…

So schnell geben die nicht auf. :slight_smile:

Guten Tag

Wir kommen zurück auf unser E-Mail vom 12.02.2021.

Es haben sich bei uns bislang über 1.000 Databreach-Opfer registriert. Leider sind in der Tat nicht alle bereit bzw. in der Lage unser Honorar für die außergerichtlichen Leistungen zu übernehmen. Hinzu kommt, dass viele nicht über eine Rechtschutzversicherung verfügen.

Bislang haben wir von Ihnen leider keine Rückmeldung erhalten, weshalb wir davon ausgehen, dass einer dieser Gründe auch bei Ihnen zutrifft.

Es wäre jedoch schade, in dieser Sache nichts mehr zu tun.

Aus diesen Gründen beabsichtigen wir, mit sogenannten Prozessfinanzierern zu kooperieren.

Was ist ein Prozessfinanzierer?
Ein Prozessfinanzierer übernimmt grundsätzlich die Kosten einer außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Verfolgung von Ansprüchen. Hierzu gehören die eignen Anwaltskosten, die Kosten der Gegenseite und die Gerichtskosten. Der Vorteil wäre, dass Betroffene keine Kosten, auch im Verlustfall, zu tragen hätten. Im Erfolgsfall würde der Prozessfinanzierer jedoch eine Erfolgsquote vom erhaltenen Ersatzbetrag bekommen. Üblicherweise beträgt die Quote zwischen 20% und 40%; dies ist jedoch von Fall zu Fall verschieden.

Welche Prozessfinanzierer gibt es?
Es gibt im deutschsprachigen Raum zwischenzeitlich einige Prozessfinanzierer, wie zB

  • FORIS AG aus Deutschland (www.foris.com)
  • AdvoFin Prozessfinanzierung AG aus Österreich (www.advofin.at)
  • Liti-Link AG aus der Schweiz (www.litilink.com)

Daneben sind mittlerweile auch die großen deutschen Rechtschutzversicherungen als Prozessfinanzierer tätig.

Warum kann ein Rechtsanwalt keine Erfolgsquote anbieten?
Falls Sie sich fragen sollten, warum wir Ihnen kein derartiges Erfolgshonorar anbieten können, so dürfen wir Ihnen mitteilen, dass es uns Rechtsanwälten in Kontinentaleuropa (nicht wie in den USA – bekannt aus Hollywoodfilmen wie „Erin Brockovich“) gesetzlich untersagt ist, ein derartiges Erfolgshonorar zu vereinbaren.

Welche Leistungen erhalte ich?
Wir würden Ihren Fall mehreren in Frage kommenden Prozessfinanzierern präsentieren und versuchen, eine Deckungszusage zu erhalten. Wir sind guter Hoffnung, dass wir einen oder sogar mehrere Prozessfinanzierer in dieser Sache gewinnen können. Natürlich können wir dies nicht garantieren.

Was würde mich das kosten?
Nachdem diese Tätigkeit doch auch einen gewissen Aufwand für uns bedeutet, würden wir hierfür EUR 50,00 in Rechnung stellen. Weitere Kosten fallen für Sie hierfür nicht an.

Wie kann ich mich anmelden?

  1. Bitte klicken Sie auf folgenden Link: Ledger Klage - SCHEIBER Rechtsanwalt

  2. Bitte wählen Sie aus: Ich möchte mit Hilfe eines Prozessfinanzierers weitermachen.

  3. Schritt 1: Klicken Sie auf ONLINE-FORMULAR

a) Bitte geben Sie nun über SignRequest Ihre E-Mail-Adresse und Handynummer ein.

b) Bitte befüllen und unterzeichnen Sie das Online-Formular bestehend aus Klientenblatt und Vollmacht.

c) Um die Registrierung abzuschließen, geben Sie bitten den SMS-Bestätigungscode ein.

d) Sie erhalten eine Kopie der unterschriebenen Dokumente samt AGB und Belehrung über das Rücktrittsrecht automatisch per E-Mail.

  1. Schritt 2: Bitte gehen Sie zurück auf den Link und klicken Sie auf ONLINE-ZAHLUNG

a) Sie können bequem und einfach per Kreditkarte zahlen.

b) Falls Sie lieber per Banküberweisung zahlen möchten, bitte wir um Überweisung auf nachstehendes Konto:

Empfänger: RA Mag. Dr. Florian Scheiber
IBAN: CH09 8080 8001 0638 6509 6
BIC: RAIFCH22C62
Zweck: Ihr Name / Ledger

Bis wann kann ich mich anmelden?
Falls wir bis zum 01.03.2021, 17:00 Uhr keine Anmeldung Ihrerseits erhalten haben, gehen wir davon aus, dass Sie kein weiteres Einschreiten von uns wünschen. Wir würden in diesem Fall Ihre Daten, wie angekündigt, löschen. Allenfalls können Sie sich gerne bereits jetzt ganz unten über den Abmeldelink abmelden.

Was muss ich beachten, wenn ich nicht weiter mache?
Obwohl kein Vollmachtsverhältnis mit Ihnen in einem solchen Fall zustande gekommen ist, möchten wir Sie aus anwaltlicher Vorsicht auf die eintretende Verjährung der Datenschutzverstöße hinweisen.

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Florian Scheiber