Klage gegen Ledger - Eure Meinung

Da warst du etwas schneller. Wollte ich auch gerade posten. Hab exakt die gleiche Mail erhalten :wink:

Man könnte mal mit FORIS AG Kontakt aufnehmen und abklären wie die, die Möglichkeiten einschätzen.

…und, was meint die FORIS AG??

…und, was meint die FORIS AG??
gibt es Infos zu Erfolgs-Chancen?
machen welche hier mit?!

Ich denke ich mache mit. Und selbst wenn durch die Prozesskostenhilfe für mich nachher kaum was rausspringt, Hauptsache Ledger wird für diese Schei*ße zur Rechenschaft gezogen.

Und sollte das alles nur Scam sein, und meine Daten werden von dem Fake-Anwalt verkauft, was soll’s ich bin doch eh schon vollumfänglich geleakt.

Was mich grad allerdings etwas stutzig macht, dass man für die Anmeldung den AGBs zustimmen muss, diese aber igendwie nirgends finden kann. Hat von euch einer die AGBs gefunden?

ja, die konnte man sich auf der Formularseite von SignRequest runterladen (oben rechts, Büroklammersymbol) und bekam man doch dann auch in der Bestätigungsmail.

habe mich jetzt gegen das Modell mit dem Rechtsanwalt entschieden und für die Variante die bei einem bei www.kleinfee.com angeboten wird.

Hierbei entstehen einem am Anfang keine Kosten und bei einem Erfolgsfall tritt man 15 % bzw 25 % ab.

Fand die Aussage von „www.kleinfee.com“ auch Interessant, da sie für mich, die realistisch und fundierte Aussage war, die ich bis jetzt im Internet zu diesem Thema gefunden habe.

Warum Schadensersatz, wenn ich keinen Schaden habe?

Zunächst einmal gewährt die DSGVO in Art. 82 Abs. 1 und das BDSG in § 83 Abs. 2 eine Entschädigung auch für immaterielle Schäden. Wenn auch die Rechtsprechung hierzu noch in den Kinderschuhen steckt, sind bei der Höhe der Entschädigung Art, Schwere, Dauer des Verstoßes, Grad des Verschuldens, die getroffenen Maßnahmen zur Minderung des den betroffenen Personen entstandenen Schadens, Umfang der Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden zur Abhilfe oder zur Minderung von nachteiligen Auswirkungen und die Kategorien von betroffenen personenbezogenen Daten zu berücksichtigen. Die Entschädigung soll dabei auch abschreckende Wirkung haben.

Ich denke ich werde es auch über die kleine Fee versuchen.
Kein Einsatz, aber etwas vom möglichen Gewinn abtreten klingt für mich Fair.
Danke für diesen Austausch hier. Wirklich ein tolles Forum und eine tolle community. :slight_smile:

@BT4711 ach ja, in der E-Mail. Danke für den Hinweis.

Ich sollte wohl mal häufiger die Anhänge öffnen :grin: (außer die von „Ledger“-Mails)

Und was ist dieses kleinfee.com? Das sieht alles so „easy peasy erklicken sie sich Ihr Recht“-mäßig aus, aber wer steckt dahinter? Ein Zusammenschluss von ernstzunehmenden Anwälten mit entsprechender Erfahrung oder is das nur der fancy Typ vom Impressum?

Aber das wisst ihr wahrscheinlich genauso wenig wie ich, nicht wahr?

DYOR :wink:

Hätte ja sein können, dass Du da mehr weißt, da Du kleinfee.com nicht erst mit zwei-drei Worten vorgestellt hattest, sondern direkt gesagt hast, dass Du Dich jetzt für kleinfee.com entschieden hast, weil die nur 15% nehmen.

Das klang halt so, als wäre Dir kleinfee.com nicht erst durch den Ledger-Leak aufgefallen, sondern dass es Dir evtl. schon länger bekannt ist und Du Dich (heute mal wieder) dafür entschieden hast.

Aber da habe ich wohl zuviel hineininterpretiert :grin:

Bin auch einfach Betroffener vom Ledger Leak und bei dem Link handelt es sich nicht um ein Referrallink :slight_smile:

Bin bei meiner Recherche auf die Kleinefee gestoßen und share die Möglichkeit.

Entscheiden muß ich sich jeder selbst, welchen Weg er gehen möchte.

Wir sind ein Team von Rechtsanwälten, die auf das Datenschutzrecht spezialisiert sind.

Die Abgabefrist für RA Scheiber ist abgelaufen. Somit für alle, die noch wollen kleinfee.
Wäre am Ende interessant zu sehen, was oder ob was bei Scheiber oder kleinfee rauskam.
Das war nicht der erste und letzte breach.

@sosimple

achso Du bist auch erst infolge des Ledger-Leaks auf kleinfee.co gestoßen. Ich dachte schon die Seite sei im Space bekannt und nur ich weiß wieder nix davon :grin:

Btw. Ich hab mich jetzt für die Sammelklage bei Herrn Dr. Scheiber angemeldet. Ich werde berichten…

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Ein Beitrag wurde in ein neues Thema verschoben: Datenleak bei FB und niemand reagiert

Neue Mail 12. Mai von SCHEIBER Rechtsanwalt | Attorney at Law
Wir kommen zurück auf Ihre Angelegenheit und bitten die etwas spätere Rückmeldung zu entschuldigen.

Die Suche nach einem geeigneten Prozessfinanzierer gestaltete sich schwieriger als anfänglich gedacht. Die grossen deutschen und österreichischen Prozessfinanzierer, wie beispielsweise die Foris AG (www.foris.com), die OMNI BRIDGEWAY (www.omnibridgeway.com) sowie die AdvoFin Prozessfinanzierung AG (www.advofin.at) haben sich bedauerlicherweise nicht bereit erklärt, eine Deckungszusage abzugeben. Als Begründung wurde angeführt, dass das Schadensvolumen für jeden einzelnen zu gering sei. Üblicherweise würden sie nur Verfahren zu deutlich höheren Summen (ab EUR 100.000,00) finanzieren.

Erfreulicherweise konnten wir jedoch mit der CROWD Prozessfinanz GmbH einen Prozessfinanzierer finden, der bereit wäre, uns in Ihrer Sache zu unterstützen und eine Finanzierungszusage zu erteilen.

Aufgrund des Umstandes, dass in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten die Rechtsprechung (Gerichtsentscheidungen) noch dünn gesät ist, da die massgebliche EU-Datenschutzgrundverordnung erst im Jahr 2019 in Kraft getreten ist, würde die CROWD Prozessfinanz GmbH jedenfalls zunächst eine Deckung für die aussergerichtlichen Massnahmen erteilen. Sollten sich im Rahmen der noch anzustrengenden Klagen gegen die Ledger SAS, die über Rechtsschutzdeckungen finanziert werden, positive Ergebnisse erzielen, so würde die CROWD Prozessfinanz GmbH in weiterer Folge auch einer gerichtlichen Verfolgung Ihrer Ansprüche zustimmen.

Die CROWD Prozessfinanz GmbH würde Ihre Angelegenheit im Gegenzug zu einer Erfolgsquote von 40% finanzieren. Wir erachten dies in Anbetracht der genannten Umstände als fair.

Falls Sie bereit wären, Ihre Sache mittels der Unterstützung der CROWD Prozessfinanz GmbH gegenüber Ledger SAS zu verfolgen, so können Sie unter nachstehendem Link die abrufbare Erfolgsbeteiligungsvereinbarung ausfüllen und unterzeichnen, damit wir diese in weiterer Folge an die CROWD Prozessfinanz GmbH zur finalen Prüfung und Gegenzeichnung weiterreichen können.

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