Fragen zum Kryptos nach >1 Jahr Haltedauer; Staking&Lending und Tausch danach; Steuer; Verlustveräußerung

Hallo,

ich habe jetzt lange recherchiert, aber doch eindeutige Antworten auf meine Fragen nicht gefunden. Die „einfachen“ Themen der Versteuerung von Kryptowährungen glaube ich verstanden zu haben, aber was wäre mit solchen Themen:

Ich kaufe eine gewisse Menge an Kryptowährung für 1000€. (zur Vereinfachung sagen wir 1000 ADA)

→ Nach einem Jahr Haltedauer sind sie dann steuerfrei

Dann nehme ich diese Cryptos (steuerfreie Wirtschaftsgüter) und mache damit Staking und Lending.

Frage zu 1: Sind die Einkünfte davon auch steuerfrei, da ich „steuerfreie Wirtschaftsgüter“ verleihe oder quasi „Zinsen“ dafür bekomme? Die Ausgangsmenge (1000 ADA) bleibt steuerfrei, ist klar. Stimmt der Spruch: „Einmal steuerfrei – immer steuerfrei“? Was wird mit „gewonnenen“ ADAs (angenommen 10%)? Sind diese Kryptos steuerpflichtig und wenn ja, wie werden die besteuert? Und wie muss man dann beim FA das angeben?

  1. Ich kaufe eine gewisse Menge an Kryptowährung für 1000€. (zur Vereinfachung sagen wir 0,1 BTC)

→ Nach einem Jahr Haltedauer sind sie dann steuerfrei

Dann tausche ich diese (schon zu dem Zeitpunkt steuerfreie) Cryptos gegen andere Shitcoins #SHIBAMASK, #SAVEBLACKHOLE, die dann nach paar Monaten durch unglaublicher Hype 1000x machen und ich nutze das aus und verkaufe sie. Die Shitcoins würden dann in diesem Fall weniger als 1 Jahr gehalten.

Frage zu 2: Der Tausch von einem Crypto ins andere gilt als Veräußerung, klar. Da aber der Halterfrist von 1 Jahr eingehalten wurde, muss man dafür keine Steuer zahlen. Sind die neu beschaffene Cryptos damit auch steuerfrei? Da ich ein steuerfreies wirtschaftliches Objekt durch andere tausche, wird doch das andere nicht plötzlich steuerpflichtig, oder?

2.2 Sind die mit Shitcoins erzielte Gewinne (im Beispiel geht es um 1000.000€) auch steuerfrei?

Frage 3 (unabhängig von oberen Beispielen): Man kann bei Cryptos auch die Verluste veräußern. Wenn aber seit dem Kauf 1 Jahr vergeht (und man für Gewinne steuerfrei wird) und die Crypros sich dummerweise in einem Bärenmarkt befinden, kann man die Verluste nicht mehr veräußern, oder? Ist es dann nicht schlau, wenn man im Minus ist und die Jahresfrist sich nähert, die Cryptos zu verkaufen und am nächsten Tag wieder zu kaufen (muss es überhaupt ein Tag zwischen Verkauf und Kauf liegen, oder reichen paar Minuten?)? Mann schaufelt für sich sozusagen die Verluste (die im Wirklichkeit keine sind, da man die gleiche Cryptomenge zum Schluss besitzt), die in diesem oder inm nächsten Jahr nützlich sein können. Wenn man diese Möglichkeit nicht nutzt, dann bleibt man auf seinen Verlusten sitzen und kann zukünftigen Gewinnen nicht entgegenrechnen. Ja, die Haltefrist wird sich wieder von vorne beginnen, aber, wenn man sowieso die etablierte Cryptos langfristig halten will, ist es kein Problem.

Was hält Ihr davon, gibt es evtl. Fallstricke, die ich nicht gesehen habe?

Vielen Dank für jeden der sich die Zeit hierfür nimmt. Ich werde Euch für die Rückmeldungen sehr dankbar!

Hier im Forum das Steuer-FAQ nicht gefunden? Dort finden sich eigentlich zu jeder Deiner Fragen Antworten. :slight_smile:

Nein, sie sind bei Zufluss zu versteuern.

So klar ist das nicht. Es ist abhängig davon, ob der Reward dem Stake automatisch zugefügt wird. Dann würde sich die Spekulationsfrist aller Coins auf 10 Jahre verlängern.

Dazu gibt es gegensätzliche Auffassungen von Steuerberater:innen. Im Zweifel Auskunft Deines FA (gegen geringe Gebühr) anfordern. Dann hast Du Klarheit.

Der Kauf/Tausch war ein steuerlich relevanter Vorgang korrekt. Durch die Haltefrist zahlst Du keine Steuern auf den Gewinn, der beim Verkauf entstanden ist. Nun beginnt die Haltefrist für Deine neu erworbenen Coins.
Das erschließt sich ja auch durch etwas Denksport. :wink: Würde Deine Annahme stimmen, dann müsste ich ja nur einmalig die Haltefrist einhalten und könnte ab dann immer steuerfrei Coins tauschen. :stuck_out_tongue:

Doch, genau das wird es. Es ist ja ein völlig neues Objekt.

Nein. Du schreibst ja „weniger als 1 Jahr gehalten“. Also nein.

„Verluste veräußern“? Du kannst Deine Coins veräußern und Verluste realisieren. Diese kannst Du mit Deinen Gewinnen verrechne

Haltefrist bezieht sich auf die Steuerfreiheit von Gewinnen. Auf Verluste zahlst Du ohnehin keine Steuern. Du kannst die Coins einfach weiter halten, in der Hoffnung irgendwann Gewinne zu realisieren. Mit einem Neukauf, beginnt lediglich die Haltefrist erneut und Du kannst eben Deine Verluste verrechnen.
Und ja, im Prinzip reichen Minuten. Für das FA leichter nachvollziehbar ist eventuell eine Differenz von einem Tag. Aber grundsätzlich reichen Sekunden.

Also egal, ob Du die Coins vor Ablauf der Haltefrist oder danach veräußerst… Du realisierst Verluste! Du zahlst also ohnehin keine Steuern auf Deinen Verkauf. Deshalb ist Dein Vorhaben nicht sinnvoll. Du schmeißt lediglich Deine Haltefrist unnötig weg. :slight_smile:

Im Idealfall einfach einmal die Steuer-FAQ durchlesen und ggfs. nochmal mit Fragen melden. :slight_smile:

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Vorsicht. Wenn ein steuerlicher Vorgang absichtlich kompliziert konstruiert wird, schlicht um weniger Steuern zu zahlen, dann kann man den steuerlichen Vorgang in dieser absichtlich kompliziert konstruierten Form nicht geltend machen.

Für eine verbindliche Auskunft vom FA ist zwingend ein Streitwert zu benennen, soweit ich weiß. Und ein Streitwert gibt es per Definition nur, wenn es sich um einen einmaligen vorkommenden steuerlichen Sachverhalt handelt.

Vorsicht. Hier kannst Du am Beispiel von Wertpapieren nachlesen, dass es sich nicht um einen Gestaltungsmissbrauch handelt.
Deshalb würde ich auch für Kryptowährungen davon ausgehen, dass dies zulässig ist.
Diskutiert hatten wir das zum Beispiel mal hier im Forum.

Auszug aus den Steuer-FAQ:
Außerdem hat jeder Bürger das Recht, sich unter gewissen Voraussetzungen und (natürlich :roll_eyes: ) gegen eine Gebühr eine „Verbindliche Auskunft“ beim zuständigen Finanzamt einzuholen. (Bitte Google nutzen für Details bzw. Steuerberater:in fragen!)

Details finden sich in der StAuskV.
Allgemein gilt eine verbindliche Auskunft kann beantragt werden, wenn eine bedeutende wirtschaftliche Entscheidung ansteht, die mit erheblichen steuerlichen Auswirkungen verbunden ist.

Es ist durchaus schlau, Verluste von Coin A zu realisieren, um sie mit den 1000x Gainz von Coin B gegenzurechnen. Sollte Coin A dann aber kurz nach der Verkauf- Wiederkauf Aktion durch die Decke gehn und Du willst ihn dann binnen Jahresfrist verkaufen, musst Steurn zahlen. Also Tricky.
Hast Du genug von Coin A könntest ja genau so viel davon verkaufen, damit deine Gewinne kompensiert werden.

Grundsätzlich muss das Kursrisiko ausreichend sein. Ich glaube nicht, dass ich nach dem Corona Crash BTC hätte verkaufen können, nur um sie am nächsten Tag wieder zu kaufen, und dem Finanzamt hätte sagen können, dass ja ein Kursrisiko bestanden hätte, weil sich die Weltwirtschaft auch direkt am nächsten Tag hätte erholt haben können, als wäre nichts geschehen.

Hallo. Ich muss mal was fragen - habe hierzu nichts gefunden, oder aber zu ungenau gesucht.

Wenn ich nach kurzer Zeit (trotzdem innerhalb eines Jahres) Coin A in Coin B wechsele, einfach weil ich nochmal umgedacht habe, Coin A aber bereits Gewinn gemacht hat - reicht es dann aus, wenn ich in der Steuererklärung den Gewinn von Coin A versteuere und jeder weitere Gewinn von Coin B bleibt nach 1 Jahr steuerfrei? Oder überträgt sich der Gewinn von Coin A (trotz Steuererklärung) auch in Coin B, eben weil ich mit mehr Einlage/Gewinn höher in Coin B investieren konnte?
Beide Coins unterliegen nicht dem „staking“.

Richtig. Nur die jeweiligen Trades sind steuerrelevant. Wenn du Coin B nach über einem Jahr wieder in ein anderes Asset tauschst, ist der Gewinn steuerfrei (in D).

Alles klar. Sauber, Danke Piet