Ja. Gewissermaßen schon.
A) Sollten wir definieren von welchen Betten wir sprechen, also fehlenden Krankenhausbetten oder fehlenden Intensivbetten (mit Möglichkeit invasiver Beatmung) und…
B) Sollten wir einen Blick in die Begründung zur Corona-Verordnung werfen.
Nehmen wir mal Baden-Württemberg als Beispiel.
Hier ist in der Begründung zu lesen, dass „der Gesetzgeber erste
Maßnahmen getroffen, um zum einen das Funktionieren des Gesundheitswesens in
einer die gesamte Bundesrepublik betreffenden epidemischen Lage sicherzustellen“ und weiter, dass „die im Rahmen des sog. „Lockdown light“ für November 2020 getroffenen
Maßnahmen das Ziel der Umkehrung der besorgniserregenden Entwicklung des
Infektionsgeschehens im Bund und auch in Baden-Württemberg nicht erreicht haben,
wurden […] die Verlängerung dieser Maßnahmen
sowie weitergehende Schutzmaßnahmen vereinbart, was nunmehr landesrechtlich
umgesetzt werden soll“.
Ziel war es eine Gesundheitsnotlage zu vermeiden. Es wird deshalb weiter ausgeführt, was nach deren Auffassung getan werden kann, um „das Infektionsgeschehen einzudämmen,
die Infektionszahlen zu senken, die umfassende Nachverfolgbarkeit von
Infektionsketten wieder zu gewährleisten und der hohen Auslastung der
intensivmedizinischen Kapazitäten entgegen zu treten, ist eine Kombination von
umfangreichen Maßnahmen erforderlich, die sowohl zu einer signifikanten
Reduzierung physischer Kontakte im privaten Umfeld als auch zu einer Reduzierung
von Kontakten in Bereichen, in denen Begegnungen stattfinden, führt“.
Wir halten fest: Kein Wort von einem Mangel an Betten.
Das steckt wenn überhaupt implizit drin. Und das ist auch leicht nachvollziehbar.
Zu wenig Intensivbetten und zu wenig Personal, bei hohen Infektionszahlen und potentiell vielen Menschen, die dann nicht ausreichend behandelt werden könnten → Ja, das ist dann wohl besagte Gesundheitsnotlage, die eben gerade verhindert werden sollte.
Es wird immer wieder betont, dass es um das Gesundheitssystem als Ganzes geht:
„Ziel ist weiterhin, durch eine stets zeitlich zu befristende und regelmäßig auf die Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfende Reduzierung öffentlicher und privater Kontakte die Ausbreitung des Virus so einzudämmen, dass sich eine pandemische Trendwende ergibt, d.h. sich die Infektionskurve umkehrt, damit auch weiterhin insbesondere die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems gewährleistet werden kann.“
Worüber man sich aber meiner Meinung nach aufregen kann und muss, ist eine Formulierung wie folgende:
„Auch nach den Erfahrungen aus der ersten Welle der Pandemie sind zeitlich befristete, erhebliche Einschränkungen persönlicher Kontakte geeignet, aber auch erforderlich, um das Wachstum des Infektionsgeschehens auszubremsen und umzukehren. Dies ist von wissenschaftlicher Seite überzeugend bestätigt worden. Solche zeitlich befristeten Einschränkungen sind auch erforderlich, weil mildere, gleich wirksame Mittel nicht zur Verfügung stehen.“
Es ist zwar richtig, dass bekannt war, dass Kontakteinschränkungen zu einer Reduktion von Infektionen führt und, dass diese Erkenntnis wissenschaftlich gesichert ist. Aber, dass keine milderen, gleich wirksamen Mittel zur Verfügung stünden ist falsch. Dafür waren die Erkenntnisse mit viel zu viel Unsicherheit behaftet. Es war nie ganz klar, welchen Anteil Kontaktreduktionen, welchen Anteil das Tragen von Masken oder andere Maßnahmen hatten. Solch eine Aussage empfinde ich als nicht haltbar.