CoinTracking - Fragen & Antworten

Genau. Wenn du kein Abo hast oder selbst nicht verlängerst, dann läuft die Lizenz einfach aus.

Ja, denn Gebühren führen zu Gewinn oder Verlust und sind eine Veräußerung: So werden Gebühren bei CoinTracking behandelt
Wenn es sich um einen geringen Umfang handelt, sollte das in Deutschland über den Freibetrag gedeckt sein - ich bin jedoch kein Steuerberater.

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Keine Steuerberatung
(allenfalls aus Freude an steuerlicher Gehirnakrobatik und natürlich zur Belustigung im Zuge des fröhlichen Beruferaten von @Chrisbtc., Lustiges Berufe raten)

**Es gibt meiner Interpretation nach gewichtige Gründe dagegen die Gebühren selbst als zu besteuernden Verkauf der Coins bei Verkauf anzusehen ohne diese zugleich als Werbungskosten in Abzug bringen **

Warum?
In §23 EStG (§ 23 EStG - Einzelnorm) heißt es:

(1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind

  1. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten […]
  2. Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.[…]
  3. Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Veräußerung der Wirtschaftsgüter >früher erfolgt als der Erwerb.
    […]

(2) […]
(3) Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 ist der Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits.
[…]

→ Daraus lese ich:

  • für nach Jahresfrist veräußerte Coins/Token (=andere Wirtschaftsgüter) keine Werbungskosten in Abzug gebracht werden können
  • für innerhalb Jahresfrist veräußerte Coins/Token (=andere Wirtschaftsgüter) Werbungskosten in Abzug gebracht werden können

Was sind Werbungskosten?
Let’s check, denn das EStG hat auch darauf eine Antwort
§9 Werbungskosten (§ 9 EStG - Einzelnorm)

(1) 1 Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. 2 Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. […]

→ Daraus lese ich:

  • zu §9 EStg Abs. 1 S. 2:
    • wir bewegen uns bei der Einkunftsart Private Veräußerungsgeschäfte
  • in Verbindung mit §9 EStg Abs. 1 S. 1:
    • wir dürfen innerhalb dieser Einkunftsart Werbungskosten abziehen [von Einnahmen die in dieser Einkunftsart angefallen sind].

    • Werbungskosten sind alles was dazu beiträgt diese Einnahmen auch zu erzielen.
      Wann tun wir das? Wenn wir verkaufen!
      Was fällt an, wenn wir verkaufen? Eine Transaktionsgebühr von der ColdWallet zur Börse, eine Handelsgebühr auf der Börse

    • Werbungskosten sind aber auch alles was dazu beiträgt diese Einnahmen auch zu sichern.
      Wie sichern wir die (zukünftigen) Einnahmen? Indem wir die zukünftig zu veräußernden Wirtschaftsgüter sicher verwahren. Das kann auch der Transfer von Börse zu Börse aus Erwägungen der besseren Sicherheit oder ein Transfer auf eine neue Wallet sein, da bei der alten der Seed kompromittiert worden sein könnte.

Es gibt also viele gute Gründe und noch mehr was als Werbungskosten im Zuge der Sicherung von Einnahmen als Werbungskosten (Hardware Wallet, „Börsenbriefe“ etc.) ansatzfähig sein kann. Inspiration hier: Sind die Ausgaben für die Blocktrainer Patenschaft in der Einkommenssteuererklärung absetzbar? - #3 von FrankE

Zusammengefasst:

  1. Bei Privaten Veräußerungsgeschäften (also binnen Jahresfrist) dürften Handelsgebühren immer Werbungskosten sein und damit von den Einnahmen aus der gleichen Einkommensart (hier §23 EstG) abzugsfähig sein.
  2. Die Werbungskosten würden daher die vollen ermittelten Verkaufserlöse mindern, so dass der Anteil der Gebühren nicht zu einem steuerbaren Gewinn führen würde.
  3. In den allermeisten Fällen dürfte die Abzugsfähigkeit als Werbungskosten auch auf Transaktionsgebühren zutreffen, Stichwort: Sicherung der Einnahmen
  4. schwieriger scheint mir die Abgrenzung und Umsetzung allenfalls bei Veräußerungen, bei denen Transaktionsgebühren für die Übertragung von „anderen Vermögenswerten“ binnen Jahresfrist angefallen sind (z.B. Transaktionsgebühren für das Senden von Coins/Token von Hard-Wallet zu Börse), davon aber nur ein Teil in Jahresfrist veräußert wird, der hingegen nicht bzw. erst nach Ablauf der Jahresfrist. Hier wäre anteilig der Teil der Werbungskosten nach FIFO-Prinzip zu ermitteln, der auch bei Verkauf in Jahresfrist abzugsfähig wäre.
  5. über Jahresfrist besteht keine Abzugsfähigkeit von Werbungskosten
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hi, sind die black friday rabatte zusätzlich zu den referral link rabatten die man bekommen kann wenn man einen code eingibt, oder schließt das eine das andere aus?

Hallo zusammen,
falls das schon gefragt wurde sorry - gefunden habe ich es nicht.

Wenn ich über coinfinity btc kaufe und diese direkt an meine hardware wallet sende, kann ich dann auch die hardware wallet als quelle verwenden in cointracking? Oder gehen da am Ende Informationen wie Gebühren verloren?

@Nebelschmerzen Nein, es kann immer nur ein RefLink aktiv sein. On Top gäbe es den Full Service Rabatt.

@dackelmann Das hängt vom HW Wallet Provider ab, ob sie alle Daten bereit stellen. Sonst ggf. bei Coinfinity nachfragen. Wenn Gebühren fehlen, kannst du die auch manuell ergänzen.

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schade, trotzdem danke für die schnelle antwort.

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@Andreas_CoinTracking und dackelmann,
das würde mich in der Tat auch interessieren. Wenn ich es richtig verstehe werden im CSV von Coinfinity Import die Punkte Gewinn/ Verlust, Einzahlungen, Auszahlungen gar nicht ausgewiesen.
Das wäre natürlich extrem unkomfortabel und für mich evtl. sogar ein Grund Conifinity nicht in Betracht zu ziehen.
Ist denn in Sicht, dass die fehlenden Daten in absehbarer Zeit mit importierbar sind?

Genau, dem ist so. Das Feedback kannst du gern an coinfinity weiter geben, dass diese Daten notwendig sind. Vielleicht stellen sie diese ja bald in deren CSV Dateien bereit.

Guten Morgen. Man kann sich in der App die Gewinne/Verluste der einzelnen Kryptowährungen in Prozent angucken. Ist dies auch für die einzelnen DCA-Käufe möglich?

Nein, das ist dort nicht möglich. Via Web Login findest du Berichte wie die Trade (Paar) Analysen: https://cointracking.info/trade_analysis.php
Dort könntest du dir z.B. das Paar BTC/EUR anzeigen lassen.

Updates und Verbesserungen

API

  • Neuer Importer: WooX, Bitvavo by Hyphe
  • Bitget (neue Transaktionstypen unterstützt & verbessert)
  • Coinbase (Rewards & Staking verbessert)
  • Bybit (Benutzerdefinierter Börsenname möglich)
  • BitMEX (Funding Gebühr unterstützt, Benutzerdefinierter Börsenname möglich)
  • Kraken Futures (Gebühren verbessert)
  • Bitso (API Fehlermeldung behoben)
  • Kraken (API Fehlermeldung behoben)
  • Coinbase (Staking und Einzahlungen verbessert, API Fehlermeldung behoben)
  • crypto.com Exchange (Gebühren und Währungsticker verbessert)
  • Bitfinex (Transaktionstypen verbessert)

CSV

  • Neuer Importer: Blink, WooX
  • BingX (Funding Gebühr und neue Transaktionstypen unterstützt)
  • Bitvavo (neue Transaktionstypen unterstützt)
  • Coinbase (Gebühren, Advanced Trades & Einzahlungen verbessert)
  • KuCoin (Gebühren verbessert, neue Dateiformate unterstützt)
  • Ledger (neuer Transaktionstyp unterstützt)
  • BingX (Gebühren und Transaktionstypen verbessert, neue Dateiformate unterstützt)
  • OKX (neue Transaktionstypen unterstützt und verbessert)
  • CoinEx (neue Transaktionstypen unterstützt und verbessert)
  • Kraken Futures (Gebühren verbessert)
  • Coinsnap (neues Format unterstützt)
  • Binance US (convert verbessert)
  • crypto.com Exchange (Gebühren und Währungsticker verbessert)
  • Wirex (neues Format unterstützt)
  • Exodus (neue Transaktionstypen unterstützt)
  • Bitvavo by Hyphe (weitere Transaktionstypen unterstützt)
  • Bison (Transaktionen verbessert)
  • Bitfinex (neues Transaktionstypen unterstützt)
  • Swyftx (neues Format unterstützt)

Blockchain

  • neuer Importer: Thorchain (RUNE), SUI, The Open Network (TON), Gnosis (XDAI)
  • Verbesserungen: XLM - mehr Adressen unterstützt, ETH - Curve Tracking verbessert, Polygon - ERC-1155 NFTs unterstützt, Solana - Gebühren und Transaktionen verbessert, Arbitrum - neues LP Protokoll unterstützt, AVAX - LP Protokoll verbessert, Ethereum - NFT & LP Transaktionen verbessert, Cosmos - weitere Transaktionen importiert (siehe FAQ „Meine blockchain Transaktionen wurden nicht korrekt importiert. Warum?“)

Sonstiges

  • Mehrere Anpassungen zu Coin Tickern, Preishistorien und Logos
  • Verbesserungen von Steuerberichten (AT: AVCO mit Depottrennung nach 01.02.2021, DE: Kapitalertragseinstellungen erweitert, Portugal: neuer Steuerbericht wurde veröffentlicht)

Vielen Dank an alle, die uns Feedback gegeben haben! Ihr wurdet bereits individuell über die Änderungen benachrichtigt. Vielen Dank für Euren wertvollen Input!

Quelle

Hi. Ist es möglich, zu sehen, wie viel man bereits unter der freigrenze von 1000 euro realisiert hat, um ggf noch ein wenig am ende des jahres zu realisieren?

Ja einfach einen Steuerbericht erstellen und dann die Summen anschauen und von der Freigrenze abziehen.

Danke dir!

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Hallo,
ich habe hier mehrere Beiträge gelesen, aber nicht wirklich was zu meinem Anliegen gefunden. Ich nutze CT seit 2017 und mache seit 2018 meine Steuererklärungen mit einem Steuerberater. Ich habe, wie bei vielen Leuten hier, Unstimmigkeiten beim Pflegen der Transaktionen.

Ich habe Transaktionen, die ich nie mehr nachvollziehen werde. Irgendwelche Ein-/Auszahlungen bei 1Broker, dessen Trades ich nicht mehr nachschauen kann, da es diese Börse nicht mehr gibt.

  1. Ich muss mich also damit abfinden, dass ein Teil meiner TX-Historie bei CT für immer inkorrekt bleibt.

  2. Es wird immer gesagt, dass man jede TX genauestens ein- bzw. nachtragen soll bis alles stimmt. Ich habe aber noch nie gelesen, was man tun kann wenn das nicht mehr geht.

  3. Ich frage mich ob „Es liegt kein passender Kauf zu diesem Verkauf vor…“ etwas ist, was ich in Zukunft einfach akzeptieren muss und gegebenenfalls Steuern dafür zahle. Ich würde also die Lücken in der TX-Historie hinnehmen (müssen).

  4. Kapitulieren im Sinne, dass ich nicht mehr in der Lage bin meine TX-Historie Cent genau nachzupflegen und die Fehler hinnehme.

  5. Ich hatte einen ähnlichen Forumpost gelesen, wo es darum ging die TX-Historie bei CT zu löschen und einen sauberen Neuanfang zu machen.

  6. Wäre es möglich bzw. sinnvoll eine aktuelle Bestandsaufnahme meiner Coins auf Ledger & Börsen zu machen und das durch einen Anwalt bestätigen lassen, sodaß man diesen Zeitpunkt als Neuanfang nehmen könnte? Der Anwalt bestätigt also die Coins und dass sie ehrlich erworben wurden.

Ich möchte so transparent wie möglich sein und mich an die Gesetze halten. Da es um viel Geld geht, habe ich Angst wegen diesen Lücken/Fehlern in CT.

Wie geht es euch? Habt ihr auch schon kapituliert oder einen Neuanfang bei CT versucht?

Ja, die groben Werte sollten aber unbedingt stimmen.

Kleine Rundungsdifferenzen trage ich an dem jeweiligen Trade nach, um so nah wie möglich an der Wahrheit zu bleiben. Ist das nicht möglich oder möchte man das nicht, könnte man auch eine „Korrekturbuchung“ am Ende des Jahres machen. So verhindert man, dass Rundungsdifferenzen sich über Jahre mitschleppen und irgendwann eine signifikante Summe erreichen.

Nein, das solltest du korrigieren. Meist geht das relativ schnell, wenn man sich die Trades mal genauer anschaut. Es ist ja logisch, dass es zu einem Verkauf einen Kauf gegeben haben muss.

Hast du so signifikant bei deinen Aufzeichnungen gepatzt, dass du nicht mal den Kauf anhand von Kontoauszügen etc bestimmen kannst, dann ist das ein Problem.

Kannst du machen. Borher aber ein Backup anlegen!
Nur: Was soll das bringen, wenn du die Daten nicht hast?

Du kannst nicht wirklich „neu anfangen“. Es gibt steuerlich keinen Resetknopf. Du könntest alles verkaufen und so neu anfangen, aber dafür brauchst du keinen Anwalt. Was der an nicht vorhandenen Nachweisen durch seine Unterschrift bestätigen soll, erschließt sich mir nicht.

In Deutschland ist dein Bestand völlig egal. Kauf und Verkauf sind steuerliche Ereignisse. Insofern bringt es dir nichts, dass ein Notar dir bestatigt, dass du gerade x BTC besitzt.

Ich habe schon einige beraten, die dann erstmal 2 Wochen Urlaub genommen haben, um alles nachzutragen. Daher mein Appell: Gleich richtig machen! Keiner räumt für euch auf. CT ist nur so gut, wie eure Aufzeichnungen es sind. Zaubern kann es nicht.

Setz dich also hin und versuche alles vernünftig zu rekonstruieren.

Was du bei einer Börse, die es nicht mehr gibt, nicht mehr nachvollziehen kannst, kann das FA auch nicht. Nimm die Kontoauszüge und mach es so dicht an der Wahrheit, wie möglich! Eigentlich ist dann immer ein plausibles Ergebnis möglich.

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Vielen vielen Dank, dass du dir Zeit genommen hast zu antworten. :pray: :pray: :pray:

Ja du hast recht, einen Anwalt einzuschalten ist wahrscheinlich sinnfrei. Ich suche nur Möglichkeiten wie ich mich rechtlich am besten absichern kann und zeige, dass ich bemüht bin transparent zu sein und alles offen lege, was von mir verlangt wird, denn ich möchte in Deutschland bleiben und mir durch Gewinne in paar Jahren eine Wohnung kaufen.

Zum Glück habe ich zum großen Teil, nach bestem Gewissen, alle Transaktionen (ausser 1Broker) eingetragen und mein Dashboard spiegelt relativ gut wider, was ich wirklich besitze. Diese Unstimmigkeiten und ! machen mich allerdings verrückt und mich hat gewundert wie andere Leute damit umgehen.

Wie ich von deiner Antwort heraus lese, scheint es bei dir auch kein 100% perfekt zu geben, sodaß du hier und da mal Rundungen bearbeitest. Das ist schonmal gut zu wissen, dass ich das machen könnte. Was meinst du mit „Korrekturbuchung“?

Es „triggert mich“, wenn unter den Beständen auf den Börsen die Beträge nicht ganz passen.

Ist in CT ein Bestand von

0.010003 und auf der Börse in Echt eigentlich

0.010002, dann habe ich kein Schmerz damit die

0.000001 auszubuchen, so dass alles wieder stimmt.

Alternativ könnte man auch den letzten Trade in dem Jahr um den Betrag ändern. Bei wenigen Cent wird es niemanden interessieren.

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Ah ok. Vielen vielen Dank nochmal :wink: