„Finanzämter rücken Anleger in Bitcoin und anderen Kryptowerten in den Fokus. Nach Datenauskünften fordern Behörden jetzt von vielen Nacherklärungen für vergangene Jahre.
Für Anleger in Kryptowerten wie dem Bitcoin könnten ihre Gewinne aus den Jahren 2017 bis 2023 zum Problem werden. Die Finanzverwaltung verlangt von vielen Steuerpflichtigen Nacherklärungen und Steuernachzahlungen.“
Mehr dazu in der WELT (leider - für Nichtabonnenten - hinter der Paywall):
Klar insoweit, dass ich außer für wenige € zu Testzwecken noch nie Bitcoin verkauft habe und mir zur Steuer keine Gedanken machen muss
Wieder was gelernt, vielen Dank.
Es geht um Nutzer von Bitcoin.de, falls sich das jemand fragt.
Aber ganz ehrlich: mich wundert es, dass es nicht schon lange viel mehr Datenlieferungen an das Finanzamt gibt. Mit sowas muss man einfach rechnen und das sollte daher für keinen ein Problem sein, der nicht aktiv Steuern hinterziehen wollte.
Die Frage ist halt, ob sie auch ungefragt sämtliche Daten vor dem 1.1.2026 weitergeleitet haben oder dies nur nach Aufforderung in konkreten Einzelfällen tun. Denn so wie ich das verstanden habe müssen Börsen nicht einfach anhaltslos alles übermitteln, worauf sich die gesetzliche Regelung gar nicht bezieht (sprich: die Zeit vor Inkrafttreten).
Bei Bitcoin.de müsste ich fast alles anfassen weil die CSV-Daten teilweise nicht gut waren. Wenn die das für jeden kleinen Fisch ohne Verdacht machen, sind Sie sehr lange Beschäftigt.
bei bitcoin.de wurde damals pauschal angefragt - und zwar nach Umsätzen über 50k (soweit ich mich richtig erinnere).
B. hat allerdings ohne erkennbare Gegenwehr geantwortet - wiederum pauschal.
Das war möglicherweise allerdings der damaligen Situation geschuldet - BaFin und unklare Regelungen, vllt auch gepaart mit der Angst vor einem Verbot.
Anfragen gab es zB auch bei binance.
Kraken prüft zwischenzeitlich jede Anfrage und verweigert im Zweifel
Kann sein, aber ich denke, die Leute, die das Finanzamt anschreibt, weil sie mal bei Börse X Coins hatten, wissen dann, dass Börse X Daten weitergegeben hat und würden das rumerzählen.
Die Meldung, die du meinst, ist noch weit in der Zukunft.
Hier geht es wohl um Sammelabfragen, das Finanzamt geht hin und sagt, gebt uns mal alle Daten ab 2017. Dann filtern sie alle Konten raus, die mehr als 50k gehandelt haben oder die mehr als 5k verkauft haben zB und die ausgewählten Daten werden dann von Bearbeitern mit den Steuererklärungen abgeglichen. Also so verstehe ich das zumindest.
na ja, nicht ausgeschlossen, dass sie hin und wieder einen Ballon steigen lassen.
Ich gehe eher davon aus, dass sie bei denen genauer hinschauen, wo im Gegensatz zu früheren Erklärungen mal nichts anzugeben ist oder erstmals relevante Beträge auftauchen (in Bezug auf fruhere Jahre) - oder die KFZ-Steuer für den Lambo, der nicht zum Einkommen passt .
Aber egal wie und was, auf Teufel komm raus, dokumentieren!!!
Die Frage ist ob das reicht. Wenn ich einen Bitcoin habe der schon seit mehr als einem Jahr auf einer Hardware-Wallet-Adresse liegt, dann einen weiteren BTC heute auf einer Börse kaufe und 2 Stunden später wieder verkaufe, dann habe ich nach FIFO den ältesten BTC verkauft (also den, den ich schon seit mehr als einem Jahr habe). Ich habe also immer noch den einen BTC auf der Hardware-Wallet-Adresse, aber dessen steuerliches Anschaffungsdatum ist heute. Er ist also nicht Steuerfrei veräußerbar.
Daraus folgt, dass das FA ggf. auch Nachweise für Coins verlangen kann, die seit über einem Jahr auf einer Adresse lagern - einfach weil das steuerliche Anschaffungsdatum durch FIFO ein sehr viel späteres sein kann als das Datum der Blockchain-Transakion.
Auch wenn man solche Spielchen nicht macht kann das FA dennoch durchaus nachweise über das steuerlich relevante Anschaffungsdatum verlangen.
Die Frage ist, ist das so? Ich tendiere dazu zu sagen, eher nicht.
Gemäß dem BMF Schreiben gilt die Wallettrennung (welche leider nicht näher spezifiziert ist).
In dem Fallbeispiel kannst du doch ganz klar trennen nach Wallet und Anschaffungsdatum.
FIFO gilt je Wallet, nicht über Wallets hinweg. So interpretiere ich das zumindest.
Ich bin nicht sicher ob ich die Frage richtig verstehe. Mein Beispiel ist nicht etwas, was man unterlassen kann um sich vor einem Nachweisverlangen zu schützen, sondern es ist ein ein Beispiel dafür, wie das FA das Nachweisverlangen begründen kann.
Du hast schon recht: Über die Blockchain kannst du nachweisen, dass dein verkaufter Bitcoin länger als 1 Jahr in deinem Besitz ist. Das ist sicher auch ein gutes Indiz, aber Entscheidend ist für das FA letztendlich welcher BTC nach FIFO als verkauft gilt.
Wenn du mehrere Käufe hast, bestimmt FIFO automatisch, welche Coins steuerlich als veräußert gelten – unabhängig davon, welche UTXO du technisch bewegst oder welche Adresse du verwendest. Das Finanzamt fragt nicht ob genau diese BTC alt genug sind , sondern wann die nach FIFO als verkauft geltenden BTC angeschafft wurden. Und das ist eben auf Nachfrage nachzuweisen, was eben nur durch die vollständige Dokumentation aller Käufe und Verkäufe bis zu diesen Zeitpunkt möglich ist.
Meines Erachtens nach ist das so, ja. Die Wallettrennung, also die Einzelbetrachtung kann angewendet werden wenn sie eindeutig nachgewiesen werden kann. Die Aussage von Katja, auf die ich mich bezogen habe war aber:
Und das reicht eben nicht aus für eine Einzelbetrachtung, weil es nicht ausreicht um diese Nachzuweisen.
Mir gefällt das ganze ja auch nicht, und ich kann mir gut vorstellen, dass das FA den Blockchain-Nachweis in vielen Fällen einfach so akzeptiert. Aber so wie ich die Sache sehe kann kann es eben durchaus gut begründet dennoch entsprechende Nachweise.