Bitcoiner (rückwirkend) im Steuerfokus!

Ich begebe mich nicht auch nur annährend in die Nähe in der FIFO überhaupt eine Rolle spielen würde.

Sie sollten das akzeptiern, wenn sie nicht verrückt geworden sind. Ich würde das im Zweifel bis nach Karlsruhe klagen. Ich hab 2011 zum ersten Mal Bitcoin gekauft. Damals ohne Personalausweis, ohne downloadbare Kontoauszüge.

Wenn wir in Richtung einer Totalüberwachung gehen, dann muss man ohnehin hier weg (was ich aktuell auch schon in die Wege leite). Dann muss ich die Goldmünze, die meine Oma 1965 kaufte, und mir 1987 schenkte schmuggeln, da dafür kein Kaufbeleg existiert (ich glaube Oma hat den nur die damalige Dokumenten-Aufbewahrungsfrist aufgehoben - eben nachgelesen: private Kontoauszüge wurde damals empfohlen 3 Jahre aufzuheben)

Dann kommen wir an den Punkt, an dem ich mir notieren muss, wann ich wo und wem welchen 100 Euro Schein mit Serien-Nummer xyz gegeben hab.

Aber da bin ich hoffentlich schon weg, weil dann will „niemand eine Mauer bauen“. Und ich mag „niemand“ nicht.
:rofl:

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Zum Glück bin ich unwichtig.