Bitcoin mit Bargeld gekauft, was jetzt!?

Kein Feld in dem ich mich auskenne und meine Belege sind vollständig. Aber mal kurz gegoogelt und reingelesen fand ich diesen Satz interessant:

Die Vorschrift des § 437 StPO sieht im Zusammenhang mit der richterlichen Überzeugungsbildung von der deliktischen Herkunft des Vermögensgegenstandes eine Art „Anscheinsbeweis“ vor, welcher faktisch zu einer Beweislastumkehr führt. So kann das Gericht gemäß § 437 Abs. 1 S. 1 StPO seine Überzeugung, dass der Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat stammt, etwa darauf stützen, dass der Vermögenswert in einem groben Missverhältnis zu den rechtmäßigen Einkünften des Täters steht.

Und genau das Verhältnis zu den damaligen Einkünften kannst du m.E. schlüssig darlegen. 1000€ damals 2013 sind im üblichen Rahmen eines Mittelschichtsbürgers und diesen Betrag dann 10 Jahre in BTC liegen lassen (dank Blockchain und Ownership über die Adresse ja belegbar) stellt eben kein krasses Missverhältnis zu Einkommen und/oder plausiblen Vermögen dar. Für die Wertentwicklung in der Zwischenzeit kannst du nicht haftbar gemacht werden.

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Ist aber sehr riskant.
Wenn das nicht funktioniert sitzt er tief in der Patsche.

Natürlich, es gibt wahrscheinlich jenseits BTC für noch weniger eine Garantie. Am Ende kannst du es entweder als Bestand (never touch) ansehen und Zeit als deinen Freund betrachten. Jenseits dessen, bleibt eben (nur) den Wortlaut und Geist des Gesetzes anzusehen.

Und ja, am sinnvollsten ist es hier einen Fachanwalt zu befragen, wie ein solcher Fall bei diesen Fakten beurteilt werden würde nach gängiger Rechtspraxis.

Reicht das aber? Es gilt doch bei Geldherkunftsnachweisen/Geldwäsche die Beweislastumkehr, oder nicht? Hat ein Gericht wirklich das Gesetz auf seiner Seite, wenn es ihm das Geld zuspricht, weil er vor Gericht komplett unschuldig wirkt und seine Gehaltsnachweise auch dazu passen? Oder müssen es härtere Beweise sein, die man vor Gericht vorlegen muss?

Die wirst du auch nicht nachweisen können. Ich interpretiere den Text so, dass damals 1000€ aber eben nicht ein unverhältnismäßiges Vermögen zweifelhafter Herkunft sind. Das sind normale Barreserven und nicht Omas niemals deklarierte Lebensersparnisse.

Wären das hingegen 100k€in Zeiten in denen derjenige seit Jahren arbeitslos war und nie Vermögen zuvor angeben hat, dann würde eben seit 2017 die Beweislastumkehr greifen. Am Ende hilft nur Experten Fragen, der ich nicht bin. Ich sehe einfach die Plausibilitäts- und Angemessenheitsprüfung als eine Art Bremse gegenüber völliger Willkür, auch wenn es diese nicht völlig ausschließen kann.

Das Problem das ich sehe ist auch, dass wenn ich es richtig verstanden habe, diese Anti-Geldwäsche-Gesetze auch rückwirkend angewendet werden und ich jederzeit mit einer Verschärfung rechnen muss wo man mir dann nachträglich auf die Finger schaut.
Die 1000€ waren damals zwar für mich viel aber nichts worauf ich hätte großartig sparen müssen.

Nachtrag (war in Eile und konnte nicht alles zu Ende schreiben):

Da ich ja Bar gekauft habe, ist nicht dokumentiert, an welcher Stelle der Blockchain der „Besitzübergang“ stattgefunden hat. Theoretisch von außen betrachtet könnte ich die Bitcoins noch länger besessen haben und wenn sie aus einer Straftat kamen, sie auch begangen haben. Ist ja nix dokumentiert.
Darum kann ich einen Experten nicht fragen, weil ja Geldwäsche im Raum steht ist der verpflichtet, mich in die Pfanne zu hauen.

Ich habe auch Schiss, dass die mir nicht nur die Bitcoins einkassieren, sondern sich auch an mein aktuell legal erspartes Geld auf dem Girokonto vergreifen und ich dann ganz ohne finanzielle Mittel stehe.

Derjenige von dem du damals die coins gekauft hast ist vermutlich nicht mehr greifbar oder? Evtl. wäre es nach Rücksprache mit Steuerberater o.ä. eine Option sich das Tauschgeschäft per eidesstattlicher Erklärung bestätigen zu lassen?

Die Anbahnung, Treffen usw. war alles sehr diskret und es war in einer Großstadt in Fernverkehr-Bahnhofsnähe - diesen Typen wird man auf keinen Fall mehr kriegen.

Das mit der eidesstaatlicher Erklärung klingt gut, aber kann ich einem Steuerberater das überhaupt anvertrauen? Die Geldwäsche-Regelungen sind ja sehr speziell und hebeln teils Elementare Konzepte wie die Schweigepflicht und Rückwirkungsverbot aus, auch hat das Finanzamt Sonderrechte.
Daher muss das Ding sicher durchzuziehen sein, nicht „mal schauen“

Ich hab einfach Angst, dass wenn das dann doch nicht funktioniert, die dann noch mehr anzweifeln und mir sogar an mein Girokonto gehen und ich ohne alle da stehe.

Weitere Gefahr kommt aus der Richtung dass ich damit bezahlt habe und ich daher nicht mehr alle Bitcoins habe. Wenn das Finanzamt einfach „Anzahl beim Kauf“ mal „heutigen Wert“ rechnen würden und die dann das in Euro im Rahmen einer Vermögensabschöpfung fordern würde, wäre ich auf Leben lang Bankrott.

Trotzdem entscheiden im Zweifel Gerichte.

Außerdem gibt sicher sehr viele Leute die nicht alles lückenlos nachweisen können. Es ist sogar damit zu rechnen, dass hier und da bei Leuten nicht alles 100% wasserdicht ist. Weil Fehler passieren. Wie stellst du dir das vor, wie das dann läuft? Wird bei diesen Leuten auch das komplette Vermögen beschlagnahmt, deren Leben zerstört usw.? Ganz ohne fairen Gerichtsprozess?

Yepp, im Zweifel entscheidet ein Gericht.

Wie heißt es schön: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Genau das ist mein Problem.
Es ist komplette Willkür, ob mir dann alles weggenommen wird.
Ich habe zwei Optionen:

  1. Weiterleben so wie das Leben nun mal ist und die Wallet ignorieren
  2. Die Wallet aufs Bankkonto auscashen und entweder ein schönes Leben führen oder ein Leben im Ruin

Entscheiden kann ich mich bis 2025 wenn die schwarze Pest aka. CDU an die Macht kommt und mir die Option, mir meine Bitcoins Stück für Stück in Bargeld auszahlen zu lassen (was ein Trost wäre), mir wegnimmt.

Was fairen Gerichtsprozess anbelangt: Yepp, ich bin der Ansicht, es gibt in meinem Fall keinen, denn indem man eine Strafe als „Maßnahme zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit“ umdeklariert hat, hat man auch nicht die Rechte, die man hätte, wenn man einer Straftat bezichtigt wäre.

Durch den Wegfall des Vortatenkataloges bei der Geldwäsche erleichtert der Gesetzgeber auch die sogenannte selbstständige Einziehung illegal erworbenen Vermögens: Auch wenn eine Verurteilung aus praktischen Gründen ausscheidet, kann das Gericht illegal erworbenes Vermögen einziehen.

Es lebe der Anti-Terror-Wahn, der ab 2025 von der CDU wie gewohnt weitergeführt wird.

Stichwort illegal. Das trifft nur zu wenn das Gericht zu dieser Überzeugung kommt. Es mag dann eben nur nicht für eine Veruteilung reichen.

Wenn du du überhaupt kein Vertrauen mehr in den Rechtsstaat hast, dann kann ich dir auch nicht mehr helfen. Was sollen wir dir dann sagen?

Ich sage es nochmal. Du bist bei weitem nicht der einzige der Lücken in seinen Unterlagen hat.

Willst du dich bis Ende deiner Tage schwarz ärgern oder Klarheit schaffen? Was passiert wenn BTC auf über 1 Mio ist? Denk an deine Gesundheit.

  1. Einfach bei Gelegenheiten ausgeben (Bitrefill-Gutscheine oder, wo es möglich ist, direkt mit BTC zahlen), um zumindest ein bisschen was davon zu haben und dabei die Rechtsauffassung vertreten, dass du nichts illegales getan hast bzw. tust. Die Chance, dass ein Richter es anders sieht, ist leider trotzdem nicht Null, daher senkst du mit dieser Variante die Wahrscheinlichkeit, Probleme zu bekommen, zusätzlich ab (da es sehr schwierig ist, dich überhaupt zu „erwischen“).

Ich sehe unter Umständen übrigens überhaupt kein Problem (das ist keine Rechtsberatung, bin kein Jurist):
Du hast eine eher unbedeutende Summe (ca. 1.000 €) ohne Nachweis gekauft. Sofern du den privaten Schlüssel der Adresse, auf die du die entsprechenden Sats empfangen hast, noch hast, kannst du diesen Vorgang plausibel belegen. Ggf. hast du anschließend auf andere Adressen umgeschichtet, sodass du noch weitere private Schlüssel benötigst, um alles lückenlos plausibel belegen zu können.
→ Sofern das gegeben ist, sehe ich kein Problem.
Solltest du Sats vor der Haltefrist von 1 Jahr ausgegeben (oder gegen FIAT verkauft) haben, kann es unter Umständen sein, dass du dafür Steuern hättest zahlen müssen (z. B. wenn der Kurs zwischen dem Erhalt und dem Ausgeben/Verkauf gestiegen ist und du die jährliche Freigrenze von [damals vermutlich 600 €] durch Veräußerungsgewinne überschritten hast). Wie du damit umgehst, ist noch mal eine andere Sache.

Hier ist wiederum „Verurteilung“ das Schlagwort.

Wenn etwas als „illegal“ eingestuft wird aber es für eine Verurteilung nicht reicht, dann muss diese Einordnung als „illegal“ zwangsweise gemacht worden sein, ohne das je ein ordentlicher Gerichtsprozess stattgefunden hat, wo ich mich normal mit meinen Rechten, die man in einen Rechtsstaat gewöhnlicher Weise so hat, verteidigen konnte.

Mal eine andere Idee:

Kann ich nicht einfach ins Ausland gehen, dann vor den Augen der Behörden eine Bitcoin-Adresse von 2013 signieren und sagen, hör mal zu, ich kann zwar nicht beweisen wo dieses Geld her ist, aber es sind nur 1000 €, ich zahl einmal hier Steuern und gut ist?

Wenn die CDU ab 2025 nicht meine Bitcoins komplett nutzlos machen würde, könnte ich mit Punkt 3 gut leben und zwischendurch via P2P Bitcoins in Bar auscashen lassen. Aber nach deren Plänen wird genau das illegal und man kann man nirgendwo mehr bezahlen, wenn die Wallet nicht behördlich registriert ist. P2P auscaschen wird so gefährlich wie Drogenhandel UND man weiß, wenn man mich verarscht oder gar überfällt, dass ich keine Polizei rufen kann weil ich sonst in ein großes Dilemma gerate.

Das „ohne Nachweise kaufen“ glaub ich wäre für die Behörden nicht so das Problem. Das Problem ist, ich kann dieses „kaufen“ nicht beweisen - ich hätte diese Bitcoins auch durch Nacktbildererpressung und ähnliches ergaunert haben können.

Ich könnte mir sogar vorstellen, dass der Erhalt von Sats mit derzeitigem Wert von ~1.000 € ein Vorgang ist, der außerhalb irgendeiner Verjährungsfrist für was auch immer genau liegt. Wir reden hier eben NICHT von einem Erhalt von 100k € ohne Mittelherkunftsnachweis, sondern von „nur“ 1.000 €. Der Kursgewinn ist belegbar, sofern du die Schlüssel der (oder aller) Adresse(n) hast. Darauf gehst du leider nicht genau ein.

Was die CDU 2025 wirklich macht, wird man dann auch noch sehen. Hältst du es für so wahrscheinlich, dass sie das (was eigentlich ganz genau?) durchkriegen?

Diese Gesetze werden nicht für Fälle wie deinen gemacht sondern z.b. für Fälle wo es zum Beispiel um Klankriminalität geht, wo man man nicht direkt den Bezug der Gelder zu kriminellen Machenschaften nachweisen kann, wo aber trotzdem von der beschuldigten Seite nicht nachgewiesen werden kann, woher die Gelder stammen. Das sind hochkriminelle Strukturen, und dafür werden solche Gesetze gemacht. Das ist auf gewisse Weise auch verständlich. Diese Gesetze wurde nicht gemacht um den einfachen Bürger dem der Nachweis für seine Bitcoin fehlen, zu enteignen. Das wissen auch die Gerichte. Die sind ja nicht dumm. Wir sind kein Unrechtsstaat, damit das klar ist.

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Um mal drauf einzugehen:
Der Typ hat mir die Bitcoins auf eine Adresse überwiesen, dessen Wallet ich damals direkt bei blockchain.info hatte.
Anschließend habe ich von blockchain.info aus eine Transaktion erzeugt, wo Teil A) in meine lokale Wallet #1 und Teil B) durch einen Mixer in meine Wallet #2 geflossen ist, um damit zu bezahlen. Damit war die Ur-Wallet auf blockchain.info geleert und nie wieder angefasst.

  • In die Ur-Wallet auf blockchain.info kann ich mich nicht mehr einloggen und damit nix signieren, obwohl ich noch die Zugangsdaten habe
  • Allerdings könnte ich heute noch jede Bitcoin-Adresse in den Wallets #1 und #2 signieren / von da aus überweisen und damit ab da den Kursgewinn kryptografisch beweisen - also die ganze Kette bis heute.

Die CDU ist doch in der Vergangenheit durch die ganzen Anti-Terror-Gesetze geradezu aufgefallen. Vorratsdatenspeicherung, Verifizierungspflicht für Prepaid-SIM-Karten usw… Als unter Einwirkung der CDU die PaysafeCard für anonyme Zahlungen „kaputt“ gemacht wurde, habe ich nach Alternativen gesucht und bin dann zum Bitcoin als Alternative gekommen. Weil man die nicht im Laden kaufen konnte und Börsen schon damals nicht anonym waren, hab ich halt das P2P-Treffen anvisiert.
Ich glaube, das kriegen die auch mit dem Bitcoin hin.

  • Der Wechsel von Kryptowährungen gegen Bargeld soll rundheraus verboten werden,
  • ebenso das Anbieten und Verwenden von Mixern.
  • Es soll eine Registrierungspflicht für „selbst gehostete Adressen“ geben – also für die Adressen, die ihr in euren Wallets habt – sowie ein Verbot, Transaktionen an nicht-registrierte Adressen zu senden.

Ok, also vielleicht hast du dich ja auch gerade ein bisschen falsch erinnert und in Wahrheit hast du 2x anonym BTC gegen Bargeld gekauft: 1x auf Wallet #1 und 1x auf Wallet #2. Was davor in der Chain passiert ist, kannst du natürlich nicht wissen. *hust
Mit der Erinnerung ist es manchmal echt schwierig, das kann sogar Olaf Scholz bestätigen.

Was das CDU/CSU-Thema angeht: Ja, schauen wir mal. Meiner Meinung nach ist so ein extremes Szenario unwahrscheinlich.

Ohne den Thread gelesen zu haben: Ist es nicht genau das, was viele wollen? KYCless kaufen? Diesen Personen könntest Du BTC ja gegen Bares anbieten #TreffpunktParkplatzA7 :wink:

Da bekommt „Bares für Rares“ eine ganz neue Bedeutung.

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Kam vorhin grad im TV und die blonde Elster hat bei ner Uhr zugeschlagen.

Und jedes Mal denke ich, dass es was viel Gewinnbringenderes als Uhren gibt wo man zuschlagen kann :grin: