Bitcoin mit Bargeld gekauft, was jetzt!?

Ohne Anlass? Nein, ohne Anlass musst du das nicht tun. Das hat auch keiner behauptet. Hier geht es um Auszahlungen und somit um Gewinnrealisierungen - diese sollten nach bestem Gewissen angegeben werden.

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Wer? Hast du Angst dass du es nicht verkauft bekommst oder wenn dann das Finanzamt nachfragt? Zwei verschieden Themen.

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Steuerfreie Gewinne sind kein Anlass für das Finanzamt. Man kann dazu nichtmal sagen, dass er Gewinne verschweigt. Deshalb ist dein Ehrlichkeite-Argument kompletter Blödsinn.

Wenn er Gewinne angibt obwohl er nicht muss werden nur unnötige Fragen kommen und du erscheinst wegen nichts am Radar.

Würde ich nicht machen.

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Ich empfinde das nicht gerade als überlegte Ausdrucksweise.

Jeder hat die Wahl, ob er heute ohne irgendwelche Nachteile steuerfreie Gewinne angibt oder in einigen Jahren, wenn das Finanzamt Bitcoin und Co. besser versteht und dann die Auszahlungen hinterfragt.
Ich weiß nicht, was in einigen Jahren möglich ist und wenn ich heute lediglich Gewinne angebe und keine Bestände, wo liegt das Problem?

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  1. Dann wird den Herrschaften irgendwann mal in die Köpfe kommen, dass sie da eigentlich sehr viel Geld mitverdienen könnten. Stell dir mal vor sie hätten alle Gewinne seit 2015 einer ähnlichen Abgeltungssteuer wie es bei Aktien ist unterzogen. Genau so gehen die vor. Es wird analysiert wo es viel zu holen gibt.

Und dann werden schon die Gesetze geändert um den Bürger noch mehr zu berauben.

  1. Wie gesagt, freiwillig will ich nicht auf deren Radar. Und wenn sie in 5 Jahren ankommen sind meine Gewinne noch immer steuerfrei.
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Bevor ihr Euch die Köppe einhaut: Es ist ja nicht einmal bekannt, ob die Gewinne steuerfrei sind.

Die Aussage „Ich hab so gut wie alles schon mal ausprobiert“ klingt für mich nicht danach, dass vor jedem Trade 1 Jahr gewartet wurde.

Deshalb kann man sehr stark annehmen, dass Gewinne angefallen sind und diese sind (ohne Aufforderung) anzugeben. Punkt.

Nun ist es an @Makowski abzuwägen, ob er das Risiko eingehen will, dass er irgendwann erwischt wird, denn wenn es sich um eine größere Summe handelt, wird es früher oder später herauskommen. (Wegen 50 Euro wird er hier nicht fragen, vermute ich.)

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Ich habe keine offene Steuerschuld. Ich habe hier eine Nachfrage gestellt, und niemandem einen Ratschlag gegeben. Dafür sind Steuerberater da.

Oh, entschuldige. Falsch getaggt.

Ich meinte @Calibri

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Bitcoin Käufe mit Bargeld sind in Deutschland doch immer noch legal oder? Lustig dass man so viele Regulierungen mit Geldwäsche begründet aber dann ein solche Scheunentore offen lässt. Ich bezweifle dass das Finanzamt bei höheren Summen den Angaben einfach glaubt.

Vieles was nicht veroten ist, ist eigentlich indirekt doch verboten. Das Finanzamt will im Grunde immer nachvollziehbare Belege haben. Der P2P Handel mit Bargeld ist vielleicht nicht verboten aber wenn sich dadurch keine nachvollziehbaren Belege ergeben, ist es im Prinzip doch verboten. Oder sehe ich das falsch?

Die Bitcoin könnten auch durch ein Mixer gehen (auch nicht verboten) und dann ist die Herkunft der Bitcoin und die Kaufsummen für das Finanzamt nicht nachvolllziehbar.

Oder bei Bitrefill Gutscheine kaufen, Rewe Kaufland, Aral, Amazon etc.

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Hier wird Steuer/Finanzamt mit Herkunftsnachweisen vermischt. Hat nichts miteinander zu tun.

Wenn Coins > 1 Jahr liegen ist das ohne Schwierigkeiten mit der Blockchain nachweisbar, dass diese steuerfrei sind.

Herkunftsnachweise sind hier das problematische. Wenn du Bar von Kollege abgekauft hast, musst du das belegen.

Bitte nicht beide Dinge miteinander verwechseln. Sind 2 völlig unterschiedliche Dinge.

Was heißt das konkret? Der Kollege hat ja keine Quittung ausgestellt. Genügt eine formlose schriftliche Bestätigung vom Verkäufer im nachhinein? Und wenn der Kollege nicht mehr erreichbar ist? Weil kein Kontakt, weggezogen, verstorben etc.

Wird denk ich nicht im Gesetz stehen was akzeptiert wird und was nicht.

Einfach alles machen was an Nachweisen möglich ist. Und sicher hilft es wenn der Verkäufer das schriftlich bestätigt, auch im nachinein. Wenn man Glück hat winkt die Bank das durch (mit oder ohne Nachweise). Wenn man Pech hat, muss man ein Gericht bemühen oder sich unangenehmen Fragen von Kriminalbeamten stellen, falls das Konto gesperrt wird. Alles schon vorgekommen. Oder man konsultiert einen Anwalt der die Glaubwürdigkeit des Mandanten bescheinigt, das kann helfen.

Solange es alles glaubhaft ist, wird man die Coins letztendlich erfolgreich verkauft bekommen. Wir haben ja ein Rechtsstaat. Man hat aber eben davor mehr oder weniger Stress…

Der gute Calibri.

Rein theoretisch ich willl nichts behaupten:

Die Coins stammen aus einer illegalen Aktion (Hack, Darknet, Diebstahl), auch wenn sie schon mixer oder xmr hin und zurück swap durchlaufen haben: würde dir auf keinen Fall den Tipp mit der Debit-Karte empfehlen weil da sind schon einige auf die Schnauze gefallen. Crypto.com Card, CL ledger card usw.

Wenn die Coins nicht von einer illegalen Aktivität stammen würde ich nicht so ein großes Fass aufmachen.
Sogar bei hin und her Transfers könnte man noch ungefähr nachweisen wann man sie erworben hat.

Ich habe meine ersten coins auch 2010 in Bar gekauft, das war damals ganz normal und hatte keinen Stress deswegen.

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Warum eigentlich nicht? Was spricht dagegen, diese Karten oder z. B. die Bybit Mastercard monatlich mit steuerfreien Coins aufzuladen und dieses Geld im Alltag beim Einkaufen, Tanken, Essen gehen usw. zu verbrauchen.

https://bitcointalk.org/index.php?topic=5468344.20#msg63165438

Post #30

Hab auch schon mehrere Berichte über solche Ereignisse gelesen.
Obwohl das keine coins aus illegalen Quellen waren.

Beim TS hier denke ich zweites ist eine Möglichkeit was die Karten sogar noch problematischer macht.

Mastercard, Visa und welche Kryptodienstleister die ausgibt spielt keine Rolle, die Meldungen an die Behörden (idr Zoll/ZFA) gehen durch Visa oder Mastercard aus nicht von bybit oder crypto.com.
Für Debit-Karten gibt es da algos.

Wir wissen ja nicht genau um welchen Betrag es sich heute handelt ( nur das es über 20K sind ). Das waren damals dann sicher erheblich kleinere Betragssummen die dann sicher auch ohne Mittelherkunft argumentiert werden könnten.
Steuerfreiheit:
Wenn man die Adressen, die per Recherge rückverfolgbar sind bis zur ersten nachprüfbaren Adresse ( evt. nach einem Mixen ) dokumentiert, kann man die Steuerfreiheit aufgrund Haltezeit nachweisen.
Strafrechtlich:
Wenn die Käufe/Verkäufe,Transfers, Mixings so lange her sind, wäre eine strafbare Handlung aus Steuerhinterziehung und die Forderung daraus evt. nach 10 Jahren verjährt. ( in schweren Fällen, über 50K Hinterziehung, 15 Jahre )
Da man keine nachprüfbaren Daten (Mixen ) mehr aus der Vorzeit hätte, können steuerpflichtige Verkäufe gar nicht mehr nachvollzogen werden, und würden auch nicht thematesiert.
Sind 10 Jahre um, wäre es strafrechtl. wahrscheinlich nicht mehr relevant.
Nun könnte man ja, per Selbstanzeige, das Obige offenlegen, ohne wirkliche Konsequenzen befürchten zu müssen. ( absichern lassen ).
Ob durch solch eine Thematesierung evt. dann auf die aktuelle Finanz- und Steuersituation genauer geschaut wird, ist evt. anzunehmen.

Um Beträge auszucashen wäre eine Möglichkeit, eine Verteilung auf viele Börsen, viele Bank-Konten. Nun gibt es ja auch Erfahrungswerte welche Institute evt. kryptoafiner sind.

(alles nur meine dumme Meinung, ohne Gewähr, keine Beratung )

Danke für deinen Link :+1:,

Das ist echt mal wieder heftig und macht einen sprachlos. Man hat steuerfreie Coins und bezahlt von diesen über seine Crypto Kreditkarte bei Aldi und dann muss man damit rechnen, dass irgendwann morgens der Zoll vor der Tür steht und das Haus links macht. Unglaublich.

…so ist das, wenn man die „falsche“ Pille geschluckt hat: Plötzlich löst sich die Harmonie auf - und man blickt auf die dunkle Struktur unter der bunt gemalten Oberfläche…

Hallo, ich habe hier das selbe Problem.

Im Jahr 2013 hat ein Dienstleister, den ich in Anspruch nehmen wollte, als anonyme Währung nur Bitcoin angekommen.

Mein Vorhaben war groß und ich hatte die Wallet in einem Bistro direkt mal mit über 1000 Euro per P2P von Angesicht zu Angesicht aufgeladen, natürlich ohne Belege.

Damit habe ich mein VPN und mein Offshore-VPS bezahlt, wobei ich das Projekt schnell wieder eingestampft habe. Nun gammelt die Wallet vor sich rum und hat seit vielen Jahren keine Transaktion mehr gesehen.

Nun sitze ich auf über [Betrag entfernt]€ ohne Herkunftsnachweise und kann es nicht auszahlen lassen.
Ich habe schon mehrmals recherchiert und der Tenor ist wohl, dass hier in Deutschland in Fällen wo der Nachweis nicht erbracht werden kann die Vermögensabschöpfung greift, gegen die es keine effizienten Rechtsmittel gibt, da es juristisch gesehen keine Strafe ist und bis zu 30 Jahre rückwirkend angewendet werden kann.

Wer also mit Faucets Geld gemacht hat oder Bar gekauft hat, kommt unter die Räder der Sicherheits- und Anti-Terror-Gesetze.
Und die CDU plant bereits, den Verkauf von Bitcoins gegen Bargeld komplett zu verbieten. 2025 ist es wohl soweit.

Bis dahin kann ich noch versuchen etwas via P2P auszucashen aber ich glaube, den größten Teil der Bitcoins kann ich mir wohl abschreiben :face_vomiting:

PS zum Steuerberater oder Anwalt kann ich auch nicht, da bei solchen Dingen, wenn Geldwäsche im Raum ist, die Schweigepflicht nicht gilt.