Hallo zusammen, ich möchte gerne für meine minderjährige Tochter Bitcoin kaufen. Es soll aber ein Konto auf ihren eigenen Namen sein. Wie würdet ihr das anstellen? 1000 Dank vorab für eure Mühe. Stefan
Das Thema kommt öfter mal auf.
Sind noch Fragen offen, die nicht schon beantwortet wurden?
Ja hier
Die zwei Links hab ich durchgelesen, aber ich bin nicht ganz schlau daraus geworden, was die ideale Steuerlösung sein soll.
Szenario 1: DCA
Jeden Monat 100€ in BTC tauschen und auf einer eigenen HW sichern. Wie wird das steuerlich gemeldet?
Szenario 2: einmal Schenkung
Angenommen ich will felsenfest 18 Jahre lang 100€ für BTC pro Kind ausgeben. Dann sind das in Summe 21. 600€
Wenn ich heute für 22k (Fremdfinanziert) 0,3 BTC kaufe und dem Kind direkt schenke, könnte ich in der eigenen Steuererklärung die Schenkung angeben. Und wie wird das Geschenk auf Kindsseite gemeldet? Damit das Kind mit 18 Jahren sagen kann: Liebes Finanzamt, die Bitcoin sind schon 18 jahre alt und ich habe sie noch aus der Zeit, als die 1 Jahres Haltefrist galt.
Gar nicht. Verkäufe sind entscheidend und auch nur unter einem Jahr halten.
Du meldest als Schenker gar nichts.
Auch für das Kind muss bis 400.000€ alle 10 Jahre nichts gemeldet werden.
Es ergibt natürlich Sinn, den Transfer irgendwie festzuhalten. Auch wenn alles nach einem Jahr eh egal ist. Es sei denn, du schenkst über den Freibetrag.
Sicher?
Dann könnten die zukünftigen Erben der alten Bitcoin hodler (dann Millionäre/Milliardäre) einfach sagen „Meine Eltern hatten nie eigene Bitcoin. Die Bitcoins auf der Wallet haben meine Eltern nur für mich gekauft“. Ergo keine Erbschaftsteuer. (die wenigsten haben mehr als 400k eigenes Geld in Bitcoin investiert)
Die paar Auszahlungen in Fiat welche die Eltern tätigten und in ihrer Steuererklärung angaben war auch schon mein Geld. Meine Eltern waren halt gemein und haben mein Geld ausgegeben.
Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer sind wieder was anderes. Dazu bekommst du ganz verbindliche und richtige Aussagen nur von einem Steuerberater, der ich nicht bin
Daher gibts auch hier keine Steuerberatung, sondern nur einen Erfahrungsaustausch.
Vielleicht hilftbdir das hier:
Dann musst du allerdings jeden Monat zwei Erklärungen über 100€ BTC machen. Der Finanzbeamte wird sich bedanken.
Meiner Erfahrung nach reicht es aus, wenn die Wallet deinem Kind gehört. So wie auch ein Juniordepot. Das heißt, du darfst nie gegen das Interesse deines Kindes Coins bewegen und mit 18 bist du komplett raus.
Also meine Eltern haben nie die Taschengeldschenkungen gemeldet
Täuscht euch nicht bezüglich der Steuer … egal was kommt, aber ihr solltet auf jeden Fall davon ausgehen, dass die Besteuerung sich in den kommenden 10-20Jahren bezüglich Bitcoin massiv verändern wird.
Egal welches Land auf dem Globus … die Veränderung kommt, und die aktuellen Finanzdienstleister intervenieren kräftig, um künftig im Geschäft zu bleiben.
In Österreich wurde bereits die Gesetzgebung so verändert, dass praktisch alle End-Anwender sich an steuereinfache Dienstleister binden.
Genau deshalb muss ich meiner Tochter im heurigen Jahr ihre BTC zum 18ten Geburtstag in Fiat wechseln und auszahlen, damit sie dann selbst wieder BTC kauft … wenn ich ihr ihre Sats einfach nur auf eine eigenständige HW-Wallet übertragen würde, käme sie NIE mehr aus meiner Tradehistorie FIFO raus. Bin furchtbar gefrustet deshalb, aber ich will ihr keine Steuerhürden umhängen.
Ist besser so. … Also denkt an eure Kinder, spart für sie in BTC … aber geht nicht davon aus, dass ihr eure Kids zur Volljährigkeit ohne Hürden die Bestände einfach übergeben könnt.
Ja total! Vielen Dank!
Die Lösung wäre dann wohl:
[![Finanztip]
- Wer Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, muss das innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt mitteilen.
Wird Vermögen noch zu Lebzeiten verschenkt , muss dies sowohl der Beschenkte als auch der Schenker anzeigen. Dazu reicht ein formloses Schreiben an das Finanzamt am Wohnsitz des Erblassers oder Schenkenden ([§ 35 ErbStG]).
Folgende Angaben solltest Du übermitteln:
- Vor- und Nachname, Steueridentifikationsnummer, Beruf sowie Wohnung des Erblassers und des Erben,
- Todestag und Sterbeort des Erblassers oder Zeitpunkt der Schenkung,
- Gegenstand und Wert des Erbes oder der Schenkung,
- Rechtsgrund des Erwerbs wie gesetzliche Erbfolge oder Vermächtnis,
- Art des persönlichen Verhältnisses zum Erblasser oder Schenkenden, zum Beispiel der Verwandtschaftsgrad,
- Informationen über Art, Wert und Zeitpunkt früherer Zuwendungen durch den Erblasser oder Schenkenden.
Wäre es in Österreich nicht ausreichend, eine ganz offizielle Schenkung zu machen, inklusive einer Meldung an das Finanzamt?
Bezüglich Schenkung in Österreich:
Ja, ich könnte ihr die BTC offiziell schenken, aber da ich schon seit 2019 für Sie gekauft habe, und FIFO gilt, müsste sie dann künftig meine gesamte Tradinghistorie für ihre spätere KEST-Feststellung aufbewahren. Zumal, die Schenkung sowohl Teile aus der alten Besteuerung als auch Teile aus der neuen Besteuerung beinhält.
Für mich, hab ich eine unlimited-cointracking-lizenz zugelegt, um für die Steuererklärung den Überblick zu behalten. Aber diese Komplexität will ich ihr nicht mit 18 umhängen.
Bin das mehrfach mit der Steuerberatung durchgegangen.
Die Schenkung ist nicht das Problem, sondern NUR die spätere Steuererklärungskomplexität für mein Mädl.