Bitcoin als Sicherheit/Collateral für Kredit - Haltefrist?

Ich hab’s mal verschoben, weil wir hier (leider bislang ohne Ergebnis) bereits über Borrowing diskutieren.

Du kannst eine offizielle Anfrage stellen. Darauf müssen sie Dir antworten und darauf kannst Du Dich auch berufen. Guck’ mal hier

Selbst wenn dem so wäre, solltest Du Dich nicht auf solche Aussagen verlassen.

Wie in der Steuer-FAQ geschrieben, werden steuerliche Vorgänge teilweise anders behandelt. Es hängt vom FA, dem/der FA-Mitarbeiter:in und nicht zuletzt von der/dem Steuerberater:in ab, wie (D)ein Fall ganz individuell bewertet wird.

Das Darlehen ist aber entscheidend, denn gerade die Tatsache, ob Du von der Plattform etwas bekommst oder nicht, ist das, was diesen Vorgang steuerlich relevant macht oder nicht. Siehe hier.

Mehr würdest Du hier aber nicht bekommen. Sorry. Wir sind kein Forum von Steuer-Expert:innen. :slight_smile:

Im Entwurf BMF-Schreiben: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von Token ist Borrowing nicht einmal erwähnt, was es zusätzlich schwer macht (selbst für Steuerberater:innen), hierzu rechtlich sichere Aussagen zu treffen.

Ohne die Kommunikation mit dem jew. FA zu suchen und einen dementsprechend hohen Aufwand zu betreiben (soviel zu „Der Steuerberater will Geld für seine Arbeit“) dürfte das ein riskantes Vorhaben sein.

Doch, aber vielleicht nicht über Borrowing, denn zu dem Problem der Steuer kommt ja noch das Risiko des Totalverlusts, falls die Plattform sich mit Deinen BTC aus dem Staub macht.

Ungedachtet der steuerlichen Unklarheiten sollte man sich also 2x überlegen, ob man seine Coins „aus der Hand“ gibt. Das haben viele gemacht und lassen deshalb die Finger davon. :man_shrugging:

Aber Du kannst diesen Thread gerne verfolgen. Sobald es neue Erkenntnisse gibt, werde ich sie hier (und vermutlich auch in der Steuer-FAQ) posten. :slight_smile: