Anfrage an Finanzamt zum Thema Steuern beim Staking

Eine Frage die mich ein wenig umtreibt hätte ich da:

Die Bafin schreibt ja das bei Kryptowährungen eine Mitteilungspflicht besteht. Bedeutet das dass man sobald Kryptowährungen gekauft und gehodlt werden eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Finanzamt hat? Oder nur bei Veräußerung etc.

Ja, nur bei Veräußerung (innerhalb eines Jahres, da ja sonst steuerfrei), weil in dem Moment ein Gewinn realisiert wird und sie davon gerne ihren Anteil hätte. :wink:

Dass man sein FA darüber unterrichtet muss, dass man welche gekauft hat, habe ich noch nie gehört und kann ich mir auch nicht vorstellen.

Wenn Du ein Bild kaufst (das Du ja ebenfalls nach §23 steuerpflichtig verkaufen könntest), musst Du das FA ja auch nicht davon unterrichten.

Moin,
ich habe diesbezüglich auch noch eine Frage, vielleicht weiß es jemand. Beim Privatverkauf zählt das Datum der Kontogutschrift (Wertstellung) oder das Datum des Verkaufs? Also Ist- statt Soll-Besteuerung.
Thank’s

Der Zeitpunkt des Verkaufs.

Erstens weil sich die Gutschrift auf dem Konto ja noch Tage hinziehen kann und zweitens weil Du ja nicht bezwungen bist, die Euro auf Dein Konto zu überweisen. Du könntest Dir andere Coins dafür kaufen und dann würden diese Euro Dein Bankkonto niemals sehen.

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Das habe ich versucht. Steuerberater, Finanzbeamte und alle die sich mit so etwas auskennen sollten verweisen immer auf zukünftige Reglungen. Ob und wann es die geben wird ist vollkommen unbekannt. Sie versuchen alle die Coins, Token, etc. in ihre alte Welt zu pressen. Das ist aber schlicht unmöglich. Das ist für diese eine Herausforderung wie einst bei der Erfindung des Rades. Man muss plötzlich nicht mehr überlegen wie man möglichst viel Kraft aufbringt zum Transport. Im schlimmsten Fall geht es bergab. Und die Fallbeschleunigung macht alles ganz alleine. Eine traumatische Vorstellung!!

Hey danke noch einmal für deine Hilfe.

Ich habe mit einem Steuerberater gesprochen der viele Kunden hat. Mit Kryptowährungen und auch viele in Staking. Und wo es auch so durchgegangen ist, wie er es gesagt hat.

10 Jahreshaltefrist gibt es nicht. (Ist auch bei allen von Ihm so durchgegangen)
Da man das Gesetzt mit dem Container nicht an Krypto anwenden kann. Leider weiß ich nicht mehr seine genaue Argumentation. Er hat auch gesagt, das noch nicht mal klar ist, was Kryptowährungen eigentlich sind in Deutschland.

weiter →

Steuern auf Stakingrewards erst bei voller Verfügungsgewalt. Heißt bei mir sogar erst beim claiming, weil ich sie davor nicht irgendwo hinschicken kann und keine Verfügungsgewalt besitzt. Ist aber bei Cardano wohl anders. Als bei dem Projekt. Wie gesagt das wird für die Zukunft auch nochmal spannend! Weil jedes Projekt natürlich anders ist. Aber im Regelfall ist es das Zuflussprinzip. Da habe ich ihn gefragt, ja was ist denn wenn ich das Zuflussprinzip aber haben möchte?

Er hat gesagt geht auch, wenn du es so auslegst—>
Dadurch das ich jeden Tag claimen könnte, hätte ich eine Verfügungsgewalt und könnte auch das Zuflussprinzip nehmen. Ich soll nur bei einer Variante bleiben. (Bis natürlich die Gesetze fest stehen)

Wenn man 1 Jahr vor staking gehalten hat gelten die 10 Jahre Haltefrist auch nicht.

Wenn man das Zuflussprinzip nimmt, und im November 1 Coin a 1 Euro bekommt, fallen an dem Tag Steuern darauf.

Ist er heute 100000000 Dollar Wert, zahlt man keine weiteren Steuern. Es sei denn wie gesagt technisch muss man sich die Projekte anschauen weil es da wieder anders werden könnte wie bei meinem Projekt.

Heißt gilt der Zufluss gar nicht, könnte man wohl auch erst in 10 Jahren claimen und zahlt dann die Tagessteuern darauf. (DEN WEG werde ich aber nicht gehen, da zu unsicher.)

Hoffe ich konnte helfen, kann auch sein er lügt, was ich nicht glaube.
Mal gucken :wink:

Achso Tokenswap Projekttechnisch weil man es machen musste, und die gleiche Anzahl an Coins bekommen hat, ist auch kein steuerliches Event.

Er hat halt gesagt im Internet steht es überall anders und viele sind wahnsinnig wegen dem Thema aber kennen sich einfach nicht aus. Glaube auch wirklich wenn man viel staked unbedingt einen Steuerberater holen der für die günstige Auslegschaft argumentieren kann. Nicht Steuerberater die gar nicht dahinter stecken.

Trotzdem ist das was ich schreibe sicherlich mit Vorsicht zu genießen. Und ich bin gespannt was in der Zukunft raus kommen wird. Aber das war das was er mir heute so gesagt hat. Und die 300 Kunden werden meiner Meinung nach auch nicht nur von einem Gebiet sein, schon aus ganz Deutschland.

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Hast du auch einen Steuerberater gesucht der für die günstige Ansicht plädiert? Und es auch für dich so formulieren würde in deiner Steuererklärung?

Schade. Die wären sehr interessant.

Ja genau, es gibt unterschiedliche Staking-Algorithmen und da muss man wohl (selbst?) unterscheiden…

Moment, das kann man jetzt so oder so auslegen.

Was er meint (denke ich): Wenn Du bereits steuerfreie Coins zum Staken nimmst, ergibt sich keine neue Haltefrist für den STAKE. Aber das betrifft nicht den Reward.

Richtig? (So steht’s auch in der Steuer-FAQ.)

:+1:

Richtig wie du es siehst. Wenn man 1 Jahr vorher gehalten hat ohne zu staken. Geht dann mit den Main ins Staking. Und wir gehen mal davon aus, das es eine 10 Jahre Haltefrist gibt. Dann gilt die 10 Jahresfrist nicht laut ihm. Steuern werden natürlich auf die Rewards fällig.

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Wohl da man dieses Containergesetz gar nicht anwenden darf, weil es mit Kryptowährungen nichts zu tun hat. A Uralt ist, B nicht mal richtige Gesetze existieren was eigentlich Krypto ist. Aber ja er hätte dazu sicherlich noch mehr gesagt, hätte ich ihn gefragt. Und wenn diese Gesetze kommen, Krypto auch nichts mit Container zu tun haben wird.

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Okay. Passt. Hab’s so auch in der Steuer-FAQ stehen. :slight_smile:

Super wäre es natürlich, wenn Rewards auch steuerfrei wären, wenn man mit steuerfreien Coins einen STAKE aufsetzt. :smiley:

Vielen Dank für einen Beitrag und Hartnäckigkeit. Kannst du bitte verraten, welches FA diese Auskunft erteilt hat? Das mit dem Neo ist ganz spannend. Vielen Dank:)

Vielen Dank für deinen Beitrag. Mit welchem STB hattest du Kontakt? Mir ist bisher keiner bekannt, der bereits erfolgreich gegen die 10 Jahre Frist bei Staking argumentiert hat. Deshalb würde ich gerne Kontakt aufnehmen. Danke:)

Schau dir diese Kanzlei einmal. Habe persönlich keine Erfahrung mit denen aber die wirken da sehr von sich überzeugt zu sein

Vielen Dank, ja, die Werbungskanzlein aus dem Internet sind mir bekannt;) Winheller und Hellinger aber ich möchte wissen, ob es jemand reales gibt, der mit Staking und Lending an den 10 Jahren vorbei gekommen ist:)

Vielleicht braucht man auch gar keine KryptoSTB oder Anwalt, wenn man noch etwas wartet :sweat_smile:

Hallo zusammen,

bitte schaut mal in das Forum, es gibt ein neues BMF Schreiben (Entwurf)

und wir organisieren uns gerade gegen die 10 Jahresfrist. Helft mit, wenn es euch betrifft!

@Blocktrainer Bitte hilf uns, damit hier mehr Widerstand entsteht und die 10 Jahresfrist nicht angenommen wird.

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Was soll denn da angenommen werden? Das ist das geltende Recht:

§ 23

Private Veräußerungsgeschäfte

(1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind

||2.|1Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. 3Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. 4Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;|

Und das Container-Argument ist echt ein sehr zerbrechlicher Strohhalm.

Hallo, das stimmt so nicht. Das sind alles nur Auffangtatbestände und kein geltendes Recht. Es gib keine Kryptogesetze, sondern es werden Gesetze zusammen geklöppelt, die für ganz andere Dinge gedacht waren…Containerleasing zum Beispiel.

Wenn die 10 Jahre gelten sollten, bezieht es sich auf ein Containerleasingkonstrukt…dort gibt es aber auch eine AFA, diese gibt es bei Krypto nicht, somit ist der Tatbestand nicht erfüllt.
Wird hier schön erklärt:

Um dich zu zitieren, somit ist die 10 Jahres Frist für Krypto ein zerbrechlicher Strohhalm.

Zudem sollte man auch andere Dinge im Auge behalten, dafür empfehle ich dir diesen Artikel.

Sollte das Rundschreiben so kommen, wird sich D über Nacht für Krypto disqualifizieren und viele die mal DeFi probiert haben, möglicherweise zu Steuersündern machen oder zumindest in eine finanziell angespannte Lage bringen, zusätzliche werden deutsche Krypto/DeFi Start-Ups schließen können, da sie keiner mehr nutzen wird und sie vielleicht sogar auf Schadensersatz verklagt werden…z.Bsp. Bitwala/Nuri/eToro (beide bieten Staking/Lending an, ohne großen Hinweis auf die 10 Jahre)…aber bei Zukunftstechnologien waren „wir“ bisher ja immer Spitze uns ins Abseits zu manövrieren.

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So funktionieren Gesetze nicht. Es kann sein, dass ein bestimmtes Gesetz aufgrund eines bestimmten Umstandes neu geschaffen oder geändert wird, Dies heißt aber nicht, dass das Gesetz danach nur für diesen Umstand gilt. Es gibt eine Gesetzessystematik.
Und ich habe auch nicht behauptet, das es Kryptogesetze gibt. Wenn sich Kryptos in die bestehenden Gesetze einordnen lassen, braucht es auch keine Extragesetze.
Es gibt auch kein Goldgesetz, kein Silbergesetz, kein Antiquitätengesetz, kein Fussballkartengesetz usw.
Mit dem BMF-Schreiben werden die Krytos in die bestehenden Gesetze eingeordnet.
Das mag für manche schmerzlich sein und negative finanzielle Folgen haben.
Aber das nur, weil vorher falsche Annahmen gemacht wurden. Es hat sich gesetzlich nichts verändert.
Es wird jetzt nur konkretisiert.

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Du hast grundsätzlich Recht, dass Gesetze nicht immer neu erfunden werden müssen, dennoch müssen sie der Sache gerecht werden. Zudem vergisst du den wichtigsten Grundsatz, machen irgendwie fast alle:
Theoretisch leben wir in einer sozialen Demokratie. Bedeutet, Gerecht und Rechtens sollten immer Hand in Hand gehen. Die meisten Bürger haben einfach nur vergessen, dass Gesetze oder der Staat nicht Gott gegeben/Natur gegeben ist. Wir können alles ändern, anpassen oder auch zurückweisen.

Die 10 Jahre sind mit einer AFA verbunden, waren sie immer. Diese gibt es nun bei Krypto nicht - ein Schelm wer hier böses denkt. Zudem gibt es aus BY und sogar vom WD des Bundes eine andere Einschätzung, diese wird jetzt nur in dem Rundschreiben ignoriert. Ala, wir machen uns die Welt, wie sie und gefällt.

Kryptos können nicht in diese Gesetze, die wir in D haben, reingequetscht werden. Sie passen einfach nicht - selbst das Rundschreiben bekommt es nicht hin Staking und Lendingerträge einfach und konform zu besteuern. Das zeigen auch die viele Gerichtsverfahren aber auch neuen Gesetze in anderen Ländern in Europa. Deutschland versucht es sich hier nur einfach zu machen und wenn du den BTC Echo Artikel gelesen hast, weißt du auch warum. Herr Scholz möchte keine Kryptos in D und tut alles was noch in seiner Macht steht, um Kryptos so unattraktiv wie möglich zu machen. Jedem im Kryptosektor sollte also direkt klar sein, welche Partei man nicht wählt.

Wie gesagt, es hat nicht „für manchen“ schmerzliche Folgen…sondern für unser ganzes Land. Auch nochmal, es ist nichts konkretisiert, es ist ein Entwurf…bedeutet, Gerichte, Anwälte und alle anderen wird es weiter beschäftigen. Nichts ist geklärt, nur Deutschland hat mal wieder gezeigt, dass wir jeglichen Fortschritt verachten. Kryptobörsen, Start-Ups aber auch Privaterpersonen werden nicht anfassen, was so über reguliert ist und ein Land weiter (Schweiz) einfach perfekt und offen gehandhabt wird. D verweigert hier, mal wieder, eine Zukunftstechnologie, weil für unsere grauen alten Herren, das Internet immer noch Neuland ist.

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